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10) Florus, von Seneca contr. IX 2, 23f. nur erwähnt, um seinen Freund, den berühmten Rhetor M. Porcius Latro von dem Vorwurfe zu reinigen, eine sententia inepte tumultuosa angewandt zu haben. Seneca erklärt ausdrücklich die betreffende Sentenz, die unter Latros Namen umlief, von einem ‚gewissen‘ Florus, einem Schüler Latros, aber nicht in dessen Gegenwart, da dieser sich niemals Deklamationen seiner Schüler anzuhören pflegte, gehört zu haben. Die getadelte Sentenz gehört zur Kontroversie vom Proconsul Flamininus, der auf Wunsch einer meretrix beim Gastmahl ein Todesurteil vollstrecken ließ, und lautet: refulsit inter privata pocula publicae securis acies; inter temulentas ebriorum reliquias humanum everritur caput. Daran tadelt Seneca den nur als Gegensatz zur securis publica gebildeten Ausdruck privata pocula, die mollis compositio und die eingehende Beschreibung des Getöteten inmitten der Geräte des Gastmahls als eine incredibilis figura, Fehler, die Latros völlig unwürdig seien. Die Gleichsetzung dieses F. mit dem von Quintil. inst. X 3, 13 genannten Iulius Florus, in eloquentia Galliarum, quoniam ibi demum exercuit eam, princeps, alioqui inter paucos disertus, die Spalding z. d. St. Baumstark in der alten R.-E. III S. 495 annahmen, Kiessling im Index seiner Seneca-Ausgabe als fraglich bezeichnet, erscheint mir der chronologischen Verhältnisse halber sehr unwahrscheinlich. Jener Iulius Florus war der Oheim von Quintilians Freund Iulius Secundus und beriet seinen Neffen scholae adhuc operatum, als dieser durchaus keinen Anfang bei Ausarbeitung eines Schulthemas finden konnte, eine Szene, die wir um das J. 50 n. Chr. ansetzen dürfen, da Quintilian den Secundus seinen aequalis nennt; und Iulius Florus mußte damals ein etwa 80jähriger Greis gewesen sein, wenn er den 4 v. Chr. verstorbenen Latro noch in seinen letzten Lebensjahren als Schüler sollte gehört haben. Diese, wie gesagt, höchst unwahrscheinliche
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Identifikation wäre aber völlig ausgeschlossen, falls die andere, die den F. bei Seneca mit dem Adressaten der beiden Horazbriefe und Satiriker Iulius Florus gleichsetzt (so ebenfalls Spalding und Baumstark), richtig wäre; denn dieser Begleiter des Tiberius auf dem Wege nach Asien im J. 20 v. Chr. ist mindestens um 40 v. Chr. geboren, kann also mit dem Iulius Florus bei Quintilian unmöglich identisch sein (wie auch noch G. T. A. Krüger im Kommentar zum X. Buche Quintilians, 1861, annahm). Der etwas geringschätzige Ausdruck Senecas gestattet aber überhaupt nicht, eine bekanntere Persönlichkeit in diesem Florus quidam zu suchen, also auch nicht den Freund des Horaz und Tiberius.