MKL1888:Altertum
[422] Altertum, im allgemeinen der ungeheure Zeitraum der Geschichte, der, seinem Anfang nach unbestimmbar, mit dem Untergang des weströmischen Reichs und der Entstehung der christlich-germanischen Staaten 476 endet; insbesondere der Zeitraum, welcher die Geschichte der Griechen und Römer umfaßt, das klassische A. genannt, in welchem jedoch nicht nur das Kulturleben jener beiden Völker zusammengefaßt wird, sondern das in höherm oder geringerm Maß auch solche Völker mit einbezieht, die, wie die Ägypter, Babylonier, Phöniker, Hebräer etc., nach Errichtung des römischen Weltreichs zu jenen in genauere Beziehungen traten. Im engern Sinn versteht man unter A. auch die Urgeschichte jedes einzelnen Volks, die ihren regelrechten Abschluß mit einer Periode findet, in welcher durch große Ereignisse eine völlige Umwandlung des geistigen und sittlichen Lebens des betreffenden Volks sich vollzieht. So schließt das A. ab bei Germanen, Kelten u. a. mit der Annahme des Christentums, bei Arabern, Persern, Türken mit der Bekehrung zum Islam, bei Azteken, Inka u. a. mit ihrer Entdeckung und Unterwerfung durch die Europäer und ihrer darauf folgenden Annahme christlicher Religion und Kultur. Was nun von Denkmälern aus den bezeichneten Perioden auf uns herübergekommen ist, nennen wir Altertümer oder Antiquitäten, und zwar versteht man darunter nicht nur Bau- und Kunstwerke (mit Einschluß von Gefäßen, Waffen, Werkzeugen u. dgl.), sondern auch die Nachrichten von den staatlichen, religiösen und sozialen Einrichtungen, von dem öffentlichen und privaten Leben der betreffenden Völker, wie sie in den uns überlieferten Schriften, Denkmälern u. a. enthalten sind. Wie von griechischen und römischen Altertümern, so spricht man auch von indischen, persischen, phönikischen, ägyptischen, von deutschen, skandinavischen, slawischen Altertümern. Von diesen Altertümern sind aber in neuerer Zeit die Werke der bildenden Kunst durch eine besondere Wissenschaft, die Archäologie (s. d.), zu einer eignen Provinz abgegrenzt worden, und so versteht man heute unter Altertümern nur noch die Staats-, Religions- und Privataltertümer. Die Staatsaltertümer umfassen Verfassung, Rechtspflege, Polizei-, Finanz- und Kriegswesen, Kultur und Handel, die Religions- oder Sakralaltertümer den Kultus, die Privataltertümer die physischen und geselligen Verhältnisse, wie Familie, Sklaverei, häusliche Einrichtung, Lebensweise etc. Was wir davon in den speziellen Fällen der einzelnen Völker wissen, sowie was uns an Werken der Kunst erhalten blieb, das ist an den betreffenden Stellen im besondern ausgeführt worden. Die bekanntesten Handbücher der klassischen Altertumskunde lieferten für die griechischen Altertümer: K. F. Hermann („Lehrbuch der griechischen Antiquitäten“, neubearbeitet von Blümner u. a., Freiburg 1882 ff., 4 Bde.), Schömann („Handbuch der griechischen Altertümer“, 3. Aufl., Berl. 1871–73, 2 Bde.); für die römischen: Lange („Handbuch der römischen Altertümer“, 3. Aufl., das. 1876, 3 Bde.), Marquardt und Mommsen („Handbuch der römischen Altertümer“, 2. Aufl., Leipz. 1876 ff., 7 Bde.) sowie Guhl und Koner („Das Leben der Griechen und Römer“, 5. Aufl., Berl. 1882). Populär gehalten ist Seyfferts „Lexikon der klassischen Altertumskunde“ (Leipz. 1883, illustriert). Das oben angegebene zeitliche Maß ist übrigens bei den heutigen schnell vorwärts schreitenden Kulturvölkern keineswegs festgehalten worden, es erscheint näher an die Jetztzeit herangerückt und wird im Lauf der Zeiten noch weiter vorrücken. So betrachtet man namentlich auch die deutschen Altertümer, nämlich das, was man heute als „altdeutsch“ bezeichnet, als bis zur Reformation reichend, eine Grenze, die sich auch Jakob Grimm bei der Darstellung der deutschen Rechtsaltertümer gezogen hat. Handbücher der deutschen Altertumskunde gaben Müllenhoff (Berl. 1870, Bd. 1) und Lindenschmit (Braunschw. 1880, Bd. 1), eine populäre Gesamtdarstellung enthält Götzingers „Reallexikon der deutschen Altertümer“ (2. Aufl. Leipz. 1884). – Über die biblischen Altertümer vgl. Biblische Archäologie.