RE:Ἀπρόσκλητος δίκη
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Aproskletos dike | |||
Band II,1 (1895) S. 275 | |||
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Ἀπρόσκλητος δίκη,[WS 1] ein Process, bei welchem an den Beklagten keine gehörige Vorladung ergangen ist (Hesych. Harp. Bekk. anecd. 199, 14; s. πρόσκλησις). Er konnte für gewöhnlich nur eingeleitet werden, wenn der Kläger sich falscher Ladungszeugen bediente, vgl. Demosth. LIII 14f., wo die ἀ. ἐπιβολὴ eine in solchem Process erwirkte Verurteilung zu einer Geldstrafe bedeutet. Dem Verurteilten stand dann die ψευδοκλητείας γραφή gegen die Ladungszeugen des Gegners offen, deren Verurteilung das erste Urteil ohne Zweifel beseitigte. Bei der ἀ. γνῶσις gegen den Diaiteten Straton (Demosth. XXI 92, vgl. 87) war eine Vorladung augenscheinlich vom Gesetz nicht vorgeschrieben.
[Thalheim. ]
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ transkribiert: Aproskletos dike.