Haan:Julius Herrmann Beschorner
Wilhelm Haan: Sächsisches Schriftsteller-Lexicon, Robert Schaefer’s Verlag, Leipzig 1875, S. 21 f. | |||
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Advocat, Finanzprokurator und Notar in Dresden, wirkliches von der 1. Kammer gewähltes Mitglied des Königl. Staatsgerichtshofes, seit 1835 Rechtsanwalt in Dresden, vorher Director der Patrimonialgerichte zu Hermsdorf und Grüneberg, 1848–1850 Mitglied der Civilproceß-Gesetzgebungs-Commission, 1847 Vorsteher der Dresdener Stadtverordneten,
geboren den 24. März 1811.
Praktische Anleitung zur Verwaltung von Untergerichten insbesondere Patrimonialgerichten. Ebendas. 1845. 175 S. 27 Ngr.
Das deutsche Eisenbahnrecht mit besonderer Berücksichtigung des Actien- und Expropriationsrechtes. Erlangen, 1858. Enke. 319 S. 1 Thlr. 22 Ngr.
Ueber die Billigkeit und deren Einfluß auf Gesetzgebung, Staatsverwaltung und Rechtspflege. Dresden, 1858. Adler u. Dietze. 40 S. 8 Ngr.
Die Notariatspraxis im Königreiche Sachsen. (Mitherausgeber Dr. Wehrmann in Leipzig). Leipzig, 1861. Roßberg. 316 S. 1 Thlr. 20 Ngr.
- Außerdem: Abhandlungen in der Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung (Leipzig, Tauchnitz): „Hat bei e. alternativen Verbindlichkeit der Schuldner, wenn ihm das Wahlrecht zusteht und durch seine Schuld die eine von beiden alternativ zu gewährenden Sachen vernichtet worden ist, das Recht, den Gläubiger durch Erstattung des Werthes der vernichteten Sache abzufinden, wenn diese dem Werthe der noch vorhandenen Sache gleichkommt?“ – „Ueber die Gebührentaxen der Rechtsanwälte.“ – „Einige Bemerkungen zu der Notariatsordnung vom 3. Juni 1859.“ – „Die Beurtheilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen gehört nicht zum Bereiche der richterlichen Entscheidungen.“ – „Ueber die poena inficiationis.“ – „Die Grundzüge des Entwurfs einer Proceßordnung in bürgerlichen Streitigkeiten f. d. norddeutschen Bund mit besond. Rücksicht auf die der Advokatur darin angewiesene Stellung.“ – „Die Schwurgerichtsfrage im Königr. Sachsen.“ – „Die Rechtsanwaltschaft im Königr. Sachsen dem Strafgesetzbuche für das deutsche Reich gegenüber.“
In der Wiener Gerichtshalle: „Zur Reform der Gesetzgebung über den Stand der Rechtsanwälte.“ – „Der neue Entwurf einer bürgerlichen Proceßordnung f. d. Königreich Sachsen.“ – „Der Entwurf einer allgemeinen deutschen Civilproceßordnung nach den bei der ersten Lesung gefaßten Beschlüssen.“
In „Unsere Zeit“, herausg. von Gottschall: „Die Todesstrafe vor dem Richterstuhle der öffentlichen Meinung.“ – „Die Freigebung der Advokatur und die neuesten Ergebnisse der Gesetzgebung und Literatur darüber.“
In der Deutschen Gerichtszeitung: „Das Advokatenwesen im Königr. Sachsen.“ – „Das neue bürgerliche Gesetzbuch im Königreiche Sachsen.“
In den Verhandlungen des 3. deutschen Juristentags: „Gutachten über die Gesetzgebungsfrage betreffend die bindende Kraft der Beweis-Interlokute.“