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Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs

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Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs
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Herausgeber: Johann Philipp Steudner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: ca. 1700
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Erscheinungsort: Augsburg
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Originalherkunft:
Quelle: im VD17 unter der Nummer 23:659268M
Kurzbeschreibung:
Warnung vor dem Meineid
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Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs / was ein jeder Finger bedeut vnd außweißt /
allen frommen Christen für die Augen gestellt / vnd beschrieben.


WElchem Menschen ein Eyd zu thun aufferlegt wird / der soll mit auffgehobnen Fingern schwören / bey dem Ersten Finger / als dem Daumen wird verstanden GOTT der Vatter / dey dem andern Finger GOTT der Sohn / vnd bei dem dritten Finger / GOTT der heilige Geist. Der vierdte vnd vndersich gelegte Finger / bedeut die Seel / der fünfft vnd kleineste Finger / bedeut den Menschlichen Leib / welcher dann vil kleiner vnd geringer gegen der Seel zu achten ist / die gantze Hand aber bedeut das gantze Göttliche Wesen / durch welche Allmacht Himmel vnd Erden / Sonn vnd Mond / die schöne liebliche Stern / Laub vnd Graß / vnd alles was da lebt / auff Erden erschaffen worden ist. Der Eyd hat auch folgenden Verstand / wie hernach zu vernehmen / lautet also:

Da ich falsch oder vnrecht schwör / so soll mich GOtt der Vatter / Sohn / vnd heiliger Geist außschliessen vnd absondern / von der gantzen Christenheit. Zum andern / da ich falsch schwör: So soll mir GOtt der Vatter / mein Erschaffer / GOtt der Sohn / mein Erlöser / vnd GOtt der heilige Geist / mein Seeligmacher / nimmermehr zu Hülff kommen / wann sich mein Leib vnd Seel an meinem letzten End von einander scheiden werden. Zum dritten / da ich falsch schwör / so soll das bitter Leyden vnd Sterben JEsu CHristi / welches Er am Stammen deß H. Creutzes / für der gantzen Welt Sünden bezahlt / vnd gnug gethan / an mir verlohren seyn / vnd ich mich dessen in Ewigkeit nicht zu getrösten habe. Zum vierdten / da ich abermal falsch schwör / so helff mir GOtt nimmermehr / vnd daß ich Meineydiger am Jüngsten Gericht / mit Schröcken / Zittern vnd Traurigkeit aufferstehen / vnd allda mit Leib vnd Seel / für dem strengen Richter Stul GOttes / vnd von allen Außerwöhlten GOttes abgescheiden vnd Ewiglich verlohren werde.

Derowegen gedenck vnd bedenck O Christen-Mensch den Eydschwur recht / laß dich kein Gwalt / Lob / Ehr / Gelt vnd Gut bewegen / daß du mit dem wenigsten falsch schwörest / dann der falsch Eyd / ist ein vnerträglicher Last / dardurch GOttes Huld verlohren / Leib vnd Seel verdampt / vnd auff disem Jammerthal / die liebe Obrigkeit vnd der Nächste betrogen / Recht vnd Gerechtigkeit / dardurch verdunckelt: Wird folgen hierauff warhaffte Geschichten dreyer Meineydiger Persohnen / welche der Allmächtige GOtt / Augenscheinlich gestraffet hat / allen Gottlosen zum Spiegel / vnd Christliebenden zur Warnung anzuhören.

 

Zu Lisabona am Genffer See ligend / hat ein reicher vornehmer Würth / mit einem seinem Mitburger / der doch nicht sonders Vermögens gewest / ein Recht geführt / antreffend ein treffliche grosse Summa Gelts / da aber solches anderer Gestalt nicht / dann durch gewise Gezeugnus hat können zu Recht erkandt werden / ist dise Rechtssach gemeldtem Würth auf den Eyd gegeben worden / welchen

 

er zu laisten gantz vermessen eingewilliget: Als ihm aber der Eyd vor Gericht zu thun aufferlegt worden / vnd er solchen ihme zum ewigen Verderben / mit auffgehobnen Finder schwört. Laßt der liebe GOtt seine gerechte Straff vnd Zorn über disen falschen Meineydigen Würth augenscheinlich ergehn / dergestalt / daß diser elende Würth alsbald nidersenckt / sein gantzer Leib Kohlschwartz wird / vnd gleich übereinander hockend seyn / todt ist. Wie bey diesem Eydschwur viel vornehme vnd hohe Persohnen gewesen / die dises alles gesehen vnd angehört haben: Nach verloffner That aber / ist dem andern / seinem Mitburger / als dem Gerechten / in diser Sach warhafften / das Gelt eingeraumbt vnd überantwortet / der todte Würth aber / als ein Meineydiger Verlaugner / vnd Verächter der heiligen Dreyfaltigkeit / an das Ort der Vbelthäter geschleppet / vnd von der Christlichen Gemein / abgesondert worden.

Gleicher Gestalt hat sich auch in der Stadt Genff begeben / daß ein falscher Eyd von einer vornehmen hohen Person geschworen worden / welcher Meineydiger kürtzlich hernach stirbt / vnd in sein eigen neue Begräbnus gelegt wird. Nun begibt es sich über zweintzig Jahr hernach / daß ein Weibsbild aus derselben Freundschafft / von dem lieben GOtt / von disem Jammerthal zu Ihm abgefordert wurd / da nun gemeldte Begräbnus geöffnet / befind sich gleichwol daß der gantze Leichnam verzehrt / biß an den rechten Armb vnd Hand / welche gantz vnverwesen / doch aber Kohlschwartz mit auffgehebten Fingern / allda gefunden wird / dardurch die rechte Warheit an Tag kommen. Darauff nun alsbalden Ordnung geschehen / daß die Gebain deß vnverwesenen schwartzen Armb / von dises Meineydigen falschen Cörpers / zur zeitlichen Straff / dieweil er GOtt so freventlich geunehrt / dem H. Geist gelogen / die Obrigkeit vnd seinen Nächsten betrogen hat / an das Ort der Vbelthäter geschlept/ vnd von der Christlichen Gemein abgesondert / denen aber so er mit falschen Eyd Vnrecht gethan / alles überantwortet worden.

Verstandner massen / hat sich auch zu Preßburg[1] im Land Ungarn begeben / daß ein Messerschmid / wegen vier Gulden / ein falschen Eyd geschworen / darauff ihn der Allmächtige GOtt alsbald gestrafft / daß ihm die halbe Hand ist Kohlschwartz worden / vnd hernach am dritten Tag ein sehr traurigs End genommen.

Zu Augspurg / bey Johann Philipp Steudner / Brieffmahler / Hauß vnd Laden bey der Metzg.

  1. heute Bratislava