Merkblatt für die Ortsmuseen im Königreich Sachsen

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Autor: Carl Heinrich Ludwig Berling
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Titel: Merkblatt für die Ortsmuseen im Königreich Sachsen
Untertitel: das Sammeln in Bezug auf den am 1. August 1914 begonnenen Weltkrieg betreffend.
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Entstehungsdatum: 1914
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Quelle: SLUB Dresden
Kurzbeschreibung: Merkblatt für Ortsmuseen im Königreich Sachsen, 1914
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Merkblatt
für die
Ortsmuseen im Königreich Sachsen,
das Sammeln in Bezug auf den
am 1. August 1914 begonnenen Weltkrieg
betreffend.


Die Leiter der Ortsmuseen im Königreich Sachsen werden es für ihre Pflicht halten, sich während des jetzigen Krieges die Frage vorzulegen, inwieweit sie mit zu helfen haben‚ auch ihrerseits in den ihnen unterstellten Museen Bausteine zu sammeln‚ die dazu beitragen können‚ ein Bild von der Schwere des grausamen Krieges, aber auch von der Größe‚ in der sich das deutsche Vaterland während dieser Zeit gezeigt hat‚ in möglichster Vollständigkeit zu geben.

Da der Einzelne hierbei gar zu leicht geneigt sein wird, die ihm durch äußere Umstände auferlegte Beschränkung zu übersehen‚ so dürfte es sich empfehlen, wenn einmal von einer Zentralstelle diese Frage behandelt wird, und da aus den Kreisen der Museumsleiter selbst heraus an die Beratungsstellen der Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler das Ersuchen danach gerichtet worden ist‚ glaubt diese mit dem Aufstellen eines hierauf bezüglichen Merkblattes und dessen Übermittelung an die Ortsmuseen einer der von ihr diesen gegenüber übernommenen Pflichten nachzukommen.

Der Leiter eines Ortsmuseums hat nicht anzustreben, den Krieg in seiner Gesamtheit zur Anschauung zu bringen. Dazu fehlen ihm die Mittel, die Zeit‚ die Erfahrung. Auch bei Anwendung des größten Fleißes wird er doch nur ein recht verzerrtes Gesamtbild zu geben vermögen. Und zwar tritt ihm hier nicht nur die Unmasse der in Frage kommenden Gegenstände hindernd in den Weg‚ sondern auch der Umstand, daß sich unter der Flut der gelegentlich des Krieges erzeugten Postkarten‚ Karrikaturen‚ Erinnerungsgeräten usw. usw. außerordentlich viel befindet‚ das nicht nur nicht verdient, aufgehoben zu werden‚ sondern sogar in Bezug auf Geschmack und Moral verderblich auf die große Menge einzuwirken vermag.

[2] Ein solches Sammeln für ein größeres Interessengebiet sollte man ruhig den großen geschichtlichen Museen, den Zentralbibliotheken‚ den Kriegsarchiven und Armeemuseen überlassen.

Der Leiter eines Ortsmuseums soll statt dessen sich darauf beschränken, nur einen von seinem Sammlungsbezirk aus betrachteten Ausschnitt aus dieser großen Zeit‚ diesen aber in möglichster Vollständigkeit zu geben. Er soll also nicht die Bausteine für die allgemeine Geschichtsschreibung, sondern lediglich für den Lokalgeschichtsschreiber der engeren Heimat zusammentragen; er soll mithin in seinem Museum ein Bild zusammenzustellen suchen‚ das möglichst vielseitig zeigt‚ welchen Anteil sein Sammlungsbezirk am Krieg im weitesten Sinne genommen hat.

Wenn nun auch die Beratungsstelle der Ansicht ist, daß es sich nicht empfiehlt, bei Aufstellung eines Sammlungsplanes an gar zu viele Vorschriften gebunden zu sein‚ sondern sich vielmehr bewußt ist‚ daß in jedem einzelnen Falle die Sache anders liegen und dadurch eine individuelle Behandlung geboten sein wird‚ so möchte sie doch einige ganz allgemein gehaltene Grundsätze über das‚ was etwa gesammelt werden kann‚ hier zur Kenntnis bringen.

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Zur jetzigen Kriegszeit ist von den Leitern der Ortsmuseen das Augenmerk auf das Sammeln folgender Dinge zu richten:

1.) Verordnungen der Behörden betreffs Mobilmachung, Stellung der Reserve‚ der auszuhebenden Truppen usw.‚ Stellung von Pferden, Wagen, Automobilen‚ Regelung des Lebensmittelverkehrs von seiten der Behörde‚ Handelskammer‚ Innungen usw. Diese Verordnungen sollen Gegenstand der Sammlung sein, soweit sie den Sammelbezirk sachlich berühren, also ohne Rücksicht darauf, von welcher – vielleicht außerhalb des Bezirks gelegenen – Stelle sie erlassen worden sind.

2.) Wenn der Sammmlungsbezirk eine Garnison hat oder in ihm zur Kriegszeit ein Truppenkörper errichtet worden ist, so muß alles Erreichbare gesammelt werden, was mit der Beteiligung dieser Truppe von der Mobilmachung bis zur Heimkehr oder etwaiger Auflösung zusammenhängt.

[3] 3.) Alles‚ was sich auf die einzelnen aus dem Sammlungsbereiche stammenden Feldzugsteilnehmer bezieht, wobei Originale oder Abschriften von interessanten Feldzugsbriefen zu beachten sind.

Denjenigen‚ die den Heldentod fürs Vaterland gestorben sind, ist ein besonders breiter Raum zu widmen. Außer Aufzeichnungen über ihr bisheriges Leben‚ Militärlaufbahn‚ etwaige Heldentaten und Todesfall sind von ihnen Bildnisse, Erinnerungen, Ordenszeichen zu sammeln.

4.) Dasjenige, was innerhalb des Sammlungsbezirks hinsichtlich der Verwundetenpflege bemerkbar war: Bildung von Reservelazaretten‚ Privatpflege‚ Erholungsheime, von Verwundeten gefertigte künstlerisch oder technisch hervorragende Arbeiten‚ Sammlungen von Mitteln‚ Ausbildung freiwilliger Krankenpflegerinnen und Pfleger‚ Errichtung von eisernen Wehrmännern und ähnliches.

5.) Dasjenige, was innerhalb des Sammlungsbezirks auf die Gefangenen sich bezieht: Gefangenenlager‚ Art der Verpflegung‚ Verwundungen‚ Krankheiten‚ Arbeiten Gefangener im Dienste der Industrie‚ Landwirtschaft oder des Gemeinwohles‚ Entweichen.

6.) Verhalten der heimischen Presse während des Krieges: Sammeln der im Sammlungsbezirke erschienenen oder auf ihn bezüglichen Zeitungen, Depeschen, Zeitungsauschnitte und anderes mehr.

7.) Verhalten der Bevölkerung des Sammlungsbezirks oder einzelner seiner Teile bei Bekanntwerden wichtiger Ereignisse‚ wie Kriegserklärung‚ Siege‚ Niederlagen, Friedensschluß: Flaggen‚ Glockenläutern und dergleichen.

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Wichtig ist vor allem die richtige Abgrenzung des Begriffes „Sammlungsbezirk“. Es liegt in der Natur der Sache‚ daß sich hierüber allgemeine Regeln nicht geben lassen und das vernünftige Ermessen des einzelnen Museumsleiters entscheiden muß. Immerhin kann hervorgehoben werden‚ daß bei tunlichster Festhaltung des Grundsatzes örtlicher Beschränkung doch nach Möglichkeit angestrebt werden möchte‚ daß die einzelnen Sammlungsbezirke sich gegenseitig berühren und so in ihrer Gesamtheit möglichst das ganze Land umfassen. Es wird sich gegebenenfalls empfehlen, wenn die Leiter benachbarter [4] Museen hierüber miteinander ins Vernehmen treten und nach Befinden nicht nur die Stadt ihres Sitzes, sondern auch deren Umgebung – bis an die Grenze des nächsten Bezirks – in ihr Interessengebiet einschließen.