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RE:Armeniarches

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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polit. Amt
Band S I (1903) S. 138 (EL)–139 (EL)
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Armeniarches (Ἀρμενιάρχης). Dieser Titel kommt bis jetzt nur auf einer in dem von Pompeius gegründeten Nikopolis in Kleinarmenien gefundenen Inschrift vor, vgl. F. Cumont Rapport sur une mission archéologique en Asie Mineure p. 12 d. Sep.-Abz. (= Revue de l’instruction publique en Belgique XLIII 1900, livr. 6). Die Inschrift lautet: Τ.] Ἰoύλιoν Πατρόεινoν τὸν πρῶτoν τῶν Ἑλλήνων καὶ πρῶτoν ἀρμενιάρχην· ἡ πατρίς … Dass A. wie ἀσιάρχης βιθυνιάρχης πoντάρχης eine Würde ist, welche mit dem Landtage, dem κoινόν, in innigster Beziehung steht, ist keinem Zweifel unterworfen. Wir dürfen aus dem Vorkommen eines ἀ. auf ein κoινὸν Ἀρμενιάς schliessen. Und das ist das Wichtigste, was uns diese Inschrift lehrt, dass nämlich Armenia, obwohl ein Teil der Provinz Kappadokia – vgl. Ptolem. V 6 Wilb. und Marquardt R. V.-G. I 369 – doch seinen eigenen Landtag hatte, gerade wie der Pontos, auch ein Teil Kappadokiens, sein eigenes κoινόν hatte, vgl. Brandis Herm. XXXI 170. Πρῶτoς ἀρμενιάρχης der Inschrift kann der zeitlich erste Armeniarch, also der überhaupt zuerst amtierende Würdenträger dieses Namens, sein, aber es kann auch nach Analogie von πρῶτoς ἄρχων, πρῶτoς πρύτανις, u. ä. den Armeniarch bedeuten, welcher unter mehreren gleichzeitig mit ihm amtierenden Armeniarchen die erste Stelle hat. Ist die letztere Erklärung richtig, so liegt es am nächsten, den A. als Landtagsabgeordneten zu fassen, wie ich auch ἀσιάρχης βιθυνιάρχης erklärt habe, und anzunehmen, dass unser Iulius Patroinus [139] entweder unter mehreren von einer Stadt (doch wohl Nikopolis?) ernannten Vertretern die erste Stelle einnahm oder überhaupt unter allen von Armenia gewählten Abgeordneten der erste, also gleichsam der Präsident der Versammlung war. Freilich ist die zuletzt vorgetragene Erklärung im Hinblick auf die uns bekannteren κoινὰ Ἀσίας Bιθυνίας Πόντου, denen der ἀρχιερεύς der betreffenden Provinz präsidierte, unwahrscheinlich; ein πρῶτoς ἀσιάρχης βιθυνιάρχης πoντάρχης ist bisher unbelegt.

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 46
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