Zum Inhalt springen

MKL1888:Abschnitt

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Abschnitt“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Abschnitt“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 56
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary: Abschnitt
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Abschnitt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 56. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Abschnitt (Version vom 17.01.2023)

[56] Abschnitt (Segment), in der Geometrie ein Teil einer Linie, einer ebenen Fläche oder eines Körpers. Im ersten Fall wird derselbe durch zwei Punkte begrenzt, im zweiten Fall durch eine gerade Linie und einen Bogen des Umfangs der Fläche, im dritten aber durch eine Ebene und ein Stück der Oberfläche des Körpers. Über den Kreisabschnitt vgl. Kreis. – In der Festungsbaukunst heißen Abschnitte (retranchements) Verschanzungen, Mauern, Palissadierungen, welche im gedeckten Weg, hinter einer Bastion oder andern Hauptwerken angelegt sind, um nach Erstürmung der letztern der Besatzung den Rückzug und fernere Behauptung des innern Raums zu ermöglichen. Sie werden entweder schon im Frieden oder erst während der Belagerung aufgeführt. In der Minierkunst heißen Abschnitte Quermauern mit eisernen Thüren, durch welche sich beim Eindringen des konterminierenden Feindes die Minierer zurückziehen. – In der Baukunst heißt A. eine zuerst von Scamozzi angewandte, aus einer fast quadratischen Platte bestehende Unterbrechung des übrigens glatten toscanischen Frieses, welche den Kopf eines senkrecht abgeschnittenen Balkens vorstellt und über jeder Säule angebracht wurde. – Über A. bei Wertpapieren vgl. Appoint und Koupon.