Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden/Einleitung
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Erste Abtheilung: Das Teutsche und Römische Wisbad » | |||
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Weil die Stadt Wißbaden, von ihrer Erbauung an bis auf die gegenwärtige Zeit, verschiedene mahl ihre Eigenthümer oder Grund-Herren geändert hat, so wird nicht undienlich seyn, wenn wir die Beschreibung ihrer Geschichten, nach solchen geschehenen Veränderungen ihrer Herren, so viel sichs wird thun lassen, abtheilen; alldieweilen doch dergleichen Veränderungen der Beherrscher eines Ortes auch gemeiniglich gar wichtige Veränderungen in der inneren und äusseren Verfassung desselben nach sich zu ziehen pflegen. Zwar hat man freylich wohl anfänglich gewünschet, die Geschicht-Beschreibung dieser Stadt so einrichten zu können, daß man die vornehmste Stücke derselben, z. E. Einwohner, äussere Gestalt, innere Regiments-Verfassung etc. sogleich in einem hin, ohne fernere Abtheilung, durch alle Zeiten hindurch, hätte ausführen und beschreiben können. Es ist aber solches, wegen vieler triftigen Ursachen, welche dem Leser, bey einiger bedächtlichen Durchlesung dieser Schrift, hoffentlich, selber einleuchten werden, nicht wohl thunlich gewesen. Vielmehr hat die ordentliche und gründliche Ausführung der mancherley hierbei vorkommenden [2] Sachen nothwendig noch eine besondere und genauere Abtheilung erfordert. Und da ist keine, schicklicher und bequemer zu seyn, erachtet worden, als die gemeldte; nemlich, daß man, bey Beschreibung der Geschichten dieses Ortes, so viele Abtheilungen verfasset, als vielmal der Ort selbst eine Abänderung seiner Regenten und Beherrscher erfahren hat. Es ist aber solche Abänderung der Regenten desselben hauptsächlich, wie die folgende historische Beschreibung der Stadt selber zeigen wird, zu drey verschiedenen mahlen geschehen. Denn erstlich hat Wißbaden unter der Herrschaft seiner eigenen einheimischen Teutschen Königen und Fürsten, wie auch unter der Herrschaft der auswärtigen Römischen Kayser, wechselsweise, gestanden. Zweytens ist dieser Ort hierauf unter die Herrschaft der Fränckischen Königen, welche nachher das Teutsche Kayserthum an sich gebracht haben, gekommen. Drittens ist derselbe endlich ein Eigenthum der Grafen und Fürsten von Nassau worden. Wir machen also billig, zufolge dieser deutlichen Anleitung, bey unserer Wißbadischen Geschicht-Beschreibung auch drey Haupt-Abtheilungen. Die erste nennen wir: das Teutsche u. Römische Wißbad. Die zweyte: Das Fränckische und Kayserliche Wißbad. Die dritte: Das Nassauische Wißbad. Und wünschen, daß weiterhin kein viertes und ferneres Wißbad, oder neue Abtheilung der Beherrscher desselben, vor dem Ende der Tage, nach Göttlichem Willen, zu benennen, nöthig seyn möge!
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