RE:Fabius 43

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Ambustus, M. Tribunus militum consulari potestate 381 v. Chr., Sohn von Nr. 42
Band VI,2 (1909) S. 1753
Marcus Fabius Ambustus (Konsulartribun 381 v. Chr.) in der Wikipedia
Marcus Fabius Ambustus in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register VI,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VI,2|1753||Fabius 43|[[REAutor]]|RE:Fabius 43}}        

43) Μ. Fabius Ambustus, Sohn von Nr. 42, war Tribunus militum consulari potestate 373 = 381 (Μ. Fabius Ambustus Liv. VI 22, 5; Μάρκος Φάβιος Diod. XV 48, 1) und 385 = 369 (M. Fabius K. f. Μ. n. Ambustus II Fasti Cap.; ohne Cognomen Liv. VI 36, 6. Diod. XV 77, 1). Sein Name wird von der Vulgärtradition mit der Geschichte der Licinisch-Sestischcn Rogationen verknüpft (Μ. Fabius Ambustus Liv. VI 34, 5; ohne Praenomen Flor. I 17, 26, 2. Auct. de vir. ill. 20, 1; ohne Cognomen Zonar. VII 24); besonders Livius stellt ihn als den hin, der die Beschwerde seiner gekränkten Tochter (Nr. 169) empfängt, daraufhin im J. 378 = 376 die ganze Bewegung in Fluß bringt (VI 34, 8–11) und später in seinem zweiten Militärtribunat die plebeischen Forderungen offen und nachdrücklich unterstützt (VI 36, 7. 10); in den übrigen Berichten steht dagegen C. Licinius Stolo im Vordergrund, und nur noch Auct. de vir. ill. 20, 2 erwähnt dessen Unterstützung durch seinen Schwiegervater F.; Livius folgt hier in der Tat den spätesten Quellen. Wenn einer der Interreges von 398 = 356 Μ. Fabius und Μ. Fabius Ambustus bei Liv. VII 17, 11 mit diesem Schwiegervater des Licinius Stolo identisch sein sollte, so läge vollends ein scharfer Widerspruch vor, weil diese Interreges gerade gegen das Licinische Gesetz die Wahl zweier patrizischer Consuln durchsetzten; doch ist die Identität nicht wahrscheinlich (vgl. Nr. 44). Dagegen könnte wohl dieser F. zusammen mit L. Furius Medullinus, einem seiner Amtsgenossen im ersten Tribunat, im J. 391 = 363 Censor gewesen sein; in den Fasti Cap. ist [... A]mbustus erhalten.