Diskussion:Verfassung des Deutschen Bundes (1870)

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Titeländerung[Bearbeiten]

Eine Frage: Woher stammt der Titel dieser Seite? Laut Verfassungstext war der Titel der Verfasung einfach "Verfassung des Deutschen Bundes". Ich denke, dass der Klammerzusatz "(1870)" ausreichend sein müsste. "genannt Deutsches Reich" scheint mir eine eigenmächtige Hinzufügung zu sein. Ziko (Diskussion) 22:10, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Aus meiner Sicht war der Zusatz erforderlich, um eine Verwechslung mit dem Deutschen Bund mit ausreichender Sicherheit vermeiden. Viele Grüße --A. Wagner (Diskussion) 22:23, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke für die Erklärung - es sollte niemand auf die Idee kommen, den alten Deutschen Bund in das Jahr 1870 zu verorten. Ich weiß nicht, was die Titelregeln auf Wikisource sind; original ist der Titel jedenfalls nicht. :-) Ziko (Diskussion) 22:27, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Bei vielen Rechtstexten mussten die Seitentitel angepasst werden, denn solche Ungetüme wie: Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörigen Mitgliedern des Deutschen Zoll- und Handelsvereins einerseits und Japan andererseits braucht niemand wirklich und ist auch nicht handhabbar im Netz. Wir haben uns hier darauf geeinigt, die Seitentitel zu kurz wie möglich und so lang wie nötig zu halten. Das wurde dann zu Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen dem Deutschen Zollverein und Japan transformiert. :) --A. Wagner (Diskussion) 22:32, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
"Verfassung des Deutschen Bundes" reicht ja, im alten DB gab es kein Gesetz dieses Namens. "Verfassung des Deutschen Bundes, genannt Deutsches Reich" ist irreführend - ich hatte früher tatsächlich geglaubt, dass das die richtige Bezeichnung sei und habe es leider auch für die Wikipedia übernommen. Den Irrtum habe ich jetzt erst korrigiert. :-( Ziko (Diskussion) 23:02, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Letztendlich stammt diese Bezeichnung aus dem Text selbst: Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen... Warum kann man das nicht übernehmen? --A. Wagner (Diskussion) 23:08, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Weil das einfach nicht der Name der Verfassung war, nicht der Titel des Abschnitts im BGbl. ist und in die Irre führt. Die Verfassung vom 16. April heißt ja auch nicht "Verfassung eines ewigen Bundes, genannt Deutsches Reich". Ziko (Diskussion) 23:16, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Wenn schon, dann Verfassung des Deutschen Bundes (1870), kürzer sollte der Titel nicht sein. --A. Wagner (Diskussion) 23:22, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]