Literaturwerth in Deutschland und Frankreich
[108] Literaturwerth in Deutschland und Frankreich. Unter diesem Titel läuft die nachfolgend kurze Notiz durch viele deutsche Zeitungen: „In Paris hat eine Verlagshandlung das Verlagsrecht der Victor Hugo’schen Werke an sich gebracht und zwar für den Preis von zwei und achtzig tausend Franken. Wenn man sich erkundigen will, was der reiche Cotta für das Verlagsrecht der Goetheschen Werke gegeben hat, so wird ein guter Patriot nicht umhin können, darüber ein wenig schamroth zu werden.“ So weit die Notiz. – Was soll nun das heißen? Wollte Gott, der deutsche Patriot hätte über nichts mehr Grund sich zu schämen, dann brauchte er wahrlich dem Auslande gegenüber nicht zu erröthen. Goethe erhielt, außer von Honoraren für einzelne seiner Werke, das Verlagsrecht seiner sämmtlichen Schriften mit der runden Summe von Einhunderttausend Thalern bezahlt, also fast fünfmal so viel als Victor Hugo. Ueberhaupt hat das Honorargewinsel einzelner Journalisten etwas sehr Undelikates und Unwahres. Ganz abgesehen davon, daß unsere literarischen Verhältnisse, was den Absatz der Bücher anlangt, mit denen des Auslandes gar nicht zu vergleichen sind, so ist es auch Thatsache, daß die deutschen Autoren trotzdem nicht schlechter honorirt werden, als die französischen. Gutzkow erhielt für seinen Roman: „die Ritter vom Geiste,“ nach französischem Gelde gerechnet, 26,000 Francs, Auerbach für den Bogen seiner Dorfgeschichte 400 Francs, Humboldt für den Bogen seines Kosmos 650 Francs, der selige Clauren, als er noch in Flor war, für sein 18 Bogen haltendes Taschenbuch „Vergißmeinnicht“ 11,000 Francs. Man vergleiche damit die Honorare der Pariser Autoren und man wird finden, daß sie kaum den unsrigen gleichkommen.