Polizeiliche Begleitung der Eisenbahnzüge
[200] Polizeiliche Begleitung der Eisenbahnzüge. Auf den ersten deutschen Eisenbahnen war die Begleitung durch Eisenbahnpolizisten allgemein üblich. So auf der Leipzig-Dresdner Bahn, der Berlin-Leipziger Bahn u. a. Der § 5 der Dienstinstruktion für die Polizisten der Bahn Berlin-Leipzig lautete wie folgt: „Der polizeiliche Begleitbeamte hat sich eine Stunde vor der Abfahrt des zu begleitenden Wagenzuges auf dem Bahnhofe einzufinden, um die zur Mitreise eintreffenden Personen zu beobachten und diejenigen nach ihrer Reiselegitimation zu fragen, bei denen er solches zu bezweifeln irgend eine genügende Veranlassung zu haben glaubt.“ Das waren die Zeiten des allgemeinen Paßzwanges in Deutschland.
In dem konservativen Spanien ist diese bei uns längst abgeschaffte Einrichtung noch in vollem Schwange. Kein Zug wird dort abgelassen, der nicht von zwei bewaffneten Gendarmen (guardia civil) begleitet wäre. Ihnen ist die Ueberwachung des Zuges und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Stationen aufgetragen, und ihr Dienst ist regelrecht durch Ablösung geordnet. Der Anblick dieser durchweg hochgewachsenen, prächtigen und äußerst sorgfältig uniformierten Männer erweckt in dem Fremden, wie ein neuerer Reisender schreibt, besonderes Vertrauen. – Der eigentliche Zweck dieser Einrichtung mag den Spaniern wohl die Bekämpfung des früher dort eingerissenen Räuberunwesens gewesen sein.