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RE:Εἰσαγώγιον

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Eisagogion, Aufnahmegebühr bei Eintritt in einen Verein
Band S III (1918) S. 428
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Εἰσαγώγιον. Daß in Griechenland beim Eintritt in einen Verein oder eine Genossenschaft, wofür ἐπεισιέναι Terminus technicus ist (Ad. Wilhelm Österr. Jahresh. V [1902] 138), ein Eintrittsgeld zu bezahlen war, ist mehrfach überliefert. Es heißt εἰσαγώγιον in der Inschrift Dittenberger Syll.² 734, 51 und besteht hier aus einer Spende in Naturalien bei der Geburt eines durch die Geburt dem Vereine angehörenden Knaben. Synonym ist εἰσηλύσιον (vgl. Hesych. s. εἰσηλούσιον [εἰσηλύσιον corr. Maass] τίμημα εἰσόδου, τέλος) in der attischen Iobakcheninschrift Dittenberger Syll.² 737, 37. 61. 103, sowie in Pergamon, Inschr. v. Perg. 374 d 13 und in Smyrna, CIG 3173 a. Εἰσόδιον heißt dieses Eintrittsgeld im Beschluß einer delischen Genossenschaft, die die unentgeltliche Aufnahme zweier Wohltäter beschließt: προσλαβέσθαι τε αὐτοὺς εἰς τὴν σύνοδον ἄνευ τοῦ καθήκοντος εἰσοδίου κλισίαν ἔχοντας ἔντιμον, Bull. hell. XIII (1889) 239. Mehr bei Wilhelm a. a. O.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 103
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[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 2014), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]

Eisagogion

Der Betrag beim Eintritt in einen Verein oder eine Genossenschaft. S III.