MKL1888:Rechtszuständigkeit
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[633] Rechtszuständigkeit, s. v. w. Kompetenz (s. d.); dann die einer Person zustehenden Rechtsmittel (s. d.).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 13 (1889), Seite 633 | |||
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[633] Rechtszuständigkeit, s. v. w. Kompetenz (s. d.); dann die einer Person zustehenden Rechtsmittel (s. d.).