RE:Clodius 58
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | ||||||
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| P. Clodius Thrasea Paetus, cos. suff. 57 n. Chr. | ||||||
| Band IV,1 (1900) S. 99–103 | ||||||
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58) P. Clodius Thrasea Paetus.
1) Name. Den Geschlechtsnamen lehrten uns erst die pompeianischen Quittungen CIL IV Suppl. nr. XXII. XXIV–XXVII. XXXII = De Petra Le tavolette cerate di Pompei nr. 13–17. 26 ([P. C]lodio Thrasea XXV 24 = De Petra 15; [P. Clod]io Thrasia (sic) XXVI 24 = De Petra 16; sonst wie in der schon früher bekannten pompeianischen Inschrift CIL X 826 = IRN 2224 blos P. Clodio). Der durch die angeführten Stellen bezeugte Vorname P. wird auch von Dio LXI 15 überliefert (Πούπλιοϛ Θρασἑαϛ Παῖτοϛ), während sonst bei den Schriftstellern Nomen und Praenomen stets fehlen.
2) Leben. Wie alle bedeutenderen Männer der Kaiserzeit war Thrasea nicht in Rome geboren, sondern stammte aus Patavium (Tac. ann. XVI 21. Dio LXII 26) aus vornehmer und reicher Familie (Dio ebd.). Aus der Zeit seines patavinischen Aufenthaltes ist nur seine Beteilignung an den alle 30 Jahre daselbst gefeierten ludi cetarii bekannt (Tac. a. a. O. Patavi, unde ortus erat, ludis cetariis [Hs. unsinnig cetastis] a Troiano Antenore institutis habitu tragico cecinerat. Dio a. a. O.; vgl. Nipperdey-Andresen II5 303f. und die von O. Jahn Proleg. ad Persium p. XL adn. 1 herangezogene dunkle patavinische Inschrift CIL V 2787). Im J. 42 n. Chr. finden wir Thrasea als Schwiegersohn der berühmten Arria, die er von ihrem Entschluss, zu sterben, abzubringen suchte, in Rom (Plin. ep. III 16, 10). Trotzdem er somit hier mitten im Kreise der stoischen Opposition [100] gegen die kaiserliche Regierung stand, gelangte er zum Consulat (bezeugt durch Tac. ann. XVI 27. 28), nach dem Zeugnis der pompeianischen Quittungen (s. o.) zugleich mit L. Duvius Avitus als Consul suffectus im November und December, und zwar nach der oben angeführten Inschrift (X 826) gleichzeitig mit den pompeianischen duoviri iure dicundo Q. Postumius Modestus und C. Vibius Scundus (nach der Urkunde nr. CXLV 10f. 28 = De Petra 121 vom 1. Juli 56 bis 30. juni 57 im Amte, vgl. CIL X p. 91) = im J. 56 n. Chr. (Mommsen Herm. XII 1877, 128), im dritten Regierungsjahre Neros, dessen stoischem Minister (Consul suffectus desselben Jahres, vgl. De Petra Atti della accad. dei Lincei ser. 2 mem. stor. t. III 3 p. 168) er wohl ebenso, wie sein Schwiegersohn Helvidius das Volkstribunat desselben Jahres (Tac. ann. XIII 28), diese erst zehn Jahre vor seinem acta aetate erfolgten Tode (s. u.) stattgefunden Wahl verdankte. Wohl ebenfalls durch Senecas Einfluss auf den jugendlichen Pinceps erlangte er die Würde eines XVvir s. f. (Tac. ann. XVI 22, vgl. 27. 28). Nach dem Consulate war Thrasea bis 63 n. Chr. im Senat thätig: 57 trat er in dem vor dieser Körperschaft (vgl. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserr. u. Nero 107, 3) geführten Repetundenprocess gegen den von den Cilicern angeklagten Cossutianus Capito auf und führte durch seine auctoritas dessen Verurteilung herbei (Tac. ann. XVI 21, vgl. XIII 33). 58 bekâmpfte er gegenüber der Senatsmajorität des Ansuchen der Syrakusaner, die gesetzliche Zahl der Gladiatoren überschreiten zu dürfen (Tac. ann. XIII 49). 59 verliess er wüahrend er bischer die Schmeicheleien gegen Nero schweigend hingenommen oder kurz seine Zustimmung zu denselben gegen hatte, bei der Verhandlung über die anlässlich Agrippinas Ermordung vom Kaiser an den Senat gerichtete Botschaft noch vor der Abstimmung die Sitzung (Tac. ann. XIV 12. XVI 21. Dio LVI 15. Schol. Iuv. 5, 36) und machte so zum erstenmal dem Kaiser Opposition. 62 sprach er im ersten unter Nero geführten Majestätsprocess gegen den Antrag auf Todesstrafe und stellte den nach Tac. ann. XVI 21 dem Kaiser nicht genehmen Gegen antrag auf Verbannung und Vermögensconfiscation, der vom Senate angenommen und vom Kaiser bestätigt wurde (Tac. ann. XIV 48. 49). Hiebei ist das Strafausmass als Praecedenz insoferne bemerkenswert, als für alle künftigen Fälle von Schriftvergehen die Todesstrafe aufgehoben blieb. In demselben Jahre hielt Thrasea bei der Verhandlung über die Anklage gegn den Kreter Claudius Timarchus, der sich gerühmt hatte, in seiner Hand liege die Entscheidung, ob den Proconsuln von Kreta der Dank der Provinz vom Landtage votiert werde, eine Rede für die Abschaffung derartiger Danksagungen, welche durch einen Erlass Neros wirklich erfolgte (Tac. ann. XV 20–22). Entgegen dieser Thätigkeit (Tac. ann. XVI 22, vgl. hist. II 91) bleib Thrasea während seiner letzten drei Lebensjahre (63–66) dem Senat fern (Tac. ann. XVI 22. Dio LXII 26). Den Grund hievon berichtet unsere Über lieferung nicht, wohl aber, dass Thrasea im J. 63 bei der anlässlich der Geburt einer Prinzessin in Antium stattfindenden Aufwartung des Senates [101] von Nero zurückgeweisen wurde (Tac. ann. XV 23). Da nun nicht ersichtlich ist, warum Thrasea selbst plötzlich seine trotz des Vorfalles im J. 59 fortgesetzte und gerade im J. 62 erfolgreiche Wirksamkeit im Senat hätte aufgeben sollen (Schiller a. a. O. 677), ist wohl in dieser Abweisung der nächste Anlass zur Abstinenz zu suchen. DenKaiser aber veranlasste zu solcher Äusserung seiner Ungnade sicherlich nicht die senatorische Thätigkeit Thraseas, sondern vielmehr die rege Wirksamkeit, welche dieser als das Haupt der aristokratischrepublicanischen Opposition, der sei Cato bestehenden Tradition folgend, 1) auf schriftstellerischem Gebiete, 2) durch persönlich Einwirkung auf seinen Anhang behufs Bekämpfung des Principates entfaltete. So schrieb Thraseas selbst im Anschlusse an Munatius Rufus eine Lebensbeschreibung des Cato Uticensis (Plut. Cato min. 25, 37), welche panegyrisch gehalten und gegen Caesar polemisierend, von Plutarch in Catos Biographie als Hauptquelle benützt wurde (H. Peter Die Quellen Plutarchs in den Biogr. der Römer 65ff.; Die geschichl. Litter. über die röm. Kaiserz. I 166, 1; die von Nissen im Marburger Ind. lect. hib. 1875 herausgegebenen Vitae Catonis fragmenta Marburgensia sind nicht der römischen Quelle Plutarchs, sondern einer dem Lapo von Florenz zugeschriebenen Plutarchübersetzung entnommen; vgl. v. Gutschmid Lit. Centralbl. 1875 nr. 35 = Kl. Schrift. V 359ff. Teuffel Württemb. Staatsanzeiger 1875 Beilage nr. 22. Krause Philol. Versamml., Rostock 1875, 44. Nissen selbst, Jenaer Litteraturztg. 1875, 728). Dass Thraseas Haus der Mittelpunkt eines vertrauten Zirkels war, beweist Tac. ann. XVI 34 (illustrium virorum feminarumque coetus frequentes egerat); vgl. ebd. 22. 25. XIII 49. Aus diesem Kreise, in dem die Geburtstage Brutorum et Cassi gefeiert wurden (Iuv. 5, 36, werden ausser Thraseas Schwiegersohn Männer wie Iunius Arulenus Rusticus (Tac. ann. XVI 26), Demetrius Cynicus (Tac. ann. XVI 34), Domitius Caecilianus (ebd.), T. Avidius Quietus (Plin. ep. VI 29, 1) genannt. Der jungen Generation, die hier, erfüllt von stoisch-republicanischen Ideen, heranwuchs, gehörte auch Persius an, der mit Thraseas an die zehn Jahre (52–62) verkehrte und ihn auf einer Reise begleitete, welche er nach des Lucilius und Horatius Vorbild dichterisch behandelte (Suet. p. 74 Reiff. Persius ed. Passow p. 85. Jahn Proleg. ad Persium p. XLII). Mehr litterarischen Charakter trägt Traseas Bekanntschaft mit dem Tragiker P. Pomponius Secundus an sich, der an ihn Briefer richtete (Pomponius Secundus ad Thraseam bei Charis. I 125, 23. Diom. I 371, 18. Priscian. II 538, 29), in welchen er merkwürdigerweise gerade über jene patavinischen cetaria (s. o.) schrieb. Dass er heibei die Form cetariis statt cetaribus andwandte, keineswegs aber über diese sprachlichen Formen handelte, wie Teuffel-Schwabe (Röm. Litt.-Gesch.5 S. 685) und Schanz (Gesch. d. röm. Litt. II 275) meinen, lehrt der Wortlaut der angeführten Stellen. Mit der Abweisung Thraseas im J. 63 hatte Nero die von Seneca und Burrus befolgte Politik planmässiger Schonung der Opposition sehr bald nach dem Rücktritt bezw. Tod dieser beiden Männer geändert. Hatte er sich aber damals noch mit [102] der blossen Abweisung begnügt, so liess er drei Jahre später (66) einer neuerlichen Abweisung (Tac. ann. XVI 24) gelegentlich seines Einzuges mit Tiridates den Process gegen Thrasea auf dem Fusse folgen. Thrasea scheint um Neros Absicht, gegen ihn vorzugehen, schon vor dieser Abweisung gewusst zu haben, da er nach derselben ein Schreiben an den Kaiser richtete in dem er Mitteilung der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und Gelegenheit zur Rechtfertigung verlangte (Tac. a. a. O.), die er vielleicht schon beim Empfange des Triidates zu erlangen gehofft hatte. Nachdem Nero das Schreiben erhalten hatte, liess er für den folgenden Tag den Senat berufen, in dem auf sein Betreiben Capito Cossutianus, Thraseas persönlicher Feind (s. o.), und der redegewandte T. Clodius Eprius Marcellus gegen Thrasea als Ankläger auftraten. Eine bestimmt formulierte Anklage finden wir im Bericht über den Process (Tac. ann. XVI 21–35) nicht. Aus der Rede des Marcellus (c. 28), der nach Cossutianus sprach, ersieht man, dass die passive Opposition, die Thrasea als Senator, Priester und Bürger machte (vgl. c. 21. 22. Dio LXII 26) dazu benützt wurde, ihn als Feind des Fürsten und des Staates und seiner Einrichtungen überhaupt hinzustellen, für den der Senat, die Magistrate, Rom selbst nicht vorhanden seien, dessen Schritte in den Provinzen und im Heere genau verfolgt würden, der von den Unzufriedenen wie einst Cato dem Caesar, so jetzt dem Nero gegenüber gestellt werde und einmal an ihre Spitze treten kônnte. Dieser übertriebene Darstellung genügte, um in Nero, zumal nach der pisonischen Verschwörung, den Entschluss wachzurufen, den verdächtigen Gegner zu beseitigen. Auch das militärische Aufgebot am Tage der Verurteilung zeigt, dass Nero Thrasea fürchtete oder wenigstens den Anschein erwecken wollte, als sei von Thrasea etwas zu befürchten. Danach also ohne Zweifel des Hochverrates angeklagt (vgl. Schol. Iuven. 5, 36), wurde Thrasea in seiner Abwesenheit von seinen eingeschüchterten Collegen verurteilt und ihm die Wahl der Todesart freigestellt (Tac. a. a. O. 33). In stoischer Ruhe liess er sich die Adern öffnen, wobei er zum Quaestor, der ihm sein Urteil verkündet hatte, die Worte sprach: Libamus Iovi liberatori (Tac. a. a. O. 35. Dio a. a. O. Schol. Iuven. a. a. O.). Das Mannesalter hatte er schon hinter sich (Tac. a. a. O. 26, vgl. 29).
3) Charakter. Durch seinen Freimut (vgl. Tac. hist. IV 5. Dio LXVI 12), welcher jedoch bei seiner milden und nachsichtigen Denkart (Plin. ep. VIII 22, 3) nicht masslos wurde (Dio a. a. O.), durch seine Ruhe und Standhaftigkeit (Tac. ann. XIV 49. XVI 25), welche sogar sprichwörtlich wurde (Mart. IV 54. 7), sowie durch seine strenge Rechtschaffenheit, die selbst Nero anerkannt haben soll (Plut. per. ger. reipublic. 14 p. 810B), ist Thrasea ein Hauptvertreter der stoischen virtus (Tac. ann. XVI 21. DIo LXII 26). Dass er nicht ganz frei von Ruhmsucht und Eitelkeit war (vgl. Tac. ann. XIV 49. XVI 26. 22. Suet. Nero 37), hat er mit der Stoa seiner Zeit überhaupt gemein. Erschien Trasea schon bei Lebzeiten seinen Anhängern gleichsam als numen (Tac. ann. XVI 25), so wurde er um so mehr nach seinem gefeierten Tode bei [103] den späteren Generationen ebenso wie Cato Idealgestalt und neben diesen gestellt (Plin. a. a. O. Mar. I 8, 1. Iuven. 5, 36. Tac. ann. XVI 21. XV 23. u. o. M. Antonin. comm. I 14; vgl. auch Vitellius bei Tac. hist. II 91). Der oben genannte Arulenus Rustius verfasste eine laudatio des Thrasea (Tac. Agr. 2. Suet. Domit. 10. Dio LXVII 13), aus der wohl Tacitus bei seiner Darstellung, welche den eigentlichen Processgang zurück-, dafür aber die Person des Threasea hervortreten lässt, schöpfte (Schiller a. a. O. 18). Von Thraseas Ansehen zeugen auch die Dicta, welche als sein Eigentum im Umlauf waren (Plin. ep. VI 29, 1. VIII 22, 3, vgl. Dio LXI 15. Epict. dissert. ab Arriano dig. I 1, 26).
4) Familie: Thrasea war vermählt mit der jüngeren Arria (s. Bd. II S. 1259 Nr. 44), der mit Persius verwandten Tochter des Caecina Paetus und der älteren Arria (Plin. ep. III 16, 10. Tac. ann. XVI 31). Von ihr hatte er eine (Tac. ebd., über XVI 26 vgl. Nipperdey-Andresen II5 307) Tochter, Namen Fannia (Plin. ep. VII 19, 3. IX 13, 3, vgl. III 16, 2), welche er dem Helvidius Priscus (nach Tac. hist. IV 5 quaestorius adhunc a Paeto Thrasea gener delectus d. h.) vor dessen Volkstribunat (56 nach Tac. ann. XIII 28) zur Frau gab (Plin. ep. VII 19, 3, vgl. Tac. ann. XVI 28. 35. Dio LXVI 12).
Litteratur: W. Adolf Schmidt Gesch. d. Denk- u. Glaubensfreiheit im ersten Jahrh. der Kaiserherrsch. u. d. Christenth., Berlin 1847, 352–377. A. S. Hoitsema Disputatio histor. de P. Thrasea Paeto, Diss. Groningae 1852. G. Joachim P. Paeti Thraseae vita, Lahr 1858. Mommsen Ind. Plin. p. 410. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserreichs unter d. Reg. des Nero, Berlin 1872, 228ff. 666ff. Ranke Weltgesch. III 1, 123. Duruy-Hertzberg Gesch. d. röm. Kaiserreiches I 738f. Boissier L'opposition sou les Césares2 99ff. Teufeel-Schwabe Gesch. d. Röm. Litt. II5 S. 728. Klebs Prosopgr. imp. Rom. I 423. Asbach Röm. Kaisertum u. Verfassung bis auf Traian 35.