Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl

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Textdaten
Autor: Albert Weyersberg, Max Huber
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Titel: Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl vom 22. Februar 1943
Untertitel:
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Herausgeber: Volksgerichtshof
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Erscheinungsdatum: 22. Februar 1943
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: BArch ZC 13267 Bd. 8 und bei Commons
Kurzbeschreibung:
siehe auch: Weisse Rose
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Scholl Sofie, 9. 5. 21 Forchtenberg
led. Studentin
 
Aktenzeichen: 8 J 35 / 43 München, den 22. Februar 1943
Gefängnis München-Stadelheim.
Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof
Staatsanwaltschaft               Berlin.
Niederschrift
Betrifft: 
Vollstreckung des Todesurteils des Sondergerichts Volksgerichtshofs Berlin vom 22. Febr. 1943
an der Sofie SCHOLL, led. Studentin von Forchtenberg.
Gegenwärtig:
Reichsanwalt WEYERSBERG
als Leiter der Strafvollstreckung,
Just.-Ang. Max HUBER der Staatsanwaltschaft München I
als Urkundsbeamter der Staatsanwaltschaft.
 
 
Die vorgenannten Beamten der Staatsanwaltschaft begaben sich heute um 17.oo Uhr in den zur Vollstreckung der Todesstrafe bestimmten, überdachten und ummauerten Raum des Gefängnisses München-Stadelheim.
Dortselbst hatten sich eingefunden:
Der Gefängnisvorstand Ob.Reg.Rat Dr. KOCH,
der Vertreter des Gefängnisvorstands
der Gefängnisarzt Ob.Reg.Med.Rat Dr. GRÜBER,
der Dolmetscher                                   
der Scharfrichter Reichhart mit seinen Gehilfen
sowie das zur geordneten Durchführung der Hinrichtung unbedingt erforderliche Gefängnispersonal.
Der Hinrichtungsraum war gegen den Einblick und Zutritt Unbeteiligter vollständig gesichert. Die Fallschwertmaschine war, durch einen schwarzen Vorhang verdeckt, verwendungsfähig aufgestellt.
 
 

[2] Um 17,00 Uhr wurde die Verurteilte durch zwei Gefängnisbeamte vorgeführt. Der Leiter der Vollstreckung stellt die Personengleichheit der Vorgeführten mit der Verurteilten fest. Sodann wurde die Verurteilte dem Scharfrichter übergeben. Die Gehilfen des Scharfrichters führten sie an die Fallschwertmaschine, auf welcher sie unter das Fallbeil geschoben wurde. Scharfrichter Reichhart löste sodann das Fallbeil aus, welches das Haupt der Verurteilten sofort vom Rumpfe trennte. Der Gefängnisarzt überzeugte sich vom Eintritt des Todes.

Die Verurteilte war ruhig und gefasst.

Von der Übergabe an den Scharfrichter bis zum Fall des Beiles vergingen 06 Sekunden.

Der ganze Hinrichtungsvorgang, der sich ohne Zwischenfall vollzog, dauerte vom Verlassen der Zelle an gerechnet ·/. Minute 48 Sekunden.

Nach der Abnahme von der Fallschwertmaschine wurden der Körper und das Haupt der Verurteilten in einen bereitstehenden Sarg gelegt und dem Polizeipräsidium München zur Verbringung in den Perlacher-Friedhof übergeben.

 
 
Weyersberg Max Huber
Reichsanwalt. Urk.-Beamter.

Anmerkungen (Wikisource)

  • Das Protokoll wurde für einen männlichen Verurteilten vorgeschrieben und handschriftlich an die Verurteilte Sophie Scholl angepasst. Die Anpassungen wurden im Text kursiv gesetzt und so kenntlich gemacht.
  • Maschinenschriftliche Eintragungen des vorgeschriebenen Protokolles sind im Telex-Stil gekennzeichnet.
  • Die Gräber von Sophie Scholl, Hans Scholl und Christoph Probst befinden sich auf dem w:Friedhof am Perlacher Forst, nicht auf dem w:Friedhof Perlach.