Gesetz, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskosten-Entschädigung
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(Nr. 945.) Gesetz, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskosten-Entschädigung. Vom 2. Juli 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
Artikel 1.
- Aus dem nach Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289 ff.) dem ehemaligen Norddeutschen Bunde zufallenden Antheile werden für militärische Bauten und Einrichtungen 13.241.000 Thaler reservirt.
- Von diesem Betrage werden dem Reichskanzler
- für das Jahr 1873 .................................................1.184.000,00 Thaler
- für das Jahr 1874 .................................................4.258.000,00 Thaler
- für die in der Anlage A. aufgeführten Ausgaben zur Verfügung gestellt. Die späteren Verwendungen sind in die Reichshaushalts-Etats der betreffenden Jahre aufzunehmen. [186]
Artikel 2.
§. 1.
- Der Reichskanzler wird zu den durch die Kriegführung wider Frankreich dem ehemaligen Norddeutschen Bunde erwachsenden Ausgaben ermächtigt, soweit dieselben die durch die Gesetze vom 21. Juli 1870 (Bundes-Gesetzbl.S. 491), 29. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 619) und 26. April 1871 (Bundes-Gesetzbl. S. 91) festgestellten Beträge von 120 Millionen, 100 Millionen und 120 Millionen Thalern überschreiten. Als durch den Krieg erwachsene Ausgaben sind auch diejenigen Ausgaben anzusehen, welche durch die Abfindungen der mobil gewesenen Truppen und der Ersatztruppen mit den Kriegs- beziehungsweise. Friedenskontingenten zur Bekleidung und Ausrüstung entstehen.
§. 2.
- Die Einlösung der auf Grund der gedachten Gesetze ausgegebenen Schuldverschreibungen des vormaligen Norddeutschen Bundes wird nachträglich genehmigt, soweit die Genehmigung nicht schon durch das Gesetz vom 28. Oktober 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 343) erfolgt ist.
§. 3.
- Soweit die Ausgaben (§§. 1 und 2) nicht durch den Erlös der auf Grund der im §. 1 gedachten Gesetze ausgegebenen Schuldverschreibungen gedeckt worden sind, auch nicht nach den Bestimmungen in Artikel V. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) zu ersetzen sind, wird der Reichskanzler ermächtigt, die erforderliche Deckung aus dem Ueberschuß der Darlehnskassen, den freiwilligen Beiträgen zu den Kriegskosten und aus dem nach Artikel VI. des gedachten Gesetzes dem ehemaligen Norddeutschen Bunde zufallenden Antheil an der französischen Kriegskosten-Entschädigung, einschließlich der Zinserträge dieses Antheils, zu entnehmen.
§. 4.
- Dem Reichstage ist bei der nächsten ordentlichen Zusammenkunft desselben über die Ausführung dieser Bestimmungen (§§. 1 bis 3) Rechenschaft zu geben. Soweit die Ausführung dann doch noch nicht erfolgt ist, bleibt hinsichtlich der Fortdauer der im Vorstehenden dem Reichskanzler ertheilten Ermächtigung (§§. 1 bis 3) gesetzliche Anordnung vorbehalten.
§. 5.
- Aus dem Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289 ff.) dem ehemaligen Norddeutschen Bunde, Baden und Südhessen zufallenden Antheile wird dem Reichskanzler zur Wiederherstellung der Kriegsbereitschaft des Heeres, sowie zur Erhöhung der Schlagfertigkeit desselben unter Anrechnung der zu diesem Zwecke bereits zur Verwendung gelangten Summen zu den in der Anlage B. aufgeführten Ausgaben für die Jahre 1873 und 1874 der Betrag von 106.846.810 Thalern zur Verfügung gestellt. Soweit in diesen Jahren der vorstehende Betrag nicht zur Verwendung gelangt, bleibt gesetzlicher Anordnung vorbehalten.
- Spätestens bei der Berathung des Etats für das Jahr 1875 ist dem Reichstage über die bis dahin stattgehabte Ausführung der vorstehenden Bestimmung Rechenschaft zu geben. [187]
Artikel 3.
- Aus dem nach Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289 ff.) dem ehemaligen Norddeutschen Bunde zufallende Antheile ist zunächst der Betrag von 50 Millionen Thalern an die Bundesstaaten nach dem Maßstabe zu vertheilen, welcher in dem durch das Gesetz vom 13. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 211) festgestellten Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 der Vertheilung der Matrikularbeiträge zu Grunde gelegt ist. Bei einer stattfindenden weiteren Vertheilung, zu welcher der Bundesrath ermächtigt wird, kommt gleichfalls der im Vorstehenden festgestellte Vertheilungsmaßstab zur Anwendung.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Schloß Babelsberg, den 2. Juli 1873.
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Anlage A.
Gegenstand. | Darauf werden bewilligt: | ||
für 1873 | für 1874 | ||
Thlr. | Thlr. | ||
A. | Magazin-Neubauten, Bäckerei- und Mühlen-Anlagen. | ||
1) | Beim Proviant-Amt in Könisberg i. Pr.: | ||
a) Neubau eines bombensicheren Proviant-Magazins auf Herzogs-Acker; | |||
b) desgleichen einer bombensicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungs-Oefen nebst 2 Knetmaschinen und sonstigem Zubehör; | |||
c) desgleichen einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal | 46.000 | 50.000 | |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
2) | Beim Proviant-Amt in Magdeburg: | ||
a) Neubau einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften; | |||
b) desgleichen einer bombensicheren Kriegs-Bäckerei mit 10 Wasserheizungs-Oefen nebst 2 Knetmaschinen und sonstigem Zubehör; | |||
c) desgleichen zweier Wohnhäuser für das in dem neuen Proviantamt-Etablissement auf dem Terrain der Stadterweiterung unterzubringende Beamten-, Mühlen- und Bäckerei-Personal; | |||
d) desgleichen eines Fourage-Magazins. | 36.000 | 40.000 | |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
3) | Neubau eines Kriegs-Magazins in Torgau auf dem von der Festungsbehörde dazu angewiesenen Terrain, nach überschläglicher Kostenermittlung | 14.000 | 20.000 |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
4) | Neubau einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal in Posen | 16.000 | 20.000 |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
5) | Neubau einer bombensicheren Kriegsbäckerei mit 10 Wasserheizungs-Oefen, nebst 2 Knetmaschinen und sonstigem Zubehör, in Neisse | 10.000 | 20.000 |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
6) | Neubau einer Dampfmahlmühle mit 5 Gängen und einer Maschine von 35 Pferdekräften, nebst Wohnungen für das Mühlenpersonal, in Wesel | 10.000 | 10.000 |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
7) | Beim Proviant-Amt in Köln: | ||
a) Neubau einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften nebst Wohnungen für das Mühlenpersonal; | |||
b) Neubau eines bombensicheren Proviant-Magazins; | |||
c) desgleichen eines bombensicheren Proviant-Magazins in Deutz; | |||
d) desgleichen eines Rauhfourage-Magazins in Deutz. | 18.000 | 30.000 | |
1. Rate. | 2. Rate. | ||
B. | Bau von Kasernen, Pferdeställen, Exerzierhäusern und sonstigen Garnison-Anstalten. | ||
1) | Bau eines Kasernements und Einrichtung des Uebungsplatzes für das neu errichtete Eisenbahn-Bataillon in Berlin | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
2) | Bau einer Kaserne in Weichselmünde | – | 30.000 |
1. Rate. | |||
3) | Bau einer Bataillons-Kaserne in Thorn | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
4) | Bau einer Bataillons-Kaserne in Stettin | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
5) | Bau einer Kaserne für das Garde-Fuß-Artillerie-Regiment in Spandau | – | 150.000 |
1. Rate. | |||
6) | Bau einer Kaserne für eine Abtheilung des Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 3 in Frankfurt a. O. | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
7) | Neubau eines Oekonomiegebäudes in Magdeburg | 20.000 | 5.000 |
1. Rate. | Letzte Rate. | ||
8) | Neubau einer Garnison-Waschanstalt in Magdeburg | – | 20.000 |
1. Rate. | |||
9) | Neubau einer Kaserne für die Fahrer der Artillerie in Erfurt | 20.000 | 10.000 |
10) | Erweiterung des Landwehr-Zeughauses in Glogau | 10.000 | – |
11) | Neubau von Artillerie-Pferdeställen in Wesel | 20.000 | 20.000 |
12) | Neubau einer Dampf-Waschanstalt daselbst | – | 20.000 |
13) | Bau einer Bataillons-Kaserne in Köln | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
14) | Erweiterung der Marienthaler Kaserne in Aachen | – | 30.000 |
1. Rate. | |||
15) | Bau eines Kavallerie-Kasernements in Saarbrücken | – | 150.000 |
1. Rate. | |||
16) | Bau eines Kasernements nebst Stallungen für 3 Eskadrons in Flensburg | – | 150.000 |
1. Rate. | |||
17) | Bau eines Exerzierhauses in Altona inkl. Grundstückserwerb | – | 25.000 |
18) | Bau einer Bataillons-Kaserne in Hildesheim | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
19) | Bau von Kasernen für 3 Bataillone in Hannover | – | 250.000 |
1. Rate. | |||
20) | Erweiterung des Kavallerie-Kasernements in Lüneburg | – | 80.000 |
1. Rate. | |||
21) | Neubau einer Garnison-Waschanstalt in Kassel | – | 25.000 |
22) | Neubau einer Kaserne für ein Infanterie-Bataillon in Berlin | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
23) | Desgleichen für ein Feld-Artillerie-Regiment in Berlin | – | 200.000 |
1. Rate. | |||
24) | Desgleichen für ein Infanterie-Bataillon in Potsdam | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
25) | Desgleichen für 2 Eskadrons in Potsdam | – | 120.000 |
1. Rate. | |||
26) | Desgleichen für ein Kavallerie-Regiment in Tilsit | – | 200.000 |
1. Rate. | |||
27) | Desgleichen für ein Bataillon in Küstrin | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
28) | Desgleichen einer Artillerie-Kaserne in Magdeburg | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
29) | Desgleichen für ein Bataillon in Liegnitz | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
30) | Desgleichen für 2 Eskadrons in Neuhaus bei Paderborn | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
31) | Erweiterung des städtischen Kasernements in Bremen | – | 60.000 |
1. Rate. | |||
32) | Neubau einer Bataillons-Kaserne in Harburg | – | 100.000 |
1. Rate. | |||
33) | Erweiterung der Artillerie-Kaserne in Hannover | – | 60.000 |
1. Rate. | |||
34) | Neubau einer Artillerie-Kaserne in Kassel | – | 150.000 |
1. Rate. | |||
35) | Neubau einer Kavallerie-Kaserne in Parchim | 200.000 | 100.000 |
36) | Neubau einer Kaserne für ein Infanterie-Regiment in Leipzig | – | 200.000 |
1. Rate. | |||
37) | Neubau einer Kaserne für 2 Infanterie-Bataillone in Bautzen | – | 150.000 |
1. Rate. | |||
38) | Erweiterung des Landwehr-Zeughauses in Zittau | 20.000 | 20.000 |
C. | Ergänzung des Materials der Belagerungs-Lazarethe und Bau von Lazarethen. | ||
1) | Zur Erwerbung von Bauplätzen für Kriegs-Lazarethe und für Feststellung von Plänen und Anschlägen werden bewilligt für die Orte: | ||
a) Glogau | 40.000 | – | |
b) Küstrin | 40.000 | – | |
c) Ehrenbreitstein | 50.000 | – | |
d) Köln | 45.000 | – | |
2) | Zur Erwerbung eines Bauplatzes für ein zweites Garnison-Lazareth bei Berlin und für Feststellung von Plänen und Anschlägen | 84.000 | – |
3) | Neubau eines Garnison-Lazareth in Bautzen | 25.000 | 25.000 |
4) | Umbau und Einrichtung eines Hauses in Zittau zu einem Lazareth für ein Infanterie-Regiment | 20.000 | – |
5) | Umbau und Einrichtung eines Hauses in Meißen zu einem Lazareth für ein Jäger-Bataillon | 10.000 | – |
D. | Bau von Train-Wagenhäusern und von Dienstwohnungen für das Traindepot-Personal. | ||
1) | Zum Neubau von Train-Wagenhäusern: | ||
in Berlin 20.000 Thlr., | |||
in Magdeburg 35.000 Thlr., | |||
in Posen 38.000 Thlr., | |||
in Breslau 36.000 Thlr., | |||
in Münster 35.000 Thlr., | |||
in Koblenz 16.000 Thlr., | |||
in Karlsruhe und Darmstadt 90.000 Thlr., | |||
in Dresden 30.000 Thlr., | 120.000. | 180.000 | |
Die Positionen übertragen sich gegenseitig. | 1. Rate. | 2. Rate. | |
2) | Zum Neubau von Dienstgebäuden für das Traindepot-Personal: | ||
in Königsberg 16.000 Thlr., | |||
in Magdeburg 16.000 Thlr., | |||
in Rendsburg 16.000 Thlr., | |||
in Kassel 16.000 Thlr., | 26.000 | 38.000 | |
Die Positionen übertragen sich gegenseitig. | |||
3) | Zum Ausbau des Gießhauses in Karlsruhe zu gleichem Zwecke – wie zu 2 – | 4.000 | – |
E. | Bau von artilleristisch-technischen Etablissements und von Dienst- resp. Arbeiterwohnungen bei den technischen Instituten der Artillerie. | ||
1) | Zur Herstellung eines Speisesaales für die Arbeiter und einiger für den vergrößerten Betrieb der Geschützgießerei erforderlichen Dienstwohnungen. | 30.000 | – |
2) | Errichtung eines besonderen Laboratoriums zur Herstellung von Säulen-Zündern beim Feuerwerks-Laboratorium | 50.000 | – |
3) | Beschaffung von Wohnungen für die Arbeiter der technischen Institute der Artillerie | 200.000 | 300.000 |
Summe | 1.184.000 | 4.258.000 |
Anlage B.
Gegenstand. | Geldbetrag. | ||
Thlr. | |||
I. Bekleidung der Armee. | |||
1) | Ersatz der bei den mobilen Truppen auf Märschen, in Gefechten etc. unverschuldeter Weise verloren gegangener Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke | 10.718.286 | |
2) | Entschädigung nach den Friedenstragezeiten für kranke und verwundete Mannschaften der mobilen Armee, welche Ersatztruppen attachirt waren | 1.518.359 | |
3) | Zur Ergänzung und Erhöhung der Tuchvorräthe, welche für den Fall einer Mobilmachung bereit zu halten sind, sowie zu extraordinären Aushülfen und zur Bekleidung der bis zum 1. Juli 1873 neuformirten Truppentheile | 871.855 | |
II. Garnison-Verwaltungswesen. | |||
1) | Zum Ersatz von Utensilien, welche aus den Kasernementsbeständen zum Gebrauch für Kriegsgefangene hergegeben und abgängig geworden sind | 15.000 | |
2) | Zu den Kosten für die in Folge der Einführung neuer, weiter tragender Handfeuerwaffen und Geschütze gebotene Erwerbung und Erweiterung der Infanterie- und Artillerie-Schießplätze | 1.650.000 | |
III. Militär-Lazarethwesen. | |||
1) | Retablissement der Feldlazarethe und Sanitätsdetachements an Instrumenten, Verbandmitteln, Utensilien, Drucksachen etc. | 293.300 | |
2) | Retablissement des Belagerungs-Lazarethmaterials in Rastatt | 560 | |
3) | Verpflegung und Arzneikosten für Kranke und Verwundete der mobilen Armee, welche nach dem 1. Juli 1871 noch in Lazarethen des Inlandes sich befinden, resp. in Folge Wiederaufbrechens von Wunden oder nachträglichen Hervortretens körperlicher Leiden in die Lazarethe aufgenommen worden sind oder werden. | 350.000 | |
4) | Badekurkosten für verwundete und kranke Mannschaften vom Feldwebel abwärts | 300.000 | |
5) | Für die den Verwundeten beschafften künstlichen Glieder etc. | 39.000 | |
IV. Unterhaltungskosten der Lazarethgebäude. | |||
Desinfizirung und Instandsetzung von zu Reserve-, Gefangenen- und Etappen-Lazarethen benutzten Lokalen vor deren Rückgabe in den gewöhnlichen Gebrauch, einschließlich der auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes zu zahlenden Entschädigungen | 364.050 | ||
V. Militärgeistlichkeit. | |||
Zur Ergänzung der im Felde entstandenen Verluste an Militär- Gesang- und Gebetbücher | 20.000 | ||
VI. Instandhaltung der Truppen-Feldgeräthe. | |||
1) | Retablissement der Equipagen der großen Hauptquartiere und der dazu gehörigen Branchen | 29.000 Thlr. | |
2) | Retablissement des Materials der Feld-Postanstalten | 37.000 Thlr. | |
3) | Retablissement der Truppen-Trains exkl. derjenigen der Artillerie- und der Pionierbataillone, zur Beschaffung von Kompagnie- und Eskadrons-Packwagen und Medizinwagen in Stelle von Pack- resp. Medizinkarren und Packpferden, das Retablissement der übrigen voraufgeführten Fahrzeuge, Vermehrung von Schanzzeug, Beschaffung von Apparaten zum Zerstören von Eisenbahnen | 1.365.000 Thlr. | |
4) | Retablissement der Trainbataillone und Feldlazarethe | 1.986.000 Thlr. | |
5) | Retablissement des Materials von vier Landwehrdivisionen inkl. Administrationstrains | 437.000 Thlr. | |
6) | Fahrzeuge etc., Requisiten an Eisenbahn-Baumaterial für das Eisenbahnbataillon | 186.000 Thlr. | |
7) | Retablissement der für die französischen Kriegsgefangenen in Gebrauch gewesene Zelte | 50.000 Thlr. | 4.090.000 |
VII. Reisekosten, Vorspann- und Transportkosten. | |||
Beihülfen für Offiziere und Beamte zu den Kosten der Reisen etc. behufs Heilung ihrer aus dem Felde herrührenden Leiden | 500.000 | ||
VIII. Artillerie- und Waffenwesen. | |||
1) | Zum Retablissement, zum Ersatz und zur Aptirung des besseren Theils der Zündnadelgewehre, sowie zum Ersatz der verbrauchten Munition | 5.408.000 | |
2) | Zur Beschaffung einer Ersatzgarnitur Gewehre für die in ihrer Gesammtheit vollständig kriegsbrauchbar nicht mehr zu erachtenden Zündnadelgewehre | 34.740.000 | |
3) | Zur Beschaffung der zugehörigen Metallpatronen resp. der Materialien zu denselben | 9.300.000 | |
4) | Zum schleunigen Retablissement des während des Krieges abgenutzten Feld-Artilleriematerials | 2.962.200 | |
5) | Zum Ersatz des in seiner vollständigen Kriegsbrauchbarkeit angezweifelten Artilleriematerials: | ||
a) für 344 Batterien und 174 Munitionskolonnen der bestehenden Organisation | 16.454.000 | ||
b) für 47 Batterien der provisorischen Formation | 1.474.000 | ||
6) | Zur Beschaffung der zugehörigen Munition: | ||
a) für die Batterien und Kolonnen der bestehenden Organisation | 2.984.800 | ||
b) für die provisorische Formation | 356.400 | ||
7) | Zum Retablissement des zu den geführten Belagerungen in Gebrauch gewesenen Materials an Geschützen und Fahrzeugen | 750.000 | |
8) | Zum Bau der Aufbewahrungsräumen für das vermehrte Material an Gewehren, Geschützen, Fahrzeugen etc. | 5.500.000 | |
9) | Zur Verlegung und Erweiterung der Zündspiegelfabrik in Spandau | 190.000 | |
IX. Technische Institute der Artillerie. | |||
1) | Für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt in Spandau; | 5.103.000 | |
2) | zur Wiederherstellung der im Februar 1871 bei derselben abgebrannten Holzarbeiterwerkstatt; | ||
3) | für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt in Deutz; | ||
4) | für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt in Danzig; | ||
5) | für die Erweiterung der Geschützgießerei in Spandau, einschließlich der Herstellung einer zweiten Geschütz-Bohrwerkstatt; | ||
6) | für die Erweiterung des Feuerwerks-Laboratoriums in Spandau; | ||
7) | für die Erweiterung der bestehenden Pulverfabriken und Einrichtungen derselben zur Anfertigung des neuen Gewehr- und Geschützpulvers; | ||
8) | zur Herstellung einer neuen Munitionsfabrik in Siegburg; | ||
9) | zur Herstellung einer neuen Pulverfabrik in Hanau; | ||
10) | zum Neubau von Unterkunftsräumen für Geschütze und Gewehre und zur Vermehrung der Materialien und Geräthe der technischen Artillerie-Institute im Bezirk des 12. Armeekorps. | ||
11) | Vermehrung der Materialienbestände bei den technischen Instituten der Artillerie | 300.000 | |
X. Bau und Unterhaltung der Festungen. | |||
Zur Unterbringung und Unterhaltung des Ingenieur-Belagerungsparks, der Train-Feldgeräthe und Schanzzeugkolonnen der Pionierbataillone und der Fahrzeuge der Telegraphenabtheilungen | 594.000 | ||
Summe | 106.846.810 |