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24b) Ein dritter F. kommt als Sklave des gleichzeitigen arretinischen Töpfers Publius vor (CIL XI 6700,[1] 493. IhmBonn. Jahrb. CII 122), wenn das publi des Stempels nicht servus publicus zu deuten ist, so daß dieser F. Sklave einer städtischen Töpferei von Arezzo wäre. Oxé Bonn. Jahrb. CII 141.
[24b]) Sklave in der arretin. Sigillatatöpferei des Publius in august. Zt. S III 481,55. = F., Sklave einer öffentl. Sigillatatöpferei in Arretium, ebd., (?).