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Erklärung (Die Gartenlaube 1883)

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Textdaten
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Titel: Erklärung
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 51, S. 835–836
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1883
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[835] Erklärung. In Bezug auf den in Nr. 43 und 44 unseres Blattes veröffentlichten Artikel „Unter Spitzbuben“ erklären wir in Folge vielfacher an uns gerichteter Anfragen, daß der dort geschilderte Vorfall sich in Vercelli ereignete und der verhaftete Deutsche Sprachlehrer A. Petermann heißt. Wie zu erwarten war, wurde dieser Vorgang auch von der italienischen Presse besprochen, und die „Gazetta Piemontese“ brachte vor Kurzem eine Erklärung der Sous-Präfectur in Vercelli, deren Inhalt auch wir aus freien Stücken, um allen Schein der Parteilichkeit zu vermeiden, unsern Lesern mittheilen:

Herr Petermann wurde darnach, da er im Verdacht stand, seinem Wirthe die Zeche nicht bezahlen zu wollen, verhaftet, und da sich kein Geld bei ihm vorfand, vor das Gericht geführt, welches ihn freisprach. „Inzwischen,“ schreibt die Unterpräfectur, „wurde er noch weiter in Haft gehalten auf Veranlassung der Polizeibehörde. – Nach seiner Freisprechung fragte die Behörde beim Ministerium wegen Verhaltungsmaßregeln an, da es sich um einen Ausländer handelte, welcher ohne Mittel war und verdächtig erschien. In Folge der erhaltenen Weisungen wurde Petermann mit Zwangspaß an die Grenze geschickt.“

Die Aussagen des Verhafteten über seine Behandlung im Gefängnisse werden von der Unterpräfectur für unwahr und übertrieben erklärt, im Gegentheil sollen ihm „Vorzüge“ eingeräumt worden sein, so z. B. wurde ihm der beste Raum im Gefängniß angewiesen, gesund und gut gelüftet, woselbst er sich zusammen mit vier anderen Gefangenen befand, welche dort leichte Strafen verbüßten, er hatte seinen Kamm und seine Bürsten, sowie sein Taschenmesser mit mehreren Klingen, welches ihm nach den bestehenden Vorschriften hätte entzogen werden müssen etc. Auch hätte er sich nur ein [836] einziges Mal während der Haft über Kreuzschmerzen beklagt, und da sei ihm vom Arzte ein Zugpflaster verschrieben worden, welches er aber nicht angewendet habe.

Die Unterpräfectur in Vercelli stellt, kurz gesagt, den Vorfall so dar, daß Herr Petermann kein Recht hat, sich über schlechte Behandlung zu beklagen, sondern eigentlich verpflichtet sein müßte, für die ausnahmsweise ihm gewährten Vorzüge sich zu bedanken.

Indem wir von dieser Widerlegung, die uns nur durch die „Gazetta Piemontese“ bekannt wurde, schon jetzt freiwillig Notiz nehmen, theilen wir noch mit, daß auch wir unsererseits die zuständigen Behörden um genaue Auskunft in dieser Angelegenheit ersucht haben.