RE:Ἰατραλείπτης

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Arzt zur Verordnung von Diät und Leibesübung
Band IX,1 (1914) S. 800801
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Ἰατραλείπτης hießen in der römischen Kaiserzeit diejenigen Ärzte, deren Tätigkeit zwischen der eines eigentlichen ἰατρός und der eines γυμναστής stand. Sie verordneten vor allen Dingen geregelte Diät und Leibesübungen. Und wie man sich einsalbte, bevor man sich in der Palaistra tummelte, so forderten es jene Leute auch bei mannigfachen anderen Gelegenheiten. Der Name Ἰ. kommt in der Literatur nicht allzu häufig vor; die Hauptstelle ist Plin. n. h. XXIX 4, auch nur vier Zeilen, aus denen hervorgeht, daß bereits [801] Herodikos von Selymbria (s. d. o. Bd. VIII S. 979) Körperübungen zur Erhaltung der Gesundheit empfahl. vgl. auch den Art. Theon. Die Ἰ. oder, wie ältere Autoren sie kurz nennen, die ἀλεῖπται bedienten sich verschiedener Instrumente, so besonders des Striegels (στλεγγίς, Plat. Hipp. mai 368 c), und auch der Schwämme zum Abreiben des Körpers. Zur Zeit des Niederganges der alten Kultur spielte der iatralipta oder aliptes besonders in Rom eine nicht unbedeutende Rolle, wo er die durch Ausschweifungen aller Art entkräfteten Lebensgeister durch Massagen und kalte Bäder wieder aufzurütteln hatte; denn sanus homo, wie Cels. I 1, 1 bemerkt, qui et bene valet et suae spontis est, nullis se obligare legibus debet; ac neque medico neque iatralipta egere. So nahm z. B. der jüngere Plinius (ep. X 4, 22) die Hilfe eines Ἰ. in Anspruch. Cic. ep. I 9, 15 beklagt sich darüber, daß die Ärzte auf einen kräftigen Körper und rote Backen viel zu wenig achteten; daß man dazu erst zu einem aliptes laufen müsse. Bei Iuv. III 76 und VI 422 nehmen die aliptae eine ziemlich untergeordnete Stellung ein. Hadrian bei Vopisc. sat. VIII 3 gebraucht das Wort einfach für Arzt; Fronto ad M. Aurel. p. 35, 9 N. klagt: meus me alipta faucibus urgebat. Cael. Aurel. erwähnt diesen Beruf sechsmal: morb. chron. praef. 3. I 4, 97 (perunctio). 5, 169 (diligentia). II 13, 179 (sub magisterio aliptae vel musici). V 11, 130; salut. praec. 6 (medicorum est sanitatem corporis custodire, pulcritudinem autem aliptarum). Vgl. Vandale Dissert. VIII 718f. J. H. Krause Gymnastik u. Agonistik I 11, 7. 629, 5.

[Gossen. ]