RE:Pedanius 6

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Fuscus Salinator, Cn. cos. 118 n. Chr.
Band XIX,1 (1937) S. 2123
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6) Cn. Pedanius Fuscus Salinator, Consul des J. 118 n. Chr.

a) Name. Γναῖος Πεδάνιος Φοῦσκος Σαλεινάτωρ CIG 1732 a = IG IX 1, 61. Cn. [Pedanius] Fusc[us Sal]inator VI 32374. Cn. Fuscus Salinator VI 30881 = Dess. 5462. Salinator in den Consulfasten. Fuscus Salinator Plin. ep. VI 11, 1. 26, 1; Fuscus in der Adresse der Briefe [22] VII 9. IX 36. 40, von denen, nach dem Inhalt zu schließen, VII 9 sicher an unseren Fuscus gerichtet ist.

b) Fuscus Salinator war der Sohn des gleichnamigen Consulars (Plin. ep. VI 26, 1; s. Nr. 5). Der junge Patrizier schloß sich dem Consular Plinius an und genoß in der Redekunst, die er als Sachwalter betätigte, die Unterweisung des gefeierten Redners. Als Plinius, vom Stadtpräfekten zu dem Consilium beigezogen, Gelegenheit hatte, Fuscus und Ummidius Quadratus ex diverso agentes eine Rechtssache führen zu hören, gibt er seiner Genugtuung über die oratorischen Leistungen der beiden clarissimi iuvenes und über ihr achtungsvolles Verhalten gegenüber ihrem Meister überschwänglichen Ausdruck (in einem Brief an Maximus VI 11); egregium par, ruft er aus, nec modo temporibus nostris sed litteris ipsis ornamento futurum. mira utrique probitas, constantia salva, decorus habitus, os latinum, vox virilis, tenax memoria, magnum ingenium, iudicium aequale. Eine Probe der Lehren, die Plinius seinem Schüler zuteil werden ließ, gibt das Schreiben VII 9, in welchem er dem Fuscus Ratschläge erteilt, wie er in secessu dem Studium der Redekunst, und zwar nicht allein in der Gerichtsrede (scio nunc tibi esse praecipuum studium orandi; sed non ideo semper pugnacem hunc et quasi bellatorium stilum suaserim § 7), obliegen solle (weder dieser Brief noch VI 26 müssen, wie Max Schultz De Plinii ep. quaest. chron. Berl. 1899, 27f. zu erweisen sucht, vor VI 11 geschrieben sein). Ob auch die Briefe IX 36 und 40 (das letzte in die Sammlung aufgenommene Schreiben), in denen Plinius die Anfrage eines Fuscus nach seiner Tageseinteilung auf seinen Landgütern im Sommer und im Winter beantwortet, an Fuscus Salinator gerichtet sind (wie Mommsen Index Plin. annimmt), ist unsicher.

Fuscus heiratete die Tochter eines der Großen des Reiches, des Consularen L. Iulius Ursus Servianus (s. o. Bd. X S. 882 Nr. 538; für eine genauere zeitliche Fixierung der Heirat haben wir keinen Anhaltspunkt). Plinius beglückwünscht Servian (ep. VI 26) zu dem Schwiegersohn quo melior fingi ne voto quidem potuit, und benützt den Anlaß, um seinem jungen Freunde abermals reichstes Lob zu spenden ipse studiosus, litteratus, etiam disertus, puer simplicitate, comitate iuvenis, senex gravitate. Er schließt mit dem Wunsche, daß der junge Ehemann Servian bald zum Großvater machen möge.

Da die Schwiegermutter des Fuscus, Domitia Paulina, die Schwester Hadrians war, kam er zu diesem und damit, wenn auch in entferntem Grade, zum Familienkreis des Kaisers Traian in verwandtschaftliche Verbindung. Es war daher für ihn von höchster Bedeutung, daß Hadrian im J. 117 Herrscher des Reiches wurde. Er gehörte nunmehr zu den wenigen männlichen Verwandten des neuen Imperators, und dieser hat die engen Beziehungen zu Fuscus auch sofort in offiziellster Form betont, indem er den Gemahl seiner Nichte zu seinem Kollegen in dem ersten Consulat bestimmte, das er nach seinem Regierungsantritt bekleidete. Im J. 118 führte Fuscus mit Hadrian die Fasces (CIL VI 30881 = Dess. 5462. VI 32374 acta Arvalium. IG IX 1, 61; Consulfasten). [23] Nach den beiden Consuln wird am 3. Januar (VI 32374 v. 4), am 7. Januar (ebd. v. 9), am 26. Februar (ebd. v. 25), am 6. März (ebd. v. 40) datiert (in der Inschrift VI 30881 vom 7. Mai handelt es sich nicht um die im Amt befindlichen Consuln, sondern um die Eponymen). Wahrscheinlich am 1. Mai trat Fuscus zurück und wurde durch C. Ummidius Quadratus, seinen oben erwähnten Altersgenossen und Freund, ersetzt (am 27. Mai werden in den Arvalakten v. 45f. Hadrian und Quadratus als Consuln genannt; vgl. W. Weber Unters. z. Gesch. Hadr. 81ff.). Da der Kaiser erst am 9. Juli (Weber 82. Strack Reichspräg. z. Zeit Hadr. 58) in Rom eintraf, hat Fuscus während seiner Amtszeit die consularischen Agenden allein geführt.

Aus der Tatsache, daß Hadrian den Gatten seiner Nichte zu seinem Kollegen im Consulat erhob, wird die Öffentlichkeit und wird wohl auch Fuscus selbst den Schluß gezogen haben, daß ihn der kinderlose Kaiser für die Nachfolge im Reiche in Aussicht genommen habe; darauf weisen auch die Hoffnungen, die späterhin sein Sohn (oder Enkel?) hegte und die diesem so verderblich werden sollten (s. Nr. 4). Mußten doch auch die Vorzüge des Geistes und Charakters, die Fuscus nach dem Urteil seines väterlichen Freundes Plinius auszeichneten, ihn der höchsten und verantwortungsreichsten Stellung im Staate würdig erscheinen lassen. Er muß jedoch geraume Zeit vor Hadrian, noch im besten Mannesalter, gestorben sein; zur Zeit als die Katastrophe seines Hauses eintrat (im J. 136), war er gewiß nicht mehr am Leben.

Aus der Ehe des Fuscus mit Iulian gingen vielleicht ein im J. 118 geborener Sohn (s. Nr. 4) und eine Tochter hervor, die, wie es scheint, einen C. Sertorius Brocchus heiratete: die Nomenklatur des (nur durch ein Inschriftfragment aus Doclea CIL III 13826 bekannten) Cn. Serto[rius] C. f. Brocc[hus] Aquilius Agricola Ped[an]ius [Fuscus] Salinat(or) Iulius Servia[nus] spricht dafür, daß er der Sohn eines C. Sertorius Brocchus und der Tochter des Fuscus Salinator gewesen sei. Vgl. jedoch Nr. 4.

[Groag. ]