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RE:Hipparches 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Hipparches, 1) Führer einer Hipparchia im ptolem. Aegypten, 2) Eponymer Beamte
Band S IV (1924) S. 743746
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Ἱππάρχης.

1) Im ptolemäischen Ägypten.

Die in den Papyri allein belegte Form ist ἱππάρχης; [ἵππαρχο]ς; in P. Grenf. I 21, 2 ist falsch ergänzt. Der ἱ. ist der Führer einer ἱππαρχία.; es gab deren, wie schon im Heere Alexanders d. Gr., in Ägypten eine ganze Anzahl. Die ältesten Nachrichten gibt uns P. Petrie III S. 279, wo in den Soldatenrechnungen für das Fayûm (vgl. auch P. Tebt. I 30. 32. 100) 5 Hipparchien der ἑκατοντάρουροι unterschieden werden, die mit der Ziffer α–ε bezeichnet werden, deren Angehörige also im Besitze von 100 Aruren Land gewesen sind (besonders [744] der zitierte Tebtynispapyrus, welcher von der πέμπτη ἱππαρχία τῶν ἑκατονταρούρων spricht, macht dies deutlich). Als andere Klasse erscheinen in dem Petriepapyrus je eine Hipparchie der Thraker, Myser, Thessaler, Perser, deren Angehörige nur 70 Aruren Land besaßen. Daneben treten im 2. Jhdt. v. Chr. im Fayum noch Hipparchien auf, deren Mitglieder 80 (BGU VI 1256. P. Amh. 44, 24. Veröffentl. a. d. badischen Papyruss. II 11, 6) und 70 Aruren (ebd. 55, 1) innehatten, ebenfalls mit Ordnungszahlen belegt, und solche mit Ethnika und 70 Aruren Besitz (P. Magd. 31) auf). An ihrer Spitze stand jeweils ein H., der sich z. B. P. Tebt. II 382 (vgl. Archiv f. Pap. V 241 und ebd. S. 161) als ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν τῆς ᾶ ἱππαρχίας bezeichnet.

Hinsichtlich der Bedeutung der Bezeichnung ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν war man lange im unklaren (vgl. die älteren Ansichten bei J. Lesquier Les instit. militaires de l’Égypte sous les Lagides 84, 4). Teils wurden sie als Offiziere des aktiven Heeres, teils der Reserve angesehen. Der ersteren Ansicht stimmt auch Lesquier bei, und Wilcken hat (s. o.) aus der Angabe der Ordnungszahl der Hipparchie dies noch klarer erwiesen. Wie sie sich allerdings zu den einfach ἱ. genannten Offizieren verhalten, ist noch nicht sicher aufgeklärt. Wilcken Grundz. I 388,1 läßt die Frage offen, Lesquier glaubt, daß ein Unterschied nicht vorhanden sei. Die Zeugnisse für den ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν verteilen sich über ganz Ägypten, auch aus dem Fayûm ist in P. Tebt. 54 (86 v. Chr.) ein Beispiel nachgewiesen, das den Zusatz κατοίκων ἱππέων hat, während an den zwei obengenannten Stellen die Ordnungszahl einer Hipparchie dabeisteht. Merkwürdig ist, daß die Hipparchien selbst, wenn wir von dem unsicheren Fall Archiv f. Pap. V 160f., einem im Fayûm erworbenen, aber nach Händlerangaben aus Herakleopolis stammenden Stein absehen, bisher nur im Fayûm bezeugt sind. In P. Rein. 7, 5 wird für den hermopolitischen Gau ein ἱ. τοῦ αὐτοῦ ν[ο]μοῦ κατοίκων ἱππέων genannt, der also offenbar die Katökenreiter des ganzen Gaues unter sich hat, während der P. Tebt. I 54 Genannte sich nur als ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν κατοίκων ἱππέων bezeichnet. Jedenfalls dürften die ‚Hipparchen der Katökenreiter‘ verschieden sein von denen einer bestimmten Hipparchie. Vielleicht sind diese beiden Beispiele für Lesquiers Ansicht der Idendität des ἱ. und ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν zu verwerten. Natürlich kann das reiner Zufall sein und bei der Dürftigkeit des Materials ist die Frage nicht zu entscheiden, wie überhaupt hier vieles noch zu klären ist. Dazu gehört auch das Problem, ob die verschiedenen Reiterregimenter, von denen fürs Fayûm 5 + 4 + 7 + 2 + 1 (?) = 19 [5 Hipparchien der ἑκατοντάρουροι, 4 mit (Ps. )Ethnika‚ mindestens 7 der ὀγδοηκοντάρουροι (vgl. Veröff. bad. Pap. II 11, 6, wo die 1.‚ und BGU VI 1256, wo die 7. Hipparchie derselben genannt ist), mindestens 2 der ἑβδομηκοντάρουροι mit Ordnungszahl, sowie noch solche mit Ps´–Ethnika und demselben Besitzstand] bekannt sind, und ihre H. direkt dem Strategen unterstehen, oder ob vielleicht für den Gau noch ein Ober–H. anzunehmen ist. Einen demotischen ‚Oberst der Hipparchen‘ s. bei [745] Ztschr. f. äg. Spr. 53, 38. Für die Katökenreiter des hermopolitischen Gaues hatten wir oben einen gemeinsamen H. kennen gelernt. Vielleicht spricht einiges dafür, daß jeder Gau für seine aktiven H. zusammen einen Ober-H. hatte, falls diese Regimenter nicht alle im Fayûm zusammengezogen waren, wie es bis jetzt scheint. Es muß nämlich auffallen, daß im Revenuepapyrus c. 37, 2 der Auftrag des Königs, für die Königin (Φιλάδελφος die ἕκτη zu zahlen, an die Strategen (die obersten Gaubeamten), die H. (deren Ergänzung gesichert ist), die Nomarchen, Toparchen, οἰκονόμοι und Schreiber usw. in Abschrift weitergegeben wird. Was sollen aktive Kavallerieobersten damit zu tun haben? Die Überwachung der Eintreibung dieser Steuer von den allerdings mit Bodenbesitz ausgestatteten Soldaten kann doch nur Aufgabe der Gau- bezw. Finanzverwaltung sein; ferner ist in P. Petrie III 31, 1 ein gewisser Agathis zugleich Stratege (oberster Gaubeamter) und H. und in P. Soc. III 166 ein Mann vom Range der πρῶτοι φίλοι zugleich ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν καὶ πρὸς τῇ στρατηγίᾳ τοῦ Θινίτου; ferner wird P. Turin II einem Herakleides vom Range der ἀρχισωματοφύλακες ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν καὶ σπεσιτει (sic!) περι θ (was wohl ἐπιστ⟨ά⟩τει Περὶ Θ(ήβας) = Polizeivorsteher des Gaues von Theben heißen soll) von einem ἡγεμών des ombitischen Gaues etwas mitgeteilt; vgl. P. Paris. 6 die Eingabe an einen ἱ. ἐπ’ ἀνδρ[ῶν καὶ ἀρχιφυλ]ακίτης τοῦ Περὶ Θήβας. Das deutet darauf hin, daß H. mit der Gauverwaltung (Polizeidienst?) etwas zu tun hatten. Ob sie identisch sind mit den H. der Katökenreiter, die offenbar einen Gau unter sich hatten, oder etwa eine Oberinstanz der aktiven Hipparchien sind, ist nicht sicher auszumachen, solange uns nicht für das Fayûm, wo die akitven Hipparchien allein bisher bezeugt sind, ihre Tätigkeit in der Gauverwaltung überliefert wird. Wir kennen zwar aus dem Fayûm in P. Hamb. 28 einen Mann, der sich [ἱπ]πάρχης τ[ῶ]ω ἐκ τοῦ Ἀρσινοίτου nennt, und parallel geht BGU VI aus Hermupolis (?)‚ wo wir einen ἱπ(πάρχης) ἐπ’ ἀνδρῶν τῶν ἐκ τῆς Θηβαίδος treffen, aber es bleibt unklar, ob der erstere H. der Reiter bezw. Hipparchien des arsinoitischen Gaues, oder ob H. von den H. des arsinoitischen Gaues gemeint ist, und im zweiten Falle, ob τῶν zu ἀνδρῶν oder zu ἱ. gehört. Für Selbständigkeit des genitivischen Ausdrucks mit τῶν ἐκ spricht P. Fay. 12, wo 3f. ein [Θ]εότιμος .. τὴς τετάρτης ἱππαρχίας (ἑκατοντάρουρος) (Nominativ gesichert) τῶν ἐκ Θεαδελφείας τῆς Θε[μί]στου μερίδος τοῦ Ἀρσινοίτου erscheint, und hier der Genitiv von ἱππαρχία getrennt ist. ,Von den Leuten aus Th.‘ ist hier die richtige Übersetzung. Wie sich die P. Oxyrh. 790 bezeugten ἐπιστάται τῶν ἱππαρχῶν zu den Gau-H. verhalten, ist noch nicht zu sagen, oder liegt ein Versehen für ἱππαρχ⟨ι⟩ῶν vor, worauf P. Petr. III 72 d Z. 20 οἱ καθ’ ἱππαρχίαν ἐπιστά[ται] führen könnten? Eine Besonderheit bilden die Dokumente des Kavallerieobersten Dryton, der einer besonderen Truppengattung angehört: vgl. P. Grenf. I 18, 5f. (Δρύτωνος ... τῶν τοῦ ἐπιτάγματος ἱππάρχου ἐπ’ ἀνδρῶν καὶ διαδόχων), ebd. 19, 6f. (Δρύτωνος ... τῶν διαδόχων καὶ τῶν τοῦ ἐπιτάγματος ἱππάρχου ἐπ’ ἀνδρῶν). ebd. 20. 4 (Δρύτωνος ... τῶν τοῦ [746] ἐπ[ιτάγματος ἱπ]πάρχης ἐπ’ ἀνδρῶν καὶ διαδόχων). P. Amh. II 36, 3f. Δ[ρ]ύτωνος . . . τῶν διαδόχων καὶ τοῦ ἐπιτάγματος ἱππαρχῶν ἐπ’ ἀνδρῶν ἀπὸ τῶν ἐκ τοὺ ἐν Πτολεμαίδι ὑπαίθρου usw.). Er bezeichnet sich klar als ἱ. ἐπ’ ἀνδρῶν τῶν διαδόχων (das kein Ehrentitel ist, wie man gelegentlich glaubte) καὶ τοῦ (bezw. τῶν τοῦ ἐπιτάγματος. Ἐπίταγμα hat man (G. M. Meyer Heerwesen 27) als ‚Reserve‘ fassen wollen, wahrscheinlicher ist mit Schubart Quaestiones 21, 1 (vgl. Archiv f. Pap. II 149) eine besondere Truppengattung für sie wie für die διάδοχοι, die in Ptolemais, der Griechenstadt, stationiert waren, anzunehmen. – Auch ins Demotische ist das griechische Wort als hjplgs übernommen, vgl. die Philensis II genannte Inschrift (Zeit des Ptolemaios Epiphanes; Urkund. d. Altert. II S. 217 Z. 5; dazu Sethe Z. f. äg. Spr. LIII 38).

Wilcken Grundzüge 388 und Archiv V 241. Lesquier Instit. milit. 83. 340. P. M. Meyer Das Heerwesen der Ptolemäer u. Römer in Äg. Schubart Quaestiones de rebus militaribus, quales fuerint in regno Lagidarum, Diss. 1900.

2) Eponymer Beamte in Kyzikos

Gewöhnlich ist die ionische Form in den Inschriften: ἐπὶ ἱππάρχεω, daneben auch ἱππάρχου und ἱππαρχοῦντος. Das älteste Beispiel aus dem 4. Jhdt. v. Chr. ist Bechtel Inschr. d. ion. Dial. nr. 111; aus Philetairos’ Zeit Journ. hell. stud. XXII 194. Bull. hell. XII S. 188 nr. 1. Weitere Beispiele IG XII 8, 188, 6. Athen. Mitt. X S. 204 nr. 30; S. 200f. nr. 28 (ἱππαρχου) und nr. 29. Er ist auch in römischer Zeit noch nachzuweisen, z. B. Athen. Mitt. XXVI 121f.; ebd. VI 41 nr. 1 b. 43f. nr. 2. Rev. des ét. Grecq. VI 8f. CIG II 3658. Ja Kaiser Gaius hat selbst die H.-Würde in Kyzikos innegehabt (M.–Ber. Akad. Berl. 1874 S. 16 nr. 4). Über die historische Entwicklung, die den H. zum eponymen Beamten in Kyzikos machte, ist den Inschriften nichts zu entnehmen. Gelegentlich treten in römischer Zeit zwei H. zugleich auf (CIG II 3661), und im 2. Jhdt. n. Chr. ist einmal eine verstorbene Frau (ἡρωίς) als ἱππάρχουσα eponym (CIG II 3665).

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 126
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Hipparches

a-b) S IV, s. [1–2]).

[1]) (K) Führer einer Hipparchia (VIII 1662 Nr. 2) im ptolem. Aegypten. S IV; vgl. Hipparchos Nr. 20 (VIII 1683).