RE:Candetum

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flächenmaß d. Provinz Gallia
Band III,2 (1899) S. 14641465
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Candetum, ein Flächenmass der Provinz Gallia, nach Colum. de r. r. V 1 in areis urbanis spatium centum pedum, in agrestibus autem pedum CL. Vgl. auch Isid. etymol. XV 15 (Metrol. script. II 109, 3ff.). Da Columella a. a. O. (Metrol. script. II 53, 11–54, 5) noch fünf andere Ackermasse erwähnt und sie sämtlich nach der Länge ihrer Seiten bestimmt, so ist es wahrscheinlich, dass er auch bei der Definition des C. die Seitenlänge gemeint, mithin zu centum pedum, pedum CL ein quoquo versus oder undique (vgl. a. a. O. [1465] 53, 13. 14) hinzugedacht hat. Das C. für städtische Grundstücke hat demnach 10 000, das für Ackerflächen 22 500 □Fuss = 10 000 □Ellen enthalten. Hultsch Metrologie² 692. Dagegen fasst Nissen Iw. Müllers Handb. I² 882 die 100 Fuss des städtischen C. als Quadratfuss, nimmt also ein kleines, der römischen decempeda quadrata (s. Bd. I S. 335) entsprechendes Teilmass an. Allein das kleinste der andern von Columella erwähnten Ackermasse hält schon 480 □Fuss; überdies wird das C. zusammen mit dem römischen actus von 14 400 □Fuss und der gleich grossen baetischen agnua (s. Acnua), sowie der porca von 5 400 □Fuss behandelt, muss also ebenfalls ein grösseres Flächenmass gewesen sein. Wenn Nissen dann noch die 150 □Fuss, welche nach ihm auf das längliche C. kommen müssten, zu 100 □Ellen umsetzt, so begeht er damit einen auffälligen Rechenfehler, denn nur im Längenmasse sind 150 Fuss = 100 Ellen; dagegen würden 150 □Fuss nach dem Verhältnisse von 3² : 2² nur 662/3 □Ellen ergeben.