MKL1888:Schiffsjungen
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[463] Schiffsjungen, Knaben, welche die Seemannschaft praktisch zu erlernen beginnen. Sie werden nach einigen Jahren Leichtmatrosen (Jungmänner), später Vollmatrosen, endlich nach Erwerbung hinreichender theoretischer Kenntnisse und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen Steuerleute und Schiffer. Schiffsjungenabteilung, s. Marine, S. 250 f.