Erklärung (Die Gartenlaube 1866/24)
[384] Erklärung. Herr Buchhändler Gerhard in New-York, Verleger der „Amerikanischen Gartenlaube“, hat mehrere meiner Novellen, u. A. auch die in Wien 1864 erschienene Novelle „Ein kleines Kind“ (Verlag von C. Schönewerk), nachgedruckt, ohne von mir die Erlaubniß dazu erlangt zu haben. Gleichwohl hat derselbe gegen mir befreundete, in den Vereinigten Staaten lebende Personen erklärt, er habe mir den Abdruck honorirt. Es ist dies eine Unwahrheit. Herr Gerhard hat bei mir weder jemals wegen Gestattung des Abdrucks angefragt, noch mir ein Honorar gezahlt. Gesetze gegen den Nachdruck existiren in Nordamerika nicht. Es bleibt demnach nur übrig, gegen solches buchhändlerisches Freibeuterthum, welches das Eigenthum des Schriftstellers nimmt, wo es dasselbe findet, die Instanz der öffentlichen Meinung in der Union anzurufen, was hierdurch geschehen sein soll.
Gera, im Juni 1866.