Clusinius. 1) Clusinius Figulus, Sohn der Urbinia, um deren Besitz sich der bekannte Erbschaftsprocess drehte, in welchem (T.) Labienus die Vertretung des C. führte gegen den berühmten Redner und Schriftsteller (C.) Asinius Pollio, der für die übrigen Erben eintrat (Quintil. inst. IV 1, 11. IX 3, 13; zu VIII 3, 32 vgl. Harder Jahrb. f. Philol. CXXXVII 370, 3. Charisius G. L. I 77, 15f.). Pollio behauptete, der vermeintliche C. sei ein Sclave, namens Sosipater, der zu Pisaurum zwei Herren als Apotheker gedient habe, dann freigelassen, aber auf seinen eigenen Wunsch wieder von Pollio selbst als Sclave gekauft worden sei. Dem gegenüber machte Labienus geltend, dass vor Gericht der echte C. stehe, der allerdings höchst wechselvolle Schicksale durchgemacht habe. Er sei nach einer Niederlage des Heeres, in dem er gedient hatte, geflohen, aber dann doch in die Kriegsgefangenschaft des feindlichen Königs geraten (es lässt sich natürlich nicht feststellen, welcher König das war), später aber wieder nach Italien in seine Heimat, im Gebiet der Marruciner (diese Conjectur Bonnells gegenüber dem hsl. überlieferten in Marginos hat sehr viel Wahrscheinlichkeit), gelangt, wo er als Sohn der Urbinia erkannt worden sei (Quintil. inst. VII 2, 4. 5. 26). Die Zeit dieses Processes ergiebt sich aus den Worten mediis divi Augusti temporibus (Tac. dial. 38); er fand jedenfalls vor dem J. 5 n. Chr. statt, dem Todesjahre des Asinius Pollio (vgl. Bd. II S. 1592). Über den Ausgang des Processes ist nichts bekannt.