Zum Inhalt springen

RE:Ἀστρατείας γραφή

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Klage wegen Militärvergehen
Band II,2 (1896) S. 1797
Bildergalerie im Original
Register II,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|II,2|1797||Ἀστρατείας γραφή|[[REAutor]]|RE:Ἀστρατείας γραφή}}        

Ἀστρατείας γραφή, Klage wegen Militärvergehen, gerichtet gegen den, der, obwohl zum Kriegsdienst ausgehoben, sich nicht stellte: ἐάν τις μὴ παρῇ ἐν τῇ πεζῇ στρατιᾷ οὓς δεῖ παρεῖναι (Lys. XIV 6) . . . μὴ στρατηγῶν ἀφέντων (Plat. leg. XII 943 a). Sie gehörte zur Vorstandschaft der Strategen (Lys. XV 2), die durch andere militärische Befehlshaber vertreten werden konnten (Demosth. XXXIX 17); die Richter wurden den Kameraden des Angeklagten entnommen (Lys. XIV 5). Die Strafe war Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (Aisch. I 29. III 176. Lys. X 1. Demosth. XV 32. XXI 58), doch ohne Verlust des Vermögens (And. I 74); vgl. Rosenberg Philol. XXXIV 71. Thalheim Jahrb. f. Philol. CXV 269. Meier-Lipsius Att. Proc. 462f. Übrigens steht ἀ. γ., weil sie im Gesetz zuerst behandelt war, mitunter allgemein für Militärvergehen überhaupt (Lys. XV 1. 4).