Cisium, ein zweirädriger (Non. 86, 30) leichter und schneller (Cic. pro Rosc. Am. 19; Phil. II 77. Verg. catal. 8, 1) Wagen; bei Auson. ep. 8, 6 dreispännig, benutzt von Reisenden ohne schweres Gepäck; wer solches hatte, bediente sich der reda. Ähnlich wie C. wird auch das essedum erwähnt: da dies auch Streitwagen ist, mag der Unterschied der gewesen sein, dass es nach hinten, das C. nach vorn offen war. Darstellungen zweirädriger Wagen, die C. sein können, Neurohr und Hawich Monument von Igel, Westseite
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(zweispännig; auch bei Daremberg-Saglio I 1201). Montfaucon Ant. expl. IV 195. Olivieri Marmora Pisaurensia 155 (diese beiden einspännig). Stationen der gisiarii (so geschrieben), Mietskutscher, bei Pompeii CIL X 1064, und Cales, ebd. 4460. Bei Pompeii lag diese Station an der Grenze des Stadtgebietes (ad gisiarios, qua territorium est Pompeianorum); es scheint danach, dass in diesem fremde Mietkutscher wenigstens nicht einschränkungslos zugelassen waren. Auch in Cales scheint die Station vor dem Thor gelegen zu haben (ad gisiarios portae Stellatinae). Eine solche Station in Tibur CIL VI 9485. Ein Collegium der cisiarii, mit Magistri und Ministri, CIL XIV 2874 (Praeneste), ein Collegium der cisiani (Ostia) ebd. 409, 16. Ein cisiarius in Sena Gallica CIL XI 6215. Dass cisiarii auch Verfertiger von C. sein können, ist an sich möglich, aber nicht erweislich. Scheffer De re vehicularia II 18. Marquardt Privatl.² 728, 1. 734. Becker-Göll Gallus III 15.