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3) Athener, aus Aphidna, stellte im J. 404 den Antrag auf Einsetzung der Dreissig (Aristot. Ἀθ. πολ. 34, 3. Lysias XII 73. Schol. Aristoph. Vesp. 157) und war später selbst Mitglied dieser Behörde, vgl. den auf gute Quellen zurückgehenden, in Xen. hell. II 3, 2 eingelegten Katalog und Hyper. frg. 236 Bl. bei Harpocr. s. Δρακοντίδης. Er dürfte derjenige sein, welchen der Komoediendichter Platon in seinen ,Sophisten‘ (aufgeführt nach 411, Cobet Observat. criticae in Platonis Comici reliquias 186ff.) verspottete, frg. 139 Kock und Stahl a. a. O. 443. Trotz dieser ausgesprochenen Stellung des D. hat er wahrscheinlich zu denjenigen unter den 30 gehört, auf welche die Amnestie von 403 Anwendung fand, und noch einige Zeit in Athen gelebt, da sein Sohn Euthykrates 331/0 als Epimelet der Mysterien erscheint (IG II 5, 834 b, col. II 32). Vgl. Müller-Strübing a. O. 597ff. H. Stuart Jones Philol. N. F. IX 1896, 750 (ungenügend). Niedermann Rev. de philol. N. S. XXI 1897, 167ff.