Zum Inhalt springen

Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 5, 3)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Diverse
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Miscellaneen
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 383–384
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


|
XI.
Miscellaneen.


1.
Erlangen. 
Am 9 Aug. starb in seinem Geburtsort Plofelden Herr M. Johann Heinrich Wiedmann, ein junger wegen seiner Kenntnisse und Denkungsart gleich achtungswürdiger Gelehrter, im 25sten| Jahre seines thätigen Lebens, an einem Auszehrungsfieber. Seine Erziehung erhielt er in Plofelden, Kirchberg, und vorzüglich auf dem Anspachischen Gymnasio; studirte dann 2 Jahre in Jena, und eben so lange hier in Erlangen. Er lebte bey uns in allem 5 Jahre und beschäfftigte sich theils mit Privatunterricht für Studirende, theils mit schriftstellerischen Arbeiten, welche in Meusels gelehrten Teutschland verzeichnet sind.


2.
Aus Wirzburg. 

 Herr Professor Feder, als Redacteur der Wirzburgischen gelehrten Anzeigen, ist durch ein fürstliches Rescript von der Jurisdiction des neuangeordneten Censurcollegiums freygesprochen, und ihm bloß aufgegeben worden, sich an eben dieselben Vorschriften bey der Herausgabe dieser gel. Zeit, zu halten, welche jenem Collegium vom Cabinet mitgetheilt worden sind.


3.

 Auf die im IV. B. 5 Heft S. 664. n. VII. gemachte Anfrage dient zur Antwort: daß, wenn die drey Stücke nicht eben diejenigen sind, welche in Herrn Geh. Rath Schneidts Thes. Iur. fran. con. II. Abschnitt N. 24. 25. 26 und 57. S. 377. 540. 583 und 907. stehen, dieselben ganz sicher noch ungedruckt sind.