Diskussion:Zündwarenmonopolgesetz

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Hallo A. Wagner, ich habe den ersten Schwung verschoben. Satzung und Durchführungsvorschriften folgen dann die Tage. Grüße, --Agnat (Diskussion) 17:31, 19. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo Agnat, erledigt. Es freut mich sehr, dass Du Dich für Rechtstexte interessiert und aus den Rotlinks schlussfolgere ich, dass Du planst, weitere Texte hier einzustellen. Diese händisch einzutippen ist natürlich sehr mühsam. Außerdem ist es eher suboptimal, willkürlich Texte aus dem Zeitstrahl auszuwählen, da dann eine durchgängige Verlinkung nicht mehr gewährleistet ist. Hast Du vielleicht Lust, Dich mit dem Jahrgang 1910 zu beschäftigen? Der Jahrgang ist auch sehr interessant, siehe die Texte zu den w:de:Haager Friedenskonferenzen von 1907 oder zur grundlegende Texte zum Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Für diesen Jahrgang könnte ich eine OCR für die Frakturtexte anbieten, das erleichtert die Arbeit ungemein. Viele Grüße --A. Wagner (Diskussion) 11:05, 20. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Hallo A. Wagner, ich helfe gerne den Jahrgang 1910 chronologisch voranzubringen. Ist es in Ordnung wenn ich parallel auch noch Texte außerchronologisch erfasse? Ich werde in den nächsten Tagen mal ein paar Ideen aufschreiben, wie man mit Texten, die außerhalb der Chronologie erfasst wurden, besser umgehen kann, damit das nicht so schmerzt (oder rot ist). Bezüglich OCR habe ich schon den Anspruch das selbst zu können. Ich habe neulich schon mal den Tesseract installiert und die Fraktur-Profile an den Start gebracht. Zum Testen habe ich 100 Seiten Reichsabgabenordnung (1919) prozessiert und das Ergebnis sieht ganz Ok aus. Das andere Software-Paket (Namen gerade vergessen) habe ich noch nicht ausprobiert. Viele Grüße, --Agnat (Diskussion) 13:55, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo A. Wagner, ich schlage vor, die Erfassung von Texten außerhalb der Chronologie etwas zu formalisieren. In einem ersten Schritt verpassen wir allen außerchronologisch erfassten RGBl-Texten eine Vorlage namens RGBlChronologieWarnung. Dargestellt wird eine Box, die die Leser auf die fehlenden Links hinweist. Das ist (relativ) schnell gemacht und verschafft uns und den Lesern Klarheit.

Um das Nachtragen der Links zu vereinfachen, verwenden wir schon bei der Erfassung eine zweite Vorlage namens LinkFehlt. Beispiel:

[...] so ist die Strafe nach {{LinkFehlt|§ 123 des Strafgesetzbuchs}} zu bestimmen.

Die Vorlage hat keinen sichtbaren Effekt. Sie dient ausschließlich dazu, die Stellen im Quelltext zu markieren, die später noch verknüpft werden müssen. Sie ist ein für den Leser unsichtbarer roter Link. Das vereinfacht das Nachtragen der Links ganz erheblich. Diese beiden Schritte lassen sich prima in Form von Editions-Richtlinien dokumentieren. Was hälst Du davon? Grüße, --Agnat (Diskussion) 21:12, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo Agnat, ich halte davon nicht viel, denn wir wissen heute noch nicht, wie die Seite, auf die verlinkt wird, später benannt ist. Ich denke, wir sollte da keine Kraft reinstecken, was nicht ist, ist eben nicht. Wenn keine Links zur Verfügung stehen, ist das kein Beinbruch, der Leser merkt das auch ohne einen Hinweis. Wichtig ist doch, dass die Texte überhaupt wieder da sind und digital zugänglich werden. Die Links können dann, wenn sie verfügbar sind, immer noch nachgeführt werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du weiter mit am Ball bleibst. Ich werde erstmal das Hauptsachregister von 1906 weiter bearbeiten, denn ich will die Texte bis dahin in einen Zusammenhang stellen. Viele Grüße --A. Wagner (Diskussion) 22:47, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]