Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 13, Seite 174 - 210
Fassung vom: 30. März 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. März 1900
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[174]


(Nr. 2563.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900. Vom 30. März 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 wird in Einnahme und Ausgabe auf 32.299.410 Mark festgesetzt:
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1900.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________


[175]

Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900.


Mark.
Nach den beiliegenden Spezial-Etats betragen
die Einnahmen und Ausgaben:
      I. für das ostafrikanische Schutzgebiet 9.708.660
      II. für Kamerun 2.379.700
      III. für Togo 750.000
      IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet 8.174.300
      V. für Neu-Guinea 932.500
      VI. für die Karolinen, Palauinseln und Marianen 370.000
      VII. für Kiautschou 9.993.250
zusammen 32.299.410
            Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten in den afrikanischen Schutzgebieten sind die Bestimmungen der Denkschrift maßgebend.
Berlin im Schloß, den 30. März 1900.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[176]

I. Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 560.000
2. Zölle 1.750.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 613.200
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe 85.400
5. Reichszuschuß 6.700.060
Summe der Einnahme 9.708.660
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 18.000 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 1 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 8 zu.
Erster Referent mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
2 Referenten mit 4.200 Mark bis 7.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
      Ein Referent ist gleichzeitig mit Wahrnehmung der Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt.
1 höherer Forstbeamter mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
1 ständiger Hülfsarbeiter mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs). [177]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
4 Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Bureau und Zoll mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
1 Katasterbeamter mit 2.700 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
12 Sekretäre und 1 Bergbausekretär mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
5 Büreauassistenten mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Katastergehülfe, 1 Büreaugehülfe und 1 Haus- und Materialienverwalter mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs). 102.400
b. Lokalverwaltung.
9 Bezirksamtmänner in Tanga, Pangani, Bagamoyo, Dar-es-Salâm, Kilwa, Lindi, Langenburg, Wilhelmsthal und Kilossa mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
11 Bezirksamtssekretäre, zugleich Rechnungsbeamte mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
20 Polizeiunteroffiziere mit 2.700 Mark bis 3.900 Mark, im Durchschnitte 3.300 Mark.
4 Hauptzollamtsvorsteher mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
3 Zollamtsassistenten I. Klasse mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienstzulage III 2 des Tarifs).
10 Zollamtsassistenten II. Klasse:
      sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen Zolldienste beschäftigt waren, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 155.100
      Anmerkung zu b. Die Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. [178]
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt, mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
2 Bezirksrichter in Dar-es-Salâm und Tanga mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
2 Sekretäre mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Gefängnißwärter mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
      Anmerkung zu c. Der Sekretär beim Bezirksgericht in Dar-es-Salâm fungirt zugleich beim Obergerichte.
d. Für die Gesammtverwaltung treten noch hinzu:
1 Stabsarzt mit 10.800 Mark.
2 Stabsärzte mit je 9.600 Mark.
1 Regierungsarzt mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
1 Lazarethinspektor mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs).
2 Sanitätssergeanten mit je 2.760 Mark.
3 Sanitätsunteroffiziere mit je 2.400 Mark.
      Solange der Stabsarzt nach seinem Dienstalter in der Armee oder Marine den dem Satze von 10.800 Mark entsprechenden heimischen Gehaltssatz von 3.900 Mark nicht erreicht hat, sind nur 9.600 Mark zuständig.
      Die Militärärzte, Sanitätssergeanten und Sanitätsunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung einer Stabsarztstelle durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt ist nur eine Besoldung von 7.500 Mark oder 6.300 Mark zahlbar. [179]
Die Stelle des Regierungsarztes kann auch aushülfsweise mit einem Militärarzt (Oberarzt oder Assistenzarzt) besetzt werden, der dann die Besoldung seines Dienstgrads erhält.
Summe Titel 1 324.220
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 342.650
Summe Titel 1 und 2 666.870
3. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 28.850
4. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 4.000
5. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 10.000
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
6. Für Weiße 398.250
Zu Titel 6. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
7. Für Farbige 520.205
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (zukünftig wegfallend 5.500 Mark) 1.521.200
Anmerkung zu Titel 8. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 13 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten. [180]
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 8) 3.149.375
B. Militärverwaltung.
9. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.625.940
Zu Titel 9. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
10. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 103.620
      Anmerkung zu Titel 10. Den im Dienstgrad als Deckoffizier stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensionirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß gewährt werden.
11. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 2.180
12. Andere persönliche Ausgaben (künftig wegfallend 13.800 Mark) 40.800
13. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 8) 452.000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 9 bis 13) 2.224.540
C. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
14. Für Weiße 277.550
Zu Titel 14. Die europäischen Angehörigen der Flottille haben während des Landaufenthalts im Schutzgebiete freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
15. Für Farbige 101.153
16. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 8) 317.000
[181] Summe C. Flottille (Titel 14 bis 16) 695.703
D. Eisenbahn.
17. Für den Eisenbahnbetrieb 82.842
E. Allgemeine Fonds.
18. Zu Unterstützungen:
I. Für Weiße.
     a) für Beamte 5.000 Mark
     b) für Militärpersonen 3.000 Mark 8.000
I. Für Farbige.
     a)der Civilverwaltung einschließlich der Flotille 1.000 Mark
     b) der Militärverwaltung 3.000 Mark 4.000
19. F. Vertragsmäßige Zahlung
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 19. und 20. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 8) 3.149.375
Summe B (Titel 9 bis 13) 2.224.540
Summe C (Titel 14 bis 16) 695.703
Summe D (Titel 17) 82.842
Summe E (Titel 18) 12.000
Summe F (Titel 19) 600.000
[182] Summe I. Fortdauernde Ausgaben 6.764.460
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Bauten 249.000
2. Für Herstellung eines Schwimmdocks in Dar-es-Salâm, 2. und letzte Rate 330.000
3. Für Fortführung der Eisenbahn Tanga-Muhesa bis Korogwe, 2. und letzte Rate, und für Vorarbeiten zur Fortsetzung der Bahn über Korogwe hinaus bis Mombo 2.309.000
4. Zur Beschaffung des Inventars für die Nebenanlagen des Gouvernements-Krankenhauses in Dar-es-Salâm sowie zur Ergänzung der inneren Einrichtung des Krankenhauses 23.000
5. Zu Vorarbeiten für eine telegraphische Verbindung zwischen Dar-es-Salâm und Kilossa 20.000
Summe II. Einmalige Ausgaben 2.931.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 13.200
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 9.708.660
Die Einnahme beträgt 9.708.660

[183]

II. Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 32.000
2. Zölle 1.000.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 150.000
4. Reichszuschuß 1.197.700
Summe der Einnahme 2.379.700
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Besoldungen.
1. Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 9.000 Mark bis 12.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 2 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 12 zu.
1 Referent mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
1 Regierungsarzt und 1 Maschineningenieur mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
4 Vorstände für Kasse, Bureau, Zoll und Bauwesen mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
1 Hafenmeister (künftig wegfallend) mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Büreau- und 1 Kassenassistent mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). [184]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
1 Materialienverwalter:
      sofern er fachmäßige Vorbildung hat, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Magazinaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
1 Polizeimeister mit 1.500 Mark bis 2.000 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 1 des Tarifs). 44.400
b. Lokalverwaltung.
4 Bezirksamtmänner in Kamerun, Kribi, Victoria und Edea mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Leiter des botanischen Gartens in Victoria mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
1 Bezirksamtssekretär für Victoria und 1 Stationsleiter für Buëa mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
5 Zollamtsassistenten:
      sofern sie berufsmäßige Vorbildung haben, mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs);
      sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen Zolldienste beschäftigt waren, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
2 Lehrer mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Assistent am botanischen Garten in Victoria mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs).
[185] 3 Polizeimeister für Victoria, Kribi und Edea mit 1.200 Mark bis 1.800 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 38.420
c. Justizverwaltung.
1 Richter mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Sekretär mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). 5.700
Summe Titel 1 88.520
Zu Titel 1. Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der in diesem Garten und auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark und der Maschineningenieur fünf Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebs bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark.
Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs, des Referenten, des Büreauvorstandes und des Polizeimeisters der Zentralverwaltung sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Landesverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 142.380
3. Schutztruppe 201.500
Summe Titel 1 bis 3 432.400
      Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 6.657
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 13.069
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) [186]
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 3.000
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 5.000
Andere persönliche Ausgaben.
9. Für Weiße 285.736
      Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
10. Für Farbige 662.840
11. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 2.500 Mark
     b) für Militärpersonen 1.000 Mark 3.500
Summe Titel 1 bis 11 1.412.202
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (künftig wegfallend 104.900 Mark) 596.700
13. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) und der dem Schutzgebiete nach den Uebersichten der Reichs-Ausgaben und -Einnahmen für die Etatsjahre 1894/95 und 1895/96 – Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben – außeretatsmäßig geleisteten Zuschüsse von zusammen 1.093.710,25 Mark, demnach von überhaupt 2.518.710,25 Mark abzüglich der darauf in 7 Jahresraten von je 90.750 Mark zurückgezahlten 635.250 Mark
Summe I (Titel 1 bis 13). Fortdauernde Ausgaben 2.008.902
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 220.000
2. Wege- und Brückenbauten [187] 130.000
Summe II 350.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 20.798
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 2.379.700
Die Einnahme beträgt 2.379.700

[188]

III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 20.000
2. Zölle 425.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 35.000
4. Reichszuschuß 270.700
Summe der Einnahme 750.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Besoldungen.
1. Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 8.200 Mark bis 10.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 3 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 12 zu.
1 Kanzler mit 4.200 Mark bis 7.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
3 Vorstände für Kasse, Bureau und Zoll mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
1 Materialienverwalter:
      sofern er fachmäßige Vorbildung hat, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Magazinaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
1 Polizeimeister mit 1.500 Mark bis 2.000 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 1 des Tarifs). [189]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
b. Lokalverwaltung.
1 Bezirksamtmann in Klein-Popo mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Lehrer mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
3 Zollamtsassistenten:
      sofern sie berufsmäßige Vorbildung haben, mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs);
      sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen Zolldienste beschäftigt waren, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
1 Polizeimeister mit 1.200 Mark bis 1.800 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 11.400
Summe Titel 1 36.700
      Zu Titel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs und des Büreauvorstandes sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Landesverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 61.800
3. Schutztruppe 32.700
Summe Titel 1 bis 3 131.200
      Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 1.359
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) [190]
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 1.000
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
9. Für Weiße 63.400
      Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
10. Für Farbige 109.700
11. Zu Unterstützungen für Beamte und Militärpersonen 2.000 Mark
Summe Titel 1 bis 11 311.659
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (20.000 Mark künftig wegfallend) 328.720
Summe I (Titel 1 bis 12). Fortdauernde Ausgaben 640.379
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 95.000
Summe II für sich
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 14.621
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 750.000
Die Einnahme beträgt 750.000

[191]

III. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 40.000
2. Zölle 700.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 73.000
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe 180.000
5. Reichszuschuß 7.181.300
Summe der Einnahme 8.174.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
height=30 Besoldungen.
1. Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 9.000 Mark bis 12.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 2 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 12 zu.
1 Referent, gleichzeitig Oberrichter, mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
1 Vorsteher der Bergbehörde, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek, mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Kulturingenieur und landwirthschaftlicher Beirath mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs). Behufs Erreichung des dem Inhaber dieser Stelle vertragsmäßig zugesicherten Gesammtdiensteinkommens von jährlich 9.600 Mark erhöht sich die Kolonialdienst-Zulage für denselben um den hierfür erforderlichen, künftig wegfallenden Betrag. [192]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
4 Vorstände für Kasse, Bureau, Kalkulatur und Zoll mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
2 Sekretäre, von denen 1 als Proviantmeister und 1 als Kalkulator fungirt, sowie
1 Vermessungsbeamter und Kulturtechniker mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Materialienverwalter:
      sofern er fachmäßige Vorbildung hat, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Magazinaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 46.100
b. Lokalverwaltung.
3 Bezirksamtmänner in Otyimbingwe, Keetmanshoop und Gibeon mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
2 Zollamtsvorsteher in Swakopmund und Lüderitzbucht und 4 Bezirksamtssekretäre mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
2 Zolleinnehmer mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
      Der Zollamtsvorsteher in Lüderitzbucht ist zugleich Stationschef und Kassenverwalter. 26.500
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter. Das Amt wird von dem Referenten mitwahrgenommen.
1 Richter in Windhoek, zugleich mit den Dienstverrichtungen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt, mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Gerichtsschreiber mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). 6.300
Summe Titel 1 78.900
      Zu Titel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stelle des Gouverneurs ist noch als Reichsbeamter – nicht als Beamter der Landesverwaltung – anzusehen und zu behandeln. [193]
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 114.900
3. Schutztruppe 1.103.550
Summe Titel 1 bis 3 1.297.350
      Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 91.000
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 630
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 3.000
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 5.000
Andere persönliche Ausgaben.
9. Für Weiße 292.050
      Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
10. Für Farbige 125.000
11. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 1.500 Mark
     b) für Militärpersonen 4.000 Mark 5.500
Summe Titel 1 bis 11 1.819.530
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (330.000 Mark künftig wegfallend) 2.443.300
13. Für den Eisenbahnbetrieb [194] 180.000
Summe I (Titel 1 bis 13). Fortdauernde Ausgaben 4.442.830
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung ihrer inneren Einrichtung sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten 310.000
2. Zu Wege-, Brunnen- und Wasseranlagen 200.000
3. Für die Ablösung von Militärpersonen der Schutztruppe 51.000
4. Zu Theuerungszulagen für diätarisch beschäftigte Civilbeamte 16.000
4. Zur Hebung der Pferde- und Viehzucht 40.00
5. Zur Fortführung der Eisenbahn und des Telegraphen von Swakopmund nach Windhoek 2.300.000
6. Zur Fortführung des Baues einer Hafenanlage bei Swakopmund, 3. Rate 350.000
7. Zu Beihülfen für deutsche Ansiedler, insbesondere für ausgediente Angehörige der Schutztruppe 100.000
8. Zur Beschaffung von Reitausrüstungen, 1. Rate 70.000
1. Zur Schaffung eines eisernen Bestandes an Proviant- und Ausrüstungsstücken für den Fuhrpark etc. 250.000
Summe II 3.687.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 44.470
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 8.174.300
Die Einnahme beträgt 8.174.300

[195]

V. Etat für das Schutzgebiet von Neu-Guinea auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern, Zölle, sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 75.000
2. Reichszuschuß 848.500
Summe der Einnahme 923.500
Ausgabe.
Zur Bestreitung der Verwaltungs-Ausgaben 923.500
Summe der Ausgabe 923.500
Die Einnahme beträgt 923.500

[196]

VI. Etat für die Verwaltung der Karolinen, Palauinseln und Marianen auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
Reichszuschuß 370.000
Ausgabe.
Zur Bestreitung der Verwaltungs-Ausgaben 370.000
Summe der Ausgabe 370.000
Die Einnahme beträgt 370.000

[197]

VII. Etat für das Schutzgebiet Kiautschou auf das Rechnungsjahr 1900.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Einnahme.
1. Aus Landverkäufen 150.000
2. Direkte Steuern 25.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 38.250
4. Reichszuschuß 9.780.000
Summe der Einnahme 9.993.250
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Die Personen des Soldatenstandes und Beamte, welche der Marine entnommen sind, bleiben in jeder anderen als etatsrechtlichen Beziehung, unbeschadet der für das Schutzgebiet geltenden Gesetze und Verordnungen, Angehörige der Marine.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Gouvernement.
Gouverneur, Chef der Civil- und Militärverwaltung, gleichzeitig oberster Befehlshaber der Besatzungstruppen 42.000 Mark
1 Erster Adjutant 5.460 Mark
1 Zweiter Adjutant 3.960 Mark
1 Ingenieuroffizier 5.160 Mark
– Artillerieoffizier vom Platz – vergl. Titel 6 –.
1 Intendant von 4.860 bis 7.860 Mark 4.860 Mark
1 Gouvernementssekretär erhält seine Besoldung aus Kapitel 64a Titel 1.
5 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 27.375 Mark [198]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
b. Landesverwaltung.
1 Civilkommissar 18.000 Mark
1 Kommissar für chinesische Angelegenheiten 18.000 Mark
1 Erster Dolmetscher von 9.000 bis 12.000 Mark 9.000 Mark
1 höherer Forstbeamter von 9.000 bis 12.000 Mark 9.000 Mark
1 Vorstand des Katasteramts von 7.700 bis 9.800 Mark 8.700 Mark
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich Auditeur der Besatzungstruppen und Justitiarius des Gouvernements von 12.000 bis 15.000 Mark 12.000 Mark
1 Zweiter Dolmetscher von 7 200 bis 9 000 Mark 7.200 Mark
– Bezirksrichter – vergl. Titel 2 –.
1 Gerichtsschreiber von 6.000 bis 8.100 Mark 7.200 Mark
d. Bauverwaltung.
1 Baudirektor von 7.560 bis 9.060 Mark 7.560 Mark
      Der gegenwärtige Stelleninhaber bezieht eine Bauzulage von 3.500 Mark aus den bei den einmaligen Ausgaben vorgesehenen Fonds für Hafenbauten.
2 Bauinspektoren und Baumeister von 3.660 bis 6.360 Mark 7.320 Mark
2 technische Sekretäre von 2.532 bis 4.632 Mark 5.064 Mark
1 Verwaltungssekretär von 2.232 bis 4.632 Mark 3.432 Mark
1 Sekretariatsassistent von 1.932 bis 2.332 Mark 2.332 Mark
7 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 38.325 Mark
e. Hafenverwaltung und meteorologisch-astronomische Station.
1 Hafenkapitän und Leiter der meteorologisch-astronomischen Station 5.460 Mark
1 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage 5.475 Mark
[199] 1 Hafenmeister und Assistent der meteorologisch-astronomischen Station von 4.500 bis 6.000 Mark 4.500 Mark 257.383
2. Zur Remunerirung von Hülfsarbeitern 200.492
Verschiedene Ausgaben.
3. Sächliche und vermischte Ausgaben 66.000
4. Zur baulichen Unterhaltung der Dienstwohngebäude und zur Unterhaltung des zur Dienstwohnung des Gouverneurs gehörigen Gartens, soweit er zu repräsentativen Zwecken dient. Zur baulichen Unterhaltung der öffentlichen Gebäude, der Straßen-, Entwässerungs-, Park und sonstigen öffentlichen Anlagen 225.000
      Aus diesem Fonds dürfen Wiederherstellungs- und Neubauten sowie Grundstückserwerbungen bestritten werden, wenn die Kosten des einzelnen Baues einschließlich Grunderwerb oder die Kosten der Erwerbung eines Grundstücks den Betrag von 30.000 Mark nicht übersteigen.
5. Kosten der Hafenpolizei, für Unterhaltung und Betrieb der Leuchtfeuer, Seezeichen, Signalstationen und der meteorologisch-astronomischen Station einschließlich Löhne 35.250
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 784.125
6. B. Militärverwaltung.
Besatzung von Kiautschou.
Marineinfanterie.
1 Kommandeur 7.110 Mark
2 Hauptleute I. Klasse zu 5.160 Mark 10.320 Mark
2 Hauptleute II. Klasse zu 3.960 Mark 7.920 Mark
5 Oberleutnants zu 2.070 Mark 10.350 Mark
10 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 54.750 Mark
8 Leutnants zu 1.470 Mark 11.760 Mark
8 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 4.927,50 Mark 39.420 Mark [200]
4 Feldwebel zu 720 Mark 2.880 Mark
9 Vicefeldwebel zu 540 Mark 4.860 Mark
13 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 23.725 Mark
26 Sergeanten zu 432 Mark 11.232 Mark
73 Unteroffiziere zu 306 Mark 22.338 Mark
187 Gefreite zu 180 Mark 33.660 Mark
817 Gemeine zu 126 Mark 102.942 Mark
Feldartillerie.
1 Hauptmann II. Klasse 3.960 Mark
2 Oberleutnants zu 2.070 Mark 4.140 Mark
3 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 16.425 Mark
1 Unterroßarzt 1.008 Mark
1 Wachtmeister 738 Mark
1 Vicewachtmeister 558 Mark
3 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 5.475 Mark
4 Sergeanten zu 450 Mark 1.800 Mark
8 Unteroffiziere zu 324 Mark 2.592 Mark
20 Gefreite zu 180 Mark 3.600 Mark
73 Feldartilleristen zu 126 Mark 9.198 Mark
      Vicewachtmeister, Sergeanten und Unteroffiziere der Feldartillerie, welche aus Stellen der Marine mit höherer Löhnung entnommen sind, beziehen ihre Löhnung, ausschließlich Kleidergeld, bis zum Einrücken in eine höhere Löhnungsklasse weiter.
Chinesenkompagnie.
1 Kompagniechef 3.960 Mark
1 Oberleutnant 2.070 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 10.950 Mark [201]
1 Feldwebel 720 Mark
2 Vicefeldwebel zu 540 Mark 1.080 Mark
3 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 5.475 Mark
3 Sergeanten zu 432 Mark 1.296 Mark
4 Unteroffiziere zu 306 Mark 1.224 Mark
Mannschaftsbesoldungen 27.168 Mark
Matrosenartillerie.
1 Kapitänleutnant als Detachementsführer, gleichzeitig Artillerieoffizier vom Platz – Titel 1 – und Vorstand der Artillerieverwaltung – Titel 24 – 5.460 Mark
3 Oberleutnants zur See zu 2.250 Mark 6.750 Mark
4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 21.900 Mark
1 Oberdeckoffizier 2.250 Mark
1 Deckoffizier 1.800 Mark
1 Feldwebel 828 Mark
1 Vicefeldwebel 720 Mark
4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 7.300 Mark
5 Oberartilleristenmaate zu 720 Mark 3.600 Mark
21 Artilleristenmaate zu 540 Mark 11.340 Mark
49 Obermatiosenartilleristen zu 288 Mark 14.112 Mark
122 Matrosenartilleristen zu 234 Mark 28.548 Mark
Personal der Matrosendivisionen.
1 Oberdeckoffizier 2.250 Mark
1 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage 1.825 Mark
5 Obermaate zu 720 Mark 3.600 Mark
5 Obermatrosen zu 288 Mark 1.440 Mark
15 Matrosen zu 234 Mark 3.510 Mark [202]
Personal der Werftdivisionen.
1 Deckoffizier 1.800 Mark
1 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage 1.825 Mark
1 Obermaschinistenmaat 720 Mark
1 Oberbüchsenmachersmaat 720 Mark
3 Maschinistenmaate zu 540 Mark 1.620 Mark
4 Schreiber zu 540 Mark 2.160 Mark
1 Büchsenmachersmaat 540 Mark
1 Oberschreibersgast 288 Mark
9 Gemeine zu 234 Mark 2.106 Mark 575.716
7. Stammkompagnien in der Heimath.
Marineinfanterie.
1 Hauptmann I. Klasse 3.900,00 Mark
1 Hauptmann II. Klasse 2.700,00 Mark
2 Stellen Wohnungsgeldzuschuß III 1 des Tarifs zu 660 Mark 1.320,00 Mark
      Servis A 5 des Tarifs zu 702 Mark 1.404,00 Mark
      (Außerdem Stallservis B des Tarifs aus Titel 31, Pferdegelder aus Titel 21 und 2 kleine Rationen nach dem Satze IV aus Titel 22.)
2 Oberleutnants zu 1.500 Mark 3.000,00 Mark
4 Leutnants zu 900 Mark 3.600,00 Mark
6 Stellen Wohnungsgeldzuschuß IV des Tarifs zu 270 Mark 1.620,00 Mark
      Servis A 6 des Tarifs zu 450 Mark 2.700,00 Mark
      Tischgeld zu 64,80 Mark 388,80 Mark
3 Feldwebel zu 720 Mark 2.160,00 Mark
4 Vicefeldwebel zu 540 Mark 2.160,00 Mark
13 Sergeanten zu 432 Mark 5.616,00 Mark
32 Unteroffiziere zu 306 Mark 9.792,00 Mark
20 Gefreite zu 180 Mark 3.600,00 Mark
502 Gemeine zu 126 Mark 63.252,00 Mark [203]
Feldartillerie.
1 Oberleutnant 1.500,00 Mark
1 Stelle Wohnungsgeldzuschuß IV des Tarifs 270,00 Mark
      Servis A 6 des Tarifs 450,00 Mark
      Tischgeld 64,80 Mark
1 Wachtmeister zu 738 Mark oder Vicewachtmeister zu 558 Mark 738,00 Mark
2 Sergeanten zu 450 Mark 900,00 Mark
3 Unteroffiziere zu 324 Mark 972,00 Mark
46 Feldartilleristen zu 126 Mark 5.796,00 Mark
Matrosenartillerie.
1 Oberleutnant zur See zu 1.500 Mark und 180 Mark nicht pensionsfähige Zulage 1.680,00 Mark
1 Stelle Wohnungsgeldzuschuß IV des Tarifs 270,00 Mark
      Servis A 6 450,00 Mark
            Leutnants zur See in dieser Stelle erhalten aus dem ersparten Gehaltstheil ein Tischgeld von 72 Mark.
1 Oberdeckoffizier 2.1420,00 Mark
1 Stelle Servis A 4 a des Tarifs für Naturalquartier 212,40 Mark
1 Feldwebel 828,00 Mark
2 Oberartilleristenmaate zu 720 Mark 1.440,00 Mark
10 Artilleristenmaate zu 540 Mark 5.400,00 Mark
1 Schreiber 540,00 Mark
12 Obermatrosenartilleristen zu 288 Mark 3.456,00 Mark
86 Matrosenartilleristen zu 234 Mark 20.124,00 Mark 154.446
Zu Titel 6 und 7.
      Die aufgeführten Personalstärken sind durchschnittliche. Die Stellen bei den Besatzungstruppen und den Stammkompagnien sind gegenseitig deckungsfähig. [204]
8. Bekleidungskosten der Besatzung von Kiautschou und der Stammkompagnien
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
208.400
9. Außerordentliche Kosten des Bekleidungswesens 20.000
10. Uebungsgelder (Beurlaubtenstand) 5.000
11. Stellen- und Fachzulagen 12.970
12. Dienstalters-, Reservisten-, Seefahr- und Ordenszulagen sowie Dienstprämien für Unteroffiziere 16.000
13. Kommandozulagen und zur Bewilligung von Löhnungszuschüssen für verheirathete Unteroffiziere bei Kommandos außerhalb der Garnison oder wenn deren Familien nicht im Schutzgebiet untergebracht sind 5.000
14. Theuerungszulagen für Unteroffiziere und Mannschaften
           Ortszulage-Empfänger erhalten keine Theuerungszulagen
120.000
15. Büreauinventarien und Schreibmaterialiengelder
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
3.246
16. Allgemeine Unkosten
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
5.792
17. Beihülfen zur Unterhaltung der Musik
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
3.600
18. Uebungsgelder 8.050
19. Unterrichtsgelder
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
2.840
20. Naturalverpflegung 522.578
21. Zur Beschaffung und Ergänzung der erforderlichen Reit- und Zugthiere, Hufbeschlag und Pferdee etc. Arzneigeld, zur Beschaffung und Unterhaltung des Reitzeugs und Fahrgeschirrs 20.230
22. Rationen und Fourage 76.746
Summe Titel 6 bis 22 1.760.614
Verpflegungsamt.
23. Betriebskosten des Verpflegungsamts [205] 1.494
Summe Titel 23 für sich.
Artillerie und Befestigungen.
      Der Vorstand der Artillerieverwaltung erhält seine Besoldung aus Titel 6.
1 Feuerwerksleutnant von 2.470 bis 2.730 Mark 2.600 Mark
1 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage 5.475 Mark
1 Oberfeuerwerker 2.250 Mark
1 Feuerwerker 1.800 Mark
1 Depotvicefeldwebel 1.410 Mark
3 Büchsenmacher zu 1.488 bis 1.888 Mark 4.464 Mark
6 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 10.950 Mark 28.949
25. Zum Betriebe der Artillerieverwaltung. 3.038
26. Zur Unterhaltung der Geschütze und Handwaffen nebst deren Zubehör- und Lederzeugstücke, soweit letztere nicht zur Bekleidungswirthschaft der Marineinfanterie gehören 11.809
27. Zur Ergänzung und Instandhaltung der Munition, zu Schießübungen, Saluten, Signalen und Schießprämien 52.500
28. Zur baulichen Unterhaltung der artilleristischen und Befestigungsanlagen 6.000
Summe Titel 24 bis 28 102.296
Dazu: Summe Titel 23 1.494
Dazu: Summe Titel 6 bis 22 1.760.614
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 28) 1.864.404
C. Gemeinsame Ausgaben für Civil- und Militärverwaltung.
Verwaltung der Dienstgebäude und Grundstücke
(Garnisonverwaltung).
29. 1 Garnisonverwaltungs-Oberinspektor von 3.000 bis 3.900 Mark 3.500 Mark
1 Kaserneninspektor von 2.600 bis 3.200 Mark 2.600 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 10.950 Mark
Für Hülfskräfte 3.600 Mark 20.650
30. Zur Unterhaltung und Ergänzung des Mobiliars, der Utensilien und Wäsche [206] 37.805 Mark
31. Für Reinigung, Feuerung, Erleuchtung und sonstige Ausgaben der Gebäude und Grundstücksverwaltung. Zuschüsse zur Selbsteinmiethung, Servis etc., soweit solcher nicht den Besoldungstiteln zur Last fällt 137.532
Summe Titel 29 bis 31 195.987
32. Seelsorge und Unterricht 12.500
Summe Titel 32 für sich.
Lazarethverwaltung und Krankenpflege.
33. 1 Marine-Oberstabsarzt (Chefarzt) 6.660 Mark
2 Marine-Stabsärzte zu 3.960 Mark und 5.160 Mark 9.120 Mark
4 Marine-Oberassistenzärzte zu 2.070 Mark 8.280 Mark
1 Marine-Lazarethinspektor von 2.600 bis 3.200 Mark 2.750 Mark
8 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 43.800 Mark
2 Obersanitätsmaate zu 720 Mark 1.440 Mark
9 Sanitätsmaate zu 540 Mark 4.860 Mark
      davon 7 in Kiautschou und 2 bei den Stammkompagnien.
7 Obersanitätsgasten zu 288 Mark 2.016 Mark
5 Marine-Krankenwärter zu 234 Mark 1.170 Mark
Für Hülfskräfte 7.675 Mark
Dienstalters- und Seefahrzulagen der Marineärzte 6.000 Mark 93.771
34. Lazarethbetrieb und Krankenpflege 50.552
      Die Einnahmen für an Private abgegebene Arzneien sowie die Verpflegungsgelder der gegen Bezahlung in das Lazareth zu Tsingtau aufgenommenen Kranken fließen diesem Fonds als Rückeinnahmen zu. Der Apotheker erhält für den Verkauf von Arzneien an Private eine vom Gouverneur festzusetzende Vergütung.
     Verpflegungsgelder sind zu zahlen von den Ortszulage-Empfängern und von Civilpersonen.
[207]
Summe Titel 33 und 34 144.323
Gouvernementskasse und Rechnungswesen.
35. 3 Marine-Oberzahlmeister oder Zahlmeister von 2.532 bis 4.332 Mark 9.396,00 Mark
3 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 16.425,00 Mark
2 Marine-Oberzahlmeisteraspiranten zu 2.250 Mark 4.500,00 Mark
4 Marine-Zahlmeisteraspiranten zu 1.800 Mark 7.200,00 Mark
6 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 10.950,00 Mark
2 Marine-Zahlmeisteraspiranten bei den Stammkompagnien zu 1.692 Mark 3.384,00 Mark
2 Stellen Servis A 4a des Tarifs für Naturalquartier zu 212.40 Mark 424,80 Mark
= 52.279,80 Mark
36. Verschiedene Ausgaben der Kassenverwaltung einschließlich Remuneration für einen Kassendiener 9.866
      Zur Gewährung einer Entschädigung für Fehlbeträge als Pauschquantum an den Rendanten der Gouvernementskasse 150 Mark.
Summe Titel 35 und 36 62.146
Verschiedenes.
37. Reise-, Umzugs-, Marsch- und Expeditionskosten 800.000
38. Porto, Telegramm- und Frachtkosten 61.000
39. Büreaukosten, ausschließlich Heizung und Beleuchtung 14.200
40. Ausrüstungsgelder 9.000
41. Zu außerordentlichen Vergütungen für Militärpersonen, und Civilbeamte sowie zu Unterstützungen 16.000
42. Zur Annahme von Hülfsarbeitern [208] 10.000
43. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen sowie zur Versorgung Hinterbliebener 1.000
Summe Titel 37 bis 43 911.200
Dazu Summe Titel 35 und 36 62.146
Dazu Summe Titel 33 und 34 144.323
Dazu Summe Titel 32 12.500
Dazu Summe Titel 29 bis 31 195.987
Summe C. Gemeinsame Ausgaben der Civil- und Militärverwaltung (Titel 29 bis 43) 1.326.156
Zu Titel 1 bis 43.
Das pensionsberechtigende Diensteinkommen des Gouverneurs beträgt 16.000 Mark.
Für alle Personen des Soldatenstandes und Beamte, welche der Marine oder dem Heere entnommen und dort in etatsmäßigen Stellen besoldet gewesen sind, ist bei der Pensionirung dasjenige pensionsberechtigende Diensteinkommen zu Grunde zu legen, welches bei Fortsetzung des früheren Dienstverhältnisses in der Heimath zum Ansatze zu bringen wäre. Für den gegenwärtigen Baudirektor wird das pensionsberechtigende Diensteinkommen eines Ressortdirektors für Hafenbau zu Grunde gelegt.
Im Uebrigen beträgt das pensionsberechtigende Diensteinkommen für:
     1. den Civilkommissar, Kommissar für chinesische Angelegenheiten und den Oberrichter 4.500 bis 8.000 Mark, im Durchschnitte 6.250 Mark,
     2. den Ersten Dolmetscher, den höheren Forstbeamten 3.000 bis 6.000 Mark, im Durchschnitte 4.500 Mark,
     3. den Zweiten Dolmetscher 3.000 bis 5.400 Mark, im Durchschnitte 4.200 Mark,
     4. den Vorstand des Katasteramts 2.700 bis 4.800 Mark, im Durchschnitte 3.750 Mark, [209]
     5. den Gerichtsschreiber 1.800 bis 4.100 Mark, im Durchschnitte 2.950 Mark,
     6. den Hafenmeister 1.600 bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark.
Wiederholung.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 784.125
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 28) 1.864.404
Summe C. Gemeinsame Ausgaben der Civil- und Militärverwaltung (Titel 29 bis 43) 1.326.156
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 3.974.685
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zu Hafen- und Tiefbauten, einschließlich Landerwerb 3.745.000
2. Zu Hochbauten, einschließlich Landerwerb 1.180.000
3. Zur Betheiligung an der Beschaffung von Wohn- und Arbeiterhäusern 200.000
4. Zur Regulirung der Wildbäche und zur Aufforstung 325.000
5. Armirungsausgaben 300.000
6. Für Seezeichen und Vermessungsarbeiten 175.000
Summe II. Einmalige Ausgaben 5.925.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 93.656
Summe III für sich.
[210] Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken oder die einzelnen Titel zu verstärken sind, unter Anderem die Besoldungstitel hinsichtlich der Gebührnisse, welche für nicht bei den Stammkompagnien aufgeführtes Personal während Ablösung und nach Rückkehr in die Heimath bis zur anderweiten Versorgung etwa überetatsmäßig zu zahlen sind.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen sowie für Leistungen zu Gunsten anderer Ressorts oder von Privaten fließen mit Ausnahme für Landverkauf den betreffenden Ausgabetiteln wieder zu.
Zusammenstellung.
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 3.974.685
Summe II. Einmalige Ausgaben 5.925.000
Summe III. Reservefonds 93.565
Summe der Ausgaben 9.993.250
Die Einnahme beträgt 9.993.250