Gesetz, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskosten-Entschädigung

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Titel: Gesetz, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskosten-Entschädigung.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 19, Seite 185 - 197
Fassung vom: 2. Juli 1873
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Bekanntmachung: 8. Juli 1873
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[185]

(Nr. 945.) Gesetz, betreffend den Antheil des ehemaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskosten-Entschädigung. Vom 2. Juli 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Artikel 1.

Aus dem nach Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289 ff.) dem ehemaligen Norddeutschen Bunde zufallenden Antheile werden für militärische Bauten und Einrichtungen 13.241.000 Thaler reservirt.
Von diesem Betrage werden dem Reichskanzler
für das Jahr 1873 .................................................1.184.000,00 Thaler
für das Jahr 1874 .................................................4.258.000,00 Thaler
für die in der Anlage A. aufgeführten Ausgaben zur Verfügung gestellt. Die späteren Verwendungen sind in die Reichshaushalts-Etats der betreffenden Jahre aufzunehmen. [186]

Artikel 2.

§. 1.

Der Reichskanzler wird zu den durch die Kriegführung wider Frankreich dem ehemaligen Norddeutschen Bunde erwachsenden Ausgaben ermächtigt, soweit dieselben die durch die Gesetze vom 21. Juli 1870 (Bundes-Gesetzbl.S. 491), 29. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 619) und 26. April 1871 (Bundes-Gesetzbl. S. 91) festgestellten Beträge von 120 Millionen, 100 Millionen und 120 Millionen Thalern überschreiten. Als durch den Krieg erwachsene Ausgaben sind auch diejenigen Ausgaben anzusehen, welche durch die Abfindungen der mobil gewesenen Truppen und der Ersatztruppen mit den Kriegs- beziehungsweise. Friedenskontingenten zur Bekleidung und Ausrüstung entstehen.

§. 2.

Die Einlösung der auf Grund der gedachten Gesetze ausgegebenen Schuldverschreibungen des vormaligen Norddeutschen Bundes wird nachträglich genehmigt, soweit die Genehmigung nicht schon durch das Gesetz vom 28. Oktober 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 343) erfolgt ist.

§. 3.

Soweit die Ausgaben (§§. 1 und 2) nicht durch den Erlös der auf Grund der im §. 1 gedachten Gesetze ausgegebenen Schuldverschreibungen gedeckt worden sind, auch nicht nach den Bestimmungen in Artikel V. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) zu ersetzen sind, wird der Reichskanzler ermächtigt, die erforderliche Deckung aus dem Ueberschuß der Darlehnskassen, den freiwilligen Beiträgen zu den Kriegskosten und aus dem nach Artikel VI. des gedachten Gesetzes dem ehemaligen Norddeutschen Bunde zufallenden Antheil an der französischen Kriegskosten-Entschädigung, einschließlich der Zinserträge dieses Antheils, zu entnehmen.

§. 4.

Dem Reichstage ist bei der nächsten ordentlichen Zusammenkunft desselben über die Ausführung dieser Bestimmungen (§§. 1 bis 3) Rechenschaft zu geben. Soweit die Ausführung dann doch noch nicht erfolgt ist, bleibt hinsichtlich der Fortdauer der im Vorstehenden dem Reichskanzler ertheilten Ermächtigung (§§. 1 bis 3) gesetzliche Anordnung vorbehalten.

§. 5.

Aus dem Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289 ff.) dem ehemaligen Norddeutschen Bunde, Baden und Südhessen zufallenden Antheile wird dem Reichskanzler zur Wiederherstellung der Kriegsbereitschaft des Heeres, sowie zur Erhöhung der Schlagfertigkeit desselben unter Anrechnung der zu diesem Zwecke bereits zur Verwendung gelangten Summen zu den in der Anlage B. aufgeführten Ausgaben für die Jahre 1873 und 1874 der Betrag von 106.846.810 Thalern zur Verfügung gestellt. Soweit in diesen Jahren der vorstehende Betrag nicht zur Verwendung gelangt, bleibt gesetzlicher Anordnung vorbehalten.
Spätestens bei der Berathung des Etats für das Jahr 1875 ist dem Reichstage über die bis dahin stattgehabte Ausführung der vorstehenden Bestimmung Rechenschaft zu geben. [187]

Artikel 3.

Aus dem nach Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289 ff.) dem ehemaligen Norddeutschen Bunde zufallende Antheile ist zunächst der Betrag von 50 Millionen Thalern an die Bundesstaaten nach dem Maßstabe zu vertheilen, welcher in dem durch das Gesetz vom 13. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 211) festgestellten Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 der Vertheilung der Matrikularbeiträge zu Grunde gelegt ist. Bei einer stattfindenden weiteren Vertheilung, zu welcher der Bundesrath ermächtigt wird, kommt gleichfalls der im Vorstehenden festgestellte Vertheilungsmaßstab zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 2. Juli 1873.


(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.



[188] [189] [190] [191] [192] [193]

Anlage A.

Ueberschlag
der Kosten, welche zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und Lazareth-Einrichtungen, sowie zur Vervollständigung der artilleristisch-technischen Anstalten für die Militär-Verwaltung des vormaligen Norddeutschen Bundes erforderlich sind.



Gegenstand. Darauf werden bewilligt:
für 1873 für 1874
Thlr. Thlr.
A. Magazin-Neubauten, Bäckerei- und Mühlen-Anlagen.
1) Beim Proviant-Amt in Könisberg i. Pr.:
a) Neubau eines bombensicheren Proviant-Magazins auf Herzogs-Acker;
b) desgleichen einer bombensicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungs-Oefen nebst 2 Knetmaschinen und sonstigem Zubehör;
c) desgleichen einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal 46.000 50.000
1. Rate. 2. Rate.
2) Beim Proviant-Amt in Magdeburg:
a) Neubau einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften;
b) desgleichen einer bombensicheren Kriegs-Bäckerei mit 10 Wasserheizungs-Oefen nebst 2 Knetmaschinen und sonstigem Zubehör;
c) desgleichen zweier Wohnhäuser für das in dem neuen Proviantamt-Etablissement auf dem Terrain der Stadterweiterung unterzubringende Beamten-, Mühlen- und Bäckerei-Personal;
d) desgleichen eines Fourage-Magazins. 36.000 40.000
1. Rate. 2. Rate.
3) Neubau eines Kriegs-Magazins in Torgau auf dem von der Festungsbehörde dazu angewiesenen Terrain, nach überschläglicher Kostenermittlung 14.000 20.000
1. Rate. 2. Rate.
4) Neubau einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Wohnhaus für das Mühlenpersonal in Posen 16.000 20.000
1. Rate. 2. Rate.
5) Neubau einer bombensicheren Kriegsbäckerei mit 10 Wasserheizungs-Oefen, nebst 2 Knetmaschinen und sonstigem Zubehör, in Neisse 10.000 20.000
1. Rate. 2. Rate.
6) Neubau einer Dampfmahlmühle mit 5 Gängen und einer Maschine von 35 Pferdekräften, nebst Wohnungen für das Mühlenpersonal, in Wesel 10.000 10.000
1. Rate. 2. Rate.
7) Beim Proviant-Amt in Köln:
a) Neubau einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen und einer Maschine von 50 Pferdekräften nebst Wohnungen für das Mühlenpersonal;
b) Neubau eines bombensicheren Proviant-Magazins;
c) desgleichen eines bombensicheren Proviant-Magazins in Deutz;
d) desgleichen eines Rauhfourage-Magazins in Deutz. 18.000 30.000
1. Rate. 2. Rate.
B. Bau von Kasernen, Pferdeställen, Exerzierhäusern und sonstigen Garnison-Anstalten.
1) Bau eines Kasernements und Einrichtung des Uebungsplatzes für das neu errichtete Eisenbahn-Bataillon in Berlin 100.000
1. Rate.
2) Bau einer Kaserne in Weichselmünde 30.000
1. Rate.
3) Bau einer Bataillons-Kaserne in Thorn 100.000
1. Rate.
4) Bau einer Bataillons-Kaserne in Stettin 100.000
1. Rate.
5) Bau einer Kaserne für das Garde-Fuß-Artillerie-Regiment in Spandau 150.000
1. Rate.
6) Bau einer Kaserne für eine Abtheilung des Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 3 in Frankfurt a. O. 100.000
1. Rate.
7) Neubau eines Oekonomiegebäudes in Magdeburg 20.000 5.000
1. Rate. Letzte Rate.
8) Neubau einer Garnison-Waschanstalt in Magdeburg 20.000
1. Rate.
9) Neubau einer Kaserne für die Fahrer der Artillerie in Erfurt 20.000 10.000
10) Erweiterung des Landwehr-Zeughauses in Glogau 10.000
11) Neubau von Artillerie-Pferdeställen in Wesel 20.000 20.000
12) Neubau einer Dampf-Waschanstalt daselbst 20.000
13) Bau einer Bataillons-Kaserne in Köln 100.000
1. Rate.
14) Erweiterung der Marienthaler Kaserne in Aachen 30.000
1. Rate.
15) Bau eines Kavallerie-Kasernements in Saarbrücken 150.000
1. Rate.
16) Bau eines Kasernements nebst Stallungen für 3 Eskadrons in Flensburg 150.000
1. Rate.
17) Bau eines Exerzierhauses in Altona inkl. Grundstückserwerb 25.000
18) Bau einer Bataillons-Kaserne in Hildesheim 100.000
1. Rate.
19) Bau von Kasernen für 3 Bataillone in Hannover 250.000
1. Rate.
20) Erweiterung des Kavallerie-Kasernements in Lüneburg 80.000
1. Rate.
21) Neubau einer Garnison-Waschanstalt in Kassel 25.000
22) Neubau einer Kaserne für ein Infanterie-Bataillon in Berlin 100.000
1. Rate.
23) Desgleichen für ein Feld-Artillerie-Regiment in Berlin 200.000
1. Rate.
24) Desgleichen für ein Infanterie-Bataillon in Potsdam 100.000
1. Rate.
25) Desgleichen für 2 Eskadrons in Potsdam 120.000
1. Rate.
26) Desgleichen für ein Kavallerie-Regiment in Tilsit 200.000
1. Rate.
27) Desgleichen für ein Bataillon in Küstrin 100.000
1. Rate.
28) Desgleichen einer Artillerie-Kaserne in Magdeburg 100.000
1. Rate.
29) Desgleichen für ein Bataillon in Liegnitz 100.000
1. Rate.
30) Desgleichen für 2 Eskadrons in Neuhaus bei Paderborn 100.000
1. Rate.
31) Erweiterung des städtischen Kasernements in Bremen 60.000
1. Rate.
32) Neubau einer Bataillons-Kaserne in Harburg 100.000
1. Rate.
33) Erweiterung der Artillerie-Kaserne in Hannover 60.000
1. Rate.
34) Neubau einer Artillerie-Kaserne in Kassel 150.000
1. Rate.
35) Neubau einer Kavallerie-Kaserne in Parchim 200.000 100.000
36) Neubau einer Kaserne für ein Infanterie-Regiment in Leipzig 200.000
1. Rate.
37) Neubau einer Kaserne für 2 Infanterie-Bataillone in Bautzen 150.000
1. Rate.
38) Erweiterung des Landwehr-Zeughauses in Zittau 20.000 20.000
C. Ergänzung des Materials der Belagerungs-Lazarethe und Bau von Lazarethen.
1) Zur Erwerbung von Bauplätzen für Kriegs-Lazarethe und für Feststellung von Plänen und Anschlägen werden bewilligt für die Orte:
a) Glogau 40.000
b) Küstrin 40.000
c) Ehrenbreitstein 50.000
d) Köln 45.000
2) Zur Erwerbung eines Bauplatzes für ein zweites Garnison-Lazareth bei Berlin und für Feststellung von Plänen und Anschlägen 84.000
3) Neubau eines Garnison-Lazareth in Bautzen 25.000 25.000
4) Umbau und Einrichtung eines Hauses in Zittau zu einem Lazareth für ein Infanterie-Regiment 20.000
5) Umbau und Einrichtung eines Hauses in Meißen zu einem Lazareth für ein Jäger-Bataillon 10.000
D. Bau von Train-Wagenhäusern und von Dienstwohnungen für das Traindepot-Personal.
1) Zum Neubau von Train-Wagenhäusern:
in Berlin 20.000 Thlr.,
in Magdeburg 35.000 Thlr.,
in Posen 38.000 Thlr.,
in Breslau 36.000 Thlr.,
in Münster 35.000 Thlr.,
in Koblenz 16.000 Thlr.,
in Karlsruhe und Darmstadt 90.000 Thlr.,
in Dresden 30.000 Thlr., 120.000. 180.000
Die Positionen übertragen sich gegenseitig. 1. Rate. 2. Rate.
2) Zum Neubau von Dienstgebäuden für das Traindepot-Personal:
in Königsberg 16.000 Thlr.,
in Magdeburg 16.000 Thlr.,
in Rendsburg 16.000 Thlr.,
in Kassel 16.000 Thlr., 26.000 38.000
Die Positionen übertragen sich gegenseitig.
3) Zum Ausbau des Gießhauses in Karlsruhe zu gleichem Zwecke – wie zu 2 – 4.000
E. Bau von artilleristisch-technischen Etablissements und von Dienst- resp. Arbeiterwohnungen bei den technischen Instituten der Artillerie.
1) Zur Herstellung eines Speisesaales für die Arbeiter und einiger für den vergrößerten Betrieb der Geschützgießerei erforderlichen Dienstwohnungen. 30.000
2) Errichtung eines besonderen Laboratoriums zur Herstellung von Säulen-Zündern beim Feuerwerks-Laboratorium 50.000
3) Beschaffung von Wohnungen für die Arbeiter der technischen Institute der Artillerie 200.000 300.000
Summe 1.184.000 4.258.000


[194] [195] [196] [197]

Anlage B.

Ueberschlag
der Kosten, welche für die Wiederherstellung der vollen Kriegsbereitschaft der Kontingente des ehemaligen Norddeutschen Bundes, Badens und Süd-Hessens und die damit verbundenen Bauten und Beschaffungen erforderlich sind.



Gegenstand. Geldbetrag.
Thlr.
I. Bekleidung der Armee.
1) Ersatz der bei den mobilen Truppen auf Märschen, in Gefechten etc. unverschuldeter Weise verloren gegangener Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke 10.718.286
2) Entschädigung nach den Friedenstragezeiten für kranke und verwundete Mannschaften der mobilen Armee, welche Ersatztruppen attachirt waren 1.518.359
3) Zur Ergänzung und Erhöhung der Tuchvorräthe, welche für den Fall einer Mobilmachung bereit zu halten sind, sowie zu extraordinären Aushülfen und zur Bekleidung der bis zum 1. Juli 1873 neuformirten Truppentheile 871.855
II. Garnison-Verwaltungswesen.
1) Zum Ersatz von Utensilien, welche aus den Kasernementsbeständen zum Gebrauch für Kriegsgefangene hergegeben und abgängig geworden sind 15.000
2) Zu den Kosten für die in Folge der Einführung neuer, weiter tragender Handfeuerwaffen und Geschütze gebotene Erwerbung und Erweiterung der Infanterie- und Artillerie-Schießplätze 1.650.000
III. Militär-Lazarethwesen.
1) Retablissement der Feldlazarethe und Sanitätsdetachements an Instrumenten, Verbandmitteln, Utensilien, Drucksachen etc. 293.300
2) Retablissement des Belagerungs-Lazarethmaterials in Rastatt 560
3) Verpflegung und Arzneikosten für Kranke und Verwundete der mobilen Armee, welche nach dem 1. Juli 1871 noch in Lazarethen des Inlandes sich befinden, resp. in Folge Wiederaufbrechens von Wunden oder nachträglichen Hervortretens körperlicher Leiden in die Lazarethe aufgenommen worden sind oder werden. 350.000
4) Badekurkosten für verwundete und kranke Mannschaften vom Feldwebel abwärts 300.000
5) Für die den Verwundeten beschafften künstlichen Glieder etc. 39.000
IV. Unterhaltungskosten der Lazarethgebäude.
Desinfizirung und Instandsetzung von zu Reserve-, Gefangenen- und Etappen-Lazarethen benutzten Lokalen vor deren Rückgabe in den gewöhnlichen Gebrauch, einschließlich der auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes zu zahlenden Entschädigungen 364.050
V. Militärgeistlichkeit.
Zur Ergänzung der im Felde entstandenen Verluste an Militär- Gesang- und Gebetbücher 20.000
VI. Instandhaltung der Truppen-Feldgeräthe.
1) Retablissement der Equipagen der großen Hauptquartiere und der dazu gehörigen Branchen 29.000 Thlr.
2) Retablissement des Materials der Feld-Postanstalten 37.000 Thlr.
3) Retablissement der Truppen-Trains exkl. derjenigen der Artillerie- und der Pionierbataillone, zur Beschaffung von Kompagnie- und Eskadrons-Packwagen und Medizinwagen in Stelle von Pack- resp. Medizinkarren und Packpferden, das Retablissement der übrigen voraufgeführten Fahrzeuge, Vermehrung von Schanzzeug, Beschaffung von Apparaten zum Zerstören von Eisenbahnen 1.365.000 Thlr.
4) Retablissement der Trainbataillone und Feldlazarethe 1.986.000 Thlr.
5) Retablissement des Materials von vier Landwehrdivisionen inkl. Administrationstrains 437.000 Thlr.
6) Fahrzeuge etc., Requisiten an Eisenbahn-Baumaterial für das Eisenbahnbataillon 186.000 Thlr.
7) Retablissement der für die französischen Kriegsgefangenen in Gebrauch gewesene Zelte 50.000 Thlr. 4.090.000
VII. Reisekosten, Vorspann- und Transportkosten.
Beihülfen für Offiziere und Beamte zu den Kosten der Reisen etc. behufs Heilung ihrer aus dem Felde herrührenden Leiden 500.000
VIII. Artillerie- und Waffenwesen.
1) Zum Retablissement, zum Ersatz und zur Aptirung des besseren Theils der Zündnadelgewehre, sowie zum Ersatz der verbrauchten Munition 5.408.000
2) Zur Beschaffung einer Ersatzgarnitur Gewehre für die in ihrer Gesammtheit vollständig kriegsbrauchbar nicht mehr zu erachtenden Zündnadelgewehre 34.740.000
3) Zur Beschaffung der zugehörigen Metallpatronen resp. der Materialien zu denselben 9.300.000
4) Zum schleunigen Retablissement des während des Krieges abgenutzten Feld-Artilleriematerials 2.962.200
5) Zum Ersatz des in seiner vollständigen Kriegsbrauchbarkeit angezweifelten Artilleriematerials:
a) für 344 Batterien und 174 Munitionskolonnen der bestehenden Organisation 16.454.000
b) für 47 Batterien der provisorischen Formation 1.474.000
6) Zur Beschaffung der zugehörigen Munition:
a) für die Batterien und Kolonnen der bestehenden Organisation 2.984.800
b) für die provisorische Formation 356.400
7) Zum Retablissement des zu den geführten Belagerungen in Gebrauch gewesenen Materials an Geschützen und Fahrzeugen 750.000
8) Zum Bau der Aufbewahrungsräumen für das vermehrte Material an Gewehren, Geschützen, Fahrzeugen etc. 5.500.000
9) Zur Verlegung und Erweiterung der Zündspiegelfabrik in Spandau 190.000
IX. Technische Institute der Artillerie.  
1) Für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt in Spandau; 5.103.000
2) zur Wiederherstellung der im Februar 1871 bei derselben abgebrannten Holzarbeiterwerkstatt;
3) für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt in Deutz;
4) für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt in Danzig;
5) für die Erweiterung der Geschützgießerei in Spandau, einschließlich der Herstellung einer zweiten Geschütz-Bohrwerkstatt;
6) für die Erweiterung des Feuerwerks-Laboratoriums in Spandau;
7) für die Erweiterung der bestehenden Pulverfabriken und Einrichtungen derselben zur Anfertigung des neuen Gewehr- und Geschützpulvers;
8) zur Herstellung einer neuen Munitionsfabrik in Siegburg;
9) zur Herstellung einer neuen Pulverfabrik in Hanau;
10) zum Neubau von Unterkunftsräumen für Geschütze und Gewehre und zur Vermehrung der Materialien und Geräthe der technischen Artillerie-Institute im Bezirk des 12. Armeekorps.
11) Vermehrung der Materialienbestände bei den technischen Instituten der Artillerie 300.000
X. Bau und Unterhaltung der Festungen.
Zur Unterbringung und Unterhaltung des Ingenieur-Belagerungsparks, der Train-Feldgeräthe und Schanzzeugkolonnen der Pionierbataillone und der Fahrzeuge der Telegraphenabtheilungen 594.000
Summe 106.846.810