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Damonax,Δαμῶναξ (Δημῶναξ), angesehener Bürger von Mantineia, wurde um die Mitte des 6. Jhdts. v. Chr. auf Geheiß des delphischen Orakels nach Kyrene berufen, als daselbst unter dem lahmen Battos III. innere Kämpfe ausgebrochen waren. Als καταρτιστήρ ordnete er das Staatswesen neu, führte unter Aussonderung der königlichen Ehrenrechte demokratische Reformen ein und gliederte das Volk in drei Phylen. Herodot. IV 161f. Diodor. VIII 30, 2. Er gehört mit zu jenen meist aus der Fremde bezogenen Reinigern und Ordnern verseuchter Staatswesen, von denen Diels Herm. XXXI 363 gehandelt hat. Aristot. Polit. VII p. 1319 b 14ff. findet die Verfassung des D. (den er nicht nennt) zu radikal. Der εὑρετής der Fechtkunst, D. aus Mantineia, dessen Erfindung die Kyrenaier übernommen haben sollen, scheint mit dem Gesetzgeber identisch zu sein; wenigstens handelte von ihm Hermippos ἐν ᾶ περὶ νομοθετῶν (frg. 1 bei Athen.: IV 154 d, FHG III 36). Vgl. Ed. Meyer Gesch. des Altert. II 675f.; o. Bd. III S. 148, 38ff. Busolt Griech. Gesch. I² 489f. Beloch Griech. Gesch. I² 2, 215f. Hiller v. Gaertringen o. Bd. IV S. 2552, 48ff.
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Damonax
D. von Mantineia, Reformer von Kyrene um die Mitte des 6. Jh. v. Chr. S III. = D. von Mantineia, Erfinder der Fechtkunst, ebd., (?).