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Erbschaftsprozesse gegen Tiere

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Walther Kabel
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Titel: Erbschaftsprozesse gegen Tiere
Untertitel:
aus: Das Buch für Alle, Illustrierte Familienzeitung, 47. Jahrgang 1912, Heft 13, S. 296–297
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1912
Verlag: Union Deutsche Verlagsgesellschaft
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Erscheinungsort: Stuttgart
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Quelle: Commons
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[296] Erbschaftsprozesse gegen Tiere. – Im Jahre 1824 verstarb auf ihrem Landsitz in der Nähe von London Lady Surlett, deren Hinterlassenschaft mehrere Millionen betrug. Da sie keine direkten Leibeserben hatte, freute sich eine ganze Anzahl entfernter Verwandter auf die lohnende Erbschaft. Doch alle wurden sie bitter enttäuscht. Die alte Dame hatte in ihrem Testament ihre vier Katzen und ihren Papagei zu Erben dergestalt eingesetzt, daß die Familie ihrer Dienerin Mabel Wexton den Zinsgenuß des Vermögens haben solle, wofür die Wextons die Tiere aufs beste zu pflegen hätten. Erst nach dem Tode des letzten ihrer Lieblinge solle die Hinterlassenschaft zur Hälfte an die Erben, zur Hälfte an den eben gegründeten Londoner Tierschutzverein fallen, dessen eifriges Mitglied die Verstorbene gewesen war.

Dieses Testament fochten die Verwandten an. Der Prozeß endete damit, daß die letztwillige Verfügung der Lady Surlett als gültig anerkannt wurde, da nicht die Tiere selbst als Nießbrauchnehmer an dem Vermögen anzusehen seien, sondern die Familie Wexton. Ganz London hatte den merkwürdigen Prozeß mit Eifer verfolgt. Aber die durch das Testament entstandene Erregung der Gemüter war mit dieser Entscheidung des obersten englischen Gerichtshofes noch lange nicht beendet.

Ein halbes Jahr nach Beendigung des sensationellen Rechtsstreites starben nämlich kurz hintereinander die vier Katzen, und zwar, wie durch eine Untersuchung festgestellt wurde, infolge von Gift, das ihnen von unbekannter Hand gereicht worden war. Nun klagte der Testamentsvollstrecker der Lady, ein Anwalt namens Harrison, darauf, daß die Verwandten der Erblasserin, die die Katzen hätten vergiften lassen, für erbunwürdig erklärt werden sollten, da sie durch ihre Handlungsweise sich schwer gegen Lady Surlett vergangen hätten. Doch Harrison war es unmöglich, für seine Behauptung Beweise beizubringen. Die Klage wurde abgewiesen.

Damit war den Erben aber gar nichts geholfen, wenigstens vorläufig nicht. Denn noch immer lebte ja der Papagei, der, wie dies bei den Vögeln dieser Gattung häufig vorkommt, gut hundert Jahre alt werden konnte. Und der grüne Kakadu überlebte auch wirklich die Mehrzahl der Erbberechtigten, die von Tag zu Tag auf seinen Tod gewartet hatten. Erst im Jahre 1871 starb er zur Trauer der Nachkommen der Familie Wexton, die jedoch inzwischen durch die Zinsen des Vermögens allein schon zu reichen Leuten geworden waren. Dann erst fiel die eine Hälfte der Millionen an die Verwandtschaft Lady Surletts, die andere an den Londoner Tierschutzverein, der von dem Gelde ein noch heute bestehendes großes Tierasyl erbauen ließ. –

Viel besprochen wurde seinerzeit auch das Testament des Tierbändigers Leonhard, der mit seinen dressierten Löwen in [297] den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die ganze Welt bereist hatte und schnell ein reicher Mann geworden war. Leonhard fand im Alter von achtundvierzig Jahren seinen Tod in New York, wo er gerade mit seiner Tiergruppe im Zirkus Barton auftrat. Er wurde während des Dressuraktes von der Löwin Sultana so schwer verletzt, daß er am nächsten Morgen starb. Er hinterließ ein Testament, in dem er bestimmte, daß die Zinsen seines Vermögens dazu verwendet werden sollten, seine sechs Löwen bis an ihr Lebensende aufs beste zu verpflegen. Diese Bestimmung sollte auch dann gültig bleiben, wenn er durch eine der Bestien selbst getötet würde.

Auch in diesem Falle kam es zwischen Leonhards Erben, zwei Neffen von ihm, und dem Testamentsvollstrecker zum Prozeß, aber das Testament wurde auch hier für gültig erklärt. Besser sind wohl nie wieder Raubtiere gefüttert worden als die sechs Leonhardschen Löwen, die jahrelang von den New Yorkern im Zoologischen Garten als beneidenswerte „Wundertiere“ angestaunt wurden. –

Daß Rennpferde von ihren Besitzern, denen sie ja oft ein Vermögen eingebracht haben, zu Erben eingesetzt wurden, ist häufig vorgekommen. Einzig in seiner Art aber dürfte das Testament des in Budapest unlängst verstorbenen Sportmannes Vizoni sein, der sein bewegliches Vermögen im Werte von dreihunderttausend Kronen seinen zwölf Wagenpferden vermachte und den Landestierschutzverein mit der Durchführung der Nachlaßbestimmung betraute. Die Verwandten Vizonis fochten das Testament an und boten im Verlaufe des Prozesses dem Tierschutzverein zum Ausgleich hunderttausend Kronen, worauf der Verein jedoch nicht einging, vielmehr auf der Auszahlung der ganzen Erbschaft bestand. Heute sind nun sozusagen die zwölf Wagenpferde im Besitz eines Urteils, das ihre Erbansprüche voll und ganz anerkennt. Und erst wenn sie ihre allerletzte Portion Hafer einmal vertilgt haben werden, können die Verwandten des pferdeliebenden Testators die dreihunderttausend Kronen für sich zurückfordern.

W. K.