2) Barea Soranus, Stoiker. (Quellen: Tacit. ann. XVI 23. 30–33; hist. IV 10. Dio Cass. LXII 26. Schol. Iuv. I 33. VI 552. Gelegentliche Schriftstellererwähnungen werden unten im Texte angeführt). Der Gentilname des B. Soranus [13] steht nicht fest. Waddington (Fastes des provinc. asiat. 89) weist nach dem Namen der Tochter Servilia (Tac. ann. XVI 30) den B. Soranus in die Gens Servilia. Hübner (Ephem. epigr. II p. 45) hat im Zusammenhang mit andern Namen auf -anus wenigstens die Möglichkeit erwiesen, dass Soranus das Nomen gentile sei. Die Namengebung der damaligen Zeit hätte auch beide Gentilicia in einen Namen vereinigen können. Zum J. 52 nennt ihn Tacitus (ann. XII 53) consul designatus; da er nicht Consul ordinarius des J. 53 gewesen ist, wie aus Klein Fast. consul. 35 ersichtlich, so muss er einer der suffecti des J. 52 sein. Später wurde er Proconsul der Provinz Asia. Die Zeit seiner Verwaltung fällt vor das J. 63 (Waddington a. O.); ob gerade 61–62, wie Waddington will, oder nicht schon etwas früher, bleibt unentschieden. Seine Provinzialverwaltung verwertet sein Client (Tac. ann. XVI 32) und ehemaliger Lehrer in der stoischen Philosophie (Iuv. III 116. Schol. Iuv. I 33) P. Egnatius Celer aus Berytus (Tac. hist. IV 10. 40. Dio Cass. a. O.; wohl auch Iuv. III 117f.), um ihm daraus den Vorwurf unerlaubten Strebens nach der Gunst der Provinzialen zu machen. Auch seine freundschaftlichen Beziehungen zu Rubellius Plautus, der auf Neros Veranlassung in Asien weilte (Tac. ann. XIV 22), macht sein Ankläger gegen ihn geltend. B. Soranus wird zum Tode verurteilt, im J. 66 nach Tac. ann. XVI 33, dessen Darstellung unmittelbar vor dem Tode des B. Soranus abbricht; nach Dio Cass. a. O. stirbt er im J. 65. In seinen Sturz ist seine Tochter Servilia verwickelt worden, die, wie es heisst (Schol. Iuv. VI 552), auf Anstiften eben jenes Egnatius, in weiblicher Besorgnis die Magier über das Schicksal ihres Vaters befragt haben soll (Tac. ann. XII 30–32). Ein erfreuliches Gegenstück gegen den Verrat des Egnatius liefert Asclepiodotus Cassius aus Nicaea (Tac. ann. XVI 33. Dio Cass. LXII 26), für den seine Treue gegen B. Soranus im Unglück Confiscation der Güter und Verbannung zur Folge hat. Den Ankläger trifft im J. 70 durch Domitian, der seinen Vater Vespasian in Rom vertritt, die verdiente Strafe (Tac. hist. IV 10. 40). Litteratur: Klein Fasti consulares S. 35 und Anm. 5. Schiller Geschichte des röm. Kaiserreiches unter der Regierung des Nero 687. 368. Teuffel-Schwabe Röm. Litt.-Gesch.⁵ § 299, 8.