Ἀνασκευάζεσθαι τὴν τράπεζαν hiess (im Gegensatze zu κατασκευάζεσθαι τράπεζαν ein Bankgeschäft einrichten, Isaios frg. 66 S.) ein solches auflösen, und da dies meist wegen schlechter Geschäfte geschah, geradezu Bankerott machen. [Demosth.] XLIX 68. XXXIII 9. An letzterer Stelle wird gesagt, dass der bankbrüchige Wechsler sich anfangs verborgen gehalten habe; als Verwalter der Masse werden ἐγγυηταὶ τῆς τραπέζης erwähnt, Leute, die sich für die Sicherheit der der Bank anvertrauten Gelder verbürgt hatten. Natürlich [2065] wurde zunächst das vorhandene Vermögen unter die Gläubiger verteilt, von einer Bestrafung aber des Bankbruchs hören wir nichts. Vgl. auch Demosthenes XXXVI 50, wo die Worte οἳ ἐπεὶ διαλύειν ἐδέησεν οἷς ὤφειλον ἐξέστησαν ἁπάντων τῶν ὄντων auf den Bankbruch zu deuten sind; s. Büchsenschütz Besitz und Erwerb 505.