RE:Δευτερολογία

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Zweite Rede im Prozess
Band V,1 (1903) S. 282283
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Δευτερολογία ist in einem Process eine zweite Rede, durch welche eine vorausgegangene Rede einer andern Person ergänzt und unterstützt wird, sei es dass mehrere Männer sich zu einer Anklage verbunden haben, oder dass der Processführende, der seine Schwäche empfand, mit Bewilligung der Richter einen geschickteren oder angeseheneren Freund zu seiner Unterstützung aufrief (s. Συνήγορος), Hermog. π. μεθ. δειν. 27 III 433 W. mit Schol. VII 1305. Die δ. folgt immer der ersten Rede unmittelbar (hier irrt Schol. Demosth. XXII Anf.). Sie ist bald kürzer, bald länger, kann sogar die Hauptrede sein, wie bei [Demosth.] LIX, Isaios VI und Demosth. XVIII. XXXVI. Sonstige δ. sind unter den vorhandenen Reden Lys. V. [VI]. XIV. [XV], [XX]. XXVIII. XXIX. Isocr. XXI. Isai. II. IV. Demosth. XX. XXII. [XXV. XXVI]. Einmal kommt der Fall vor, dass zwei Sprecher sich in eine Rede teilen, [Demosth.] XXXIV, vgl. Thalheim Abhdl. f. M. Hertz 65. Dagegen ist es nicht mit dem antiken Brauche übereinstimmend, wenn die bei manchen Processen verstattete [283] Replik des Klägers als δ. bezeichnet wird, wie Demosth. XXVIII. XXXI. [XLVI] bei Blass Att. Ber. III 1² 228. 240. 467. Dies sind vielmehr ὕστεροι λόγοι. Vgl. Schoemann-Lipsius Att. Proz. 920f.