Geschichte von Kloster Heilsbronn/Die am Schlusse des Stiftungsbriefes genannten Zeugen

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8. Die am Schlusse des Stiftungsbriefes genannten Zeugen.

Aus den Schlußworten der Stiftungsurkunde erhellt, daß diese im J. 1132 zu Bamberg unter der Regierung des Kaisers Lothar ausgefertigt wurde. Wahrscheinlich war der Kaiser zur Zeit der Ausfertigung in Bamberg anwesend.

Unter den „vielen“ bei der Urkundenausstellung Anwesenden werden 23 namentlich aufgeführt; darunter sieben Geistliche, nämlich der Dekan Egilbertus, der Kustos Konrad und noch 5 andere Mitglieder des Domkapitels. Einer von diesen 5 Kanonikern, Volmarus, war Mitbesitzer eines Prädiums in Ketteldorf (bei Heilsbronn), überließ aber bald nach der Klosterstiftung seinen Antheil dem Kloster. Siehe unten Abschn. VII A bei Ketteldorf. Die übrigen 16 Zeugen gehörten verschiedenen fränkischen Adelsgeschlechtern an. Von den Meisten derselben ist urkundlich nichts weiter bekannt, als daß sie auch in andern gleichzeitigen Urkunden [39] als Zeugen oder Schiedsrichter genannt werden, z. B. Adelbero von Dachstetten, Adelbrecht von Dachsbach, Friedrich von Heugoltisbach (Heroldsbach?), Megingoz von Otlohesdorf (Adelsdorf?) Otenant von Esknowa (Eschenau?). Der zuletzt Genannte ist vermuthlich der in einer etwas späteren Urkunde vorkommende Otnandus de Eschenove, von welchem das Kloster ein Prädium in Outelenhofen für 82 Mark kaufte, und zur Zeit des 2. Abts Zehnten bei Markterlbach.

Über den unter den Zeugen genannten Gernot von Buttendorf und seinen Sohn Rudolf[1] geben die Heilsbronner Aufschreibungen keine nähere Auskunft. 1343 wurde Kaspar von Buttendorf, 1428 Johann von Buttendorf in Heilsbronn begraben. 1465 schenkte Hans von Buttendorf dem Kloster 50 Gulden zur Stiftung eines Jahrtages. Die Todtenschildkopien zeigen, daß das Buttendorf’sche Familienwappen dem Leonrod’schen sehr ähnlich war. In dem Orte Buttendorf bei Roßstall erwarb das Kloster frühzeitig Güter. Die letzten Reste des dortigen Kastrums wurden im J. 1857 abgetragen und zum Bau einer Scheune verwendet. Wall und Graben sind noch sichtbar.

Ob der Zeuge Ezzo von Burgelin seinen Sitz aus dem Kastrum bei Bürglein, eine Stunde von Heilsbronn, oder in Bergel bei Windsheim hatte, ist unentschieden, urkundlich aber feststehend, daß das Kloster schon in der ersten Zeit seines Bestehens in Burgelin ein Prädium besaß, dasselbe aber einem Otrandus von Burgelin überließ und dagegen von diesem durch Tausch dessen Antheil an einem Prädium zu Ketteldorf erhielt. Man denkt dabei eher an das fern von Heilsbronn gelegene Bergel, als an das nahe Bürglein, da es im Interesse des Klosters liegen mußte, das entlegene Besitzthum zu vertauschen, nicht aber ein naheliegendes. Unten werden wir sehen, daß das Kloster sowohl in Bergel, als auch in Bürglein Besitzungen erwarb, dort nur wenige, hier sehr viele, so daß es in [40] den Besitz des Kastrums und des ganzen Dorfes Bürglein kam, ein einziges Haus ausgenommen.

Am Schluß der Stiftungsurkunde fehlt beim Datum die Angabe von Monat und Tag.[2] Diesen Mangel ergänzt das vom 24. Abt Haunolt (s. dort) angefertigte Verzeichnis; über die Cisterzienserklöster, aus welchem Folgendes erhellt: Von Ebrach aus wurden sieben Klöster gestiftet, die drei ersten derselben in Runa, Heilsbronn und Langheim, und zwar: 1129 Abbatia Runensis, vel in Runa, vulgariter Reun, Archipraesulatus Saltzburgensis, Ebraci prima filia; 1132, 11 Cal. Maii Abbatia Halsbrunnensis vel Fontis salutis, Morimundi neptis et ebracensis secunda filia. Eodem anno (1132), Calendas Augusti Abbatia de Lancheim, Morimundi neptis, ebracensis monasterii tertia filia. Sonach wurde Heilsbronn vom heiligen Otto nicht später als Langheim gestiftet, sondern drei Monate früher.





  1. Vgl. Stillfried S. 205.
  2. Vgl. v. Stillfried S. 4.
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