Ein Eidschwur

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Textdaten
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Autor: Goldbeck
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Titel: Ein Eidschwur
Untertitel:
aus: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden: Noch lebende Volkssagen und Legenden, S. 243–244
Herausgeber: Friedrich Köster
Auflage: 2. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: In Commision bei A. Pockwitz
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Erscheinungsort: Stade
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Commons, Google
Kurzbeschreibung: Aus Hambergen
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3. Ein Eidschwur.

Zwei Dörfer im Amte Z. haben in uralten Zeiten einen schweren Proceß wegen der Gränzen ihrer Gemeinheit mit einander gehabt. Dem einen Dorfe wird der Beweis durch einen Eid zuerkannt. Das Dorf soll auf dem streitigen Platze selbst schwören, es stehe auf seinem eigenen Sande, und unter seinem eigenen Laube (die streitige Gegend ist nämlich mit Holz bewachsen gewesen). Die Deputirten, welche gewählt sind, um den Eid zu leisten, füllen sich vorher in ihrem Dorfe die Schuhe mit Sand an, und stopfen die Hüte mit Laub aus, schwören dann frech darauf los, und haben den Proceß für immer gewonnen. Nachher hat es aber fortwährend an diesem Orte gräulich [244] gespukt. Es sind feurige Kutschen darauf herumgefahren mit schrecklichen Gestalten. Die Kutscher haben mit den Peitschen geklatscht, so daß das Feuer herausgeflogen ist, wie Blitze.