Häusliche Gesundheitsregeln

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Titel: Häusliche Gesundheitsregeln
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aus: Die Gartenlaube, Heft 12, S. 386
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[386] Häusliche Gesundheitsregeln. Die Gesundheitspflege im Hause umfaßt ein weites Gebiet, das leider noch zum großen Theil einen unbestellten wilden Acker bildet, auf dem recht viel Unkraut üppig gedeiht. In der öffentlichen Gesundheitspflege, für welche der Staat und die Gemeinde sorgen, vollzieht sich der Fortschritt ungemein rasch; hier feiert die medicinische Wissenschaft die schönsten Siege, und die geringer gewordenen Sterblichkeitsziffern so vieler Städte beweisen zur Genüge, daß die oft mit vielen Kosten verknüpften neuen Einrichtungen wirklich Nutzen gestiftet haben und gesundheitliche Ungeheuerlichkeiten immer seltener werden.

Der alte Zopf hängt aber noch der häuslichen Gesundheitspflege vielfach an; dorthin hat sich die alte Schäfer- und Ammenweisheit geflüchtet. Der Unterschied läßt sich leicht an Beispielen zeigen. Wer auf der Straße verunglückt, der erhält, wenn auch im ersten Augenblick kein Arzt zur Stelle ist, von dem durch einen Samariterverein ausgebildeten Schutzmann eine vernünftige Hilfe – in den meisten Häusern wird noch das verkehrteste Mittel angewandt und die Familie steht rathlos einem Blutenden gegenüber. Bei ansteckenden Krankheiten sieht es oft noch schlimmer aus. Durch Unwissenheit wird viel Schaden gestiftet, werden die Familienmitglieder und die nächste Umgebung Gefahren ausgesetzt. Der Staat erläßt weise Gesetze, beaufsichtigt die Schulen und Fabriken sowie den Verkehr, die Gemeinde ordnet das Abfuhrwesen, läßt kanalisiren etc.; alles dies bleibt aber nur eine halbe Arbeit, wenn der Bürger nicht auch das Seinige zur Eindämmung der Krankheiten beiträgt.

Die häusliche Gesundheitspflege läßt sich leider nicht so schnell und glatt ordnen wie die öffentliche. „Mein Haus ist meine Burg, und in ihm will ich leben, wie es mir gefällt.“ Die häusliche Gesundheitspflege kann nur durch die unermüdliche Verbreitung zweckmäßiger Kenntnisse gehoben werden. Wenn das, was die Wissenschaft errungen hat, auch zum Gemeingut des Volkes geworden ist, dann wird sich vieles bessern, woran wir jetzt von der Wiege bis zur Bahre schwer zu tragen haben. In diesem Sinne ist die Verbreitung von Gesundheitsregeln dringend wünschenswerth, und neben ausführlichen Büchern, die nicht jedermann liest, sind auch kurze Zusammenstellungen, die sich leicht dem Gedächtniß einprägen, am Platze. Diesen Weg hat der Verein für häusliche Gesundheitspflege in Berlin eingeschlagen, indem er zunächst unter dem Titel „Häusliche Gesundheitsregeln“ drei Tafeln herausgab (Verlag von Julius Springer in Berlin), welche die „Pflege des Kindes im ersten Lebensalter“, die „erste Hilfe bei Unglücksfällen“ und „Verhaltungsregeln bei ansteckenden Krankheiten“ behandeln. Mögen dieselben in reichlichem Maße den erhofften Nutzen stiften. *