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RE:Cinctus Gabinus

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Besondere Art, die Toga anzulegen
Band III,2 (1899) S. 25582559
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Cinctus Gabinus, eine besondere, für gewisse religiöse Handlungen übliche Art, die Toga anzulegen. Dieselbe wird, wie gewöhnlich, zunächst so auf die linke Schulter gelegt, dass vorn der Zipfel ziemlich auf den Boden reicht, und schräg über den Rücken hinab unter dem rechten Arm durchgezogen, dann aber nicht, wie sonst, über die linke Schulter zurückgeworfen, sondern um den Leib gegürtet, so dass sie auch den von der linken Schulter herabhängenden Zipfel festhält. Serv. Aen. VII 612. Isid. or. XIX 24, 7. Endlich wird der schräg über den Rücken gehende und hier sonst doppelt liegende Teil über den Kopf gezogen. Cato bei Serv. Aen. V 755. Liv. VIII 9, 5 vgl. mit VIII 9, 9 und X 7, 3. Dies letztere ist Opferritus; Zweck der sonstigen Abweichung vom Gewöhnlichen ist die freie Bewegung der Arme. Der C. G. wird erwähnt bei der Ziehung des sulcus primigenius (Cato a. O.), bei der Öffnung des Ianustempels (Verg. Aen. VII 612), bei der Devotion (Liv. a. O.), bei den [2559] Ambarvalien (Lucan. I 596), bei der als Opfer geltenden Verbrennung der Kriegsbeute (Appian. Lib. 48; Mithr. 45) und bei sonstigen Opferhandlungen, Liv. V 46, 2. Val. Max. I 1, 11. CIL XI 1420, 25. Doch war der C. G. keineswegs allgemeine Opfertracht, vielmehr scheint er auf den zahlreichen bildlichen Opferdarstellungen nicht vorzukommen. Es lässt sich auch nicht definieren, bei welcher Art Handlungen er erforderlich war; nicht nur bei Staatshandlungen, denn Liv. V 46, 2 handelt es sich um ein gentilicisches Opfer.

Wenn die Gelehrten der ciceronischen Zeit meinten, der C. G. sei ursprünglich die Kriegstracht, die Römer hätten also in ältester Zeit in der Toga gekämpft, (Fest. ep. 255, 5; vgl. ep. 77, 3. Serv. Aen. VII 612), so beruhte dies wohl nur darauf, dass man ganz unberechtigterweise den C. G. mit procinctus, procincta classis in Verbindung brachte. Eine Überlieferung aus so primitiver Zeit konnte unmöglich vorliegen, und die Sache selbst ist unglaublich. Erstens wegen der gänzlichen Unzweckmässigkeit; zweitens ist weder ersichtlich, wie die Kriegstracht zu der ausschliesslich sacralen Bedeutung des C. G., noch wie sie zu diesem Namen kommen konnte. Denn die Vermutung Mommsens (Röm. Gesch. I⁷ 98), dass Gabii hier Prototyp des Feindes sei, C. G. das Gewand, in dem man gegen diesen Feind zog, ist nicht befriedigend. Offenbar hat auch Vergil. Aen. VII 678ff., dem obige Auffassung bekannt sein musste, nicht daran geglaubt. Ohne Zweifel ist der C. G. als Ritualtracht von Gabii nach Rom gekommen, zu einer Zeit, wo diese Stadt mit Rom eng verbündet war, vielleicht bei Gelegenheit der Übersiedlung gabinischer Geschlechter nach Rom. Über die alte Bedeutung von Gabii (s. d.), namentlich in sacraler Beziehung und sein Verhältnis zu Rom s. Schwegler Röm. Gesch. I 399. 789. Müller Etrusker I 3, 8. Marquardt Privatl.² 560, wo die Erwähnung des testamentum in procinctu zu streichen ist.

[Mau. ]