RE:Fabius 1
Erscheinungsbild
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Urheber eines Gesetzes de numero sectatorum 64 v. Chr. gegen Ambitus | |||
| Band VI,2 (1909) S. 1743 | |||
| Bildergalerie | |||
| Register VI,2 | Register f | ||
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1) Fabius, Urheber eines nach ihm benannten, vor dem J. 690 = 64 gegen den Ambitus gerichteten Gesetzes de numero sectatorum (Cic. Mur. 71); vielleicht ist dasselbe Gesetz bei Plut. Cato min. 8, 2 gemeint und war dann im J. 687 = 67 seit kurzer Zeit in Kraft. Aber ein F., auf den es zurückzuführen wäre, ist in diesen Jahren nicht zu finden.
[Münzer. ]