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MKL1888:Postpaketverkehr

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Postpaketverkehr“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Postpaketverkehr“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 283
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Postpaketverkehr. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 283. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Postpaketverkehr (Version vom 10.08.2022)

[283] Postpaketverkehr. Obgleich die Beförderung von Paketsendungen nicht, wie die Beförderung von Briefen, dem Postzwang (s. d.) unterworfen ist, so haben doch schon seit Errichtung des Postwesens viele Staaten, namentlich auch Deutschland, die Beförderung von Paketsendungen aus Gründen des öffentlichen Wohls von vornherein in den Bereich des Geschäftsbetriebs der Post gezogen. Außer in Deutschland bestand eine staatliche Paketpost schon länger in Belgien, Österreich-Ungarn, Dänemark, Luxemburg, Rußland, Schweden, Norwegen und der Schweiz. Staaten wie Frankreich, England, Italien u. a. m. überließen die Beförderung der Päckereien lediglich der Privatindustrie. Meistens wurde hier die Beförderung durch Privattransportgesellschaften wahrgenommen, welche untereinander der Einheitlichkeit entbehrten und dem Verkehrsbedürfnis nicht in genügendem Umfang entsprachen. Eine durchgreifende Reform des Paketpostdienstes wurde zuerst 1873 in Deutschland vorgenommen, indem man hier den frühern vielstufigen und zum Teil hohen Pakettarif aufhob und ein Einheitsporto für Pakete bis zum Gewicht von 5 kg einführte. Es beträgt seitdem in Deutschland das Porto für Pakete: 1) bis zum Gewicht von 5 kg a) auf Entfernungen bis 10 Meilen einschließlich 25 Pfennig; b) auf alle weitern Entfernungen 50 Pf.; 2) beim Gewicht über 5 kg a) für die ersten 5 kg die Sätze wie vorstehend unter 1); b) für jedes weitere Kilogramm oder den überschießenden Teil eines Kilogramms bis 75 km 5 Pf., über 75–150 km 10 Pf., über 150–375 km (50 Meilen) 20 Pf., über 375–750 km 30 Pf., über 750–1125 km (150 Meilen) 40 Pf. und auf weitere Entfernungen 50 Pf. Die Vereinfachung und Ermäßigung des Pakettarifs hat in Deutschland einen erheblichen Aufschwung des Paketverkehrs zur Folge gehabt und auf die Hebung und Erleichterung des Absatzes zahlreicher Industrien segensreich eingewirkt.

Für den internationalen Paketverkehr brachte der Weltpostverein einen wichtigen Fortschritt, indem durch eine internationale Übereinkunft vom 3. Nov. 1880 auch der Austausch von Postpaketen in den internationalen Postdienst eingeführt wurde. Dieser Übereinkunft sind bis jetzt Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Ägypten, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Montenegro, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden, Norwegen, die Schweiz und die Türkei beigetreten. Außerdem ist zwischen Deutschland, Großbritannien und Irland sowie mit zahlreichen Kolonien der Paketpostdienst durch besonderes Übereinkommen eingeführt worden.