RE:Adpromissio

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bürgschaft durch Stipulation (Versprechen)
Band I,1 (1893) S. 402 (IA)
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Adpromissio ist Bürgschaft durch Stipulation (promissio), d. h. ein Stipulationsversprechen, welches neben eine fremde Schuld tritt, um sie zu sichern. Sie erscheint im älteren Rechte in drei Formen, der sponsio, der (wahrscheinlich für Peregrinen bestimmten) fide promissio und der zu Iustinians Zeit allein noch übrig gebliebenen fideiussio, welche auch für andere als Stipulations-Schulden möglich und von gewissen gesetzlichen Schranken der erstgenannten beiden Geschäfte frei war; vgl. Gai. III 115–117. Litteratur bei Danz Lehrbuch d. Gesch. des röm. R. II § 156 und bei Baron Institutionen § 118; vgl. auch Rein Privatr. der Römer 668. Kuntze Kursus d. röm. R. § 149. 659. 661. Czyhlarz Inst. 158–160. Schulin Geschichte des röm. R. 350.