RE:Furnius 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Statthalter von Asien 36/35 v. Chr., oft ein Vermittler
Band VII,1 (1910) S. 375377
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3) C. Furnius ist, wie sich aus der Zeit der Bekleidung des Tribunats und der Bewerbung [376] um die Praetur (Cic. ad fam. X 25. 26) ergibt, ungefähr 85 v. Chr. geboren; er gehörte zu jenen rednerisch veranlagten jungen Leuten, die sich, geblendet durch seinen Ruhm, an Cicero anschlossen und die er politisch zu beeinflussen suchte. Im ganzen lassen sich in seinem Leben drei Perioden unterscheiden: die Zeit, da er unter Ciceros Einfluß steht, bis 44 v. Chr., die Zeit, da er für die Sache des L. und M. Antonius wirkt, endlich die Zeit, da er mit Augustus versöhnt, politisch bedeutungslos ist, das Los, das die meisten ehemaligen Republikaner traf. Im J. 51 bewirbt er sich um das Tribunat; Cicero war damals in Kilikien, er fürchtete, es könnte seine für ein Jahr in Aussicht genommene Statthalterschaft verlängert werden und wendete sich daher neben andern auch an F., damit dies unterbleibe, ad Att. V 2, 1 (illud proprie ne pateretur, ..., prorogari nobis provinciam ... confirmavi ad eam causam etiam Furnium nostrum, quem ad annum tribunum pl. videbam fore). Als dann 51 F. Tribunus plebis war, wirkte er in der Tat für Cicero (ad Att. VI 18, 3; ad fam. XV 14, 5. VIII 10, 3), ja er brachte einen Gesetzesvorschlag in der Sache ein, ohne daß jedoch Cicero damit zufrieden war, ad Att. VI 1, 11 (Furnii exceptio mihi non placet; nec enim ego ullum aliud tempus timeo, nisi quod ille solum excipit). Auch für supplicationes zu Ehren von Ciceros Wirken in der Provinz bemühte sich F. in ganz besonderem Maße, ad fam. VIII 11, 2. Im J. 49 schloß er sich an Caesar an und war wiederholt als Unterhändler zwischen Caesar und Cicero tätig. Als z. B. Cicero von Caesar die Erlaubnis erbittet, einer Senatssitzung, in der ein Beschluß gegen Pompeius gefaßt werden soll, fernzubleiben, überbringt F. das Schreiben Caesars, in dem Ciceros Anwesenheit in Rom verlangt und er auf des F. Bericht verwiesen wird, ad Att. IX 6. 11 a. Nach Caesars Ermordung begibt er sich als Legat des Caesarianers L. Munatius Plancus nach Gallien und wird wieder von diesem als Zwischenhändler mit dem Senate und Cicero benützt (ad fam. X 8, 5. 10, 1. 12, 1. 24, 1), Im J. 43 bewarb er sich, durch die Gunst des Plancus gefördert, um die Praetur, und zwar etwas vor der Zeit (ad fam. X 25. 26); Cicero suchte ihn davon abzuhalten und verwies ihn darauf, daß er in der Provinz dem Staate gegen Antonius nützen könne. Mit Plancus trat er jedoch 42 offen gegen Octavian auf und unterstützte zunächst den L. Antonins, er wurde 41 zu Sentinum belagert, konnte es aber nicht gegen Salvidienus Rufus verteidigen, Dio XLVIII 13. Appian. bell. civ. V 30. Von L. Antonius wurde er, als dieser sich nicht mehr gegen Octavian halten konnte, nebst zwei anderen als Unterhändler abgeschickt; Octavian behandelte ihn besonders freundlich und würdigte ihn einer privaten Unterredung, Appian. a. a. O. V 40 (ἰδίᾳ δὲ ἕνα τῶν τριῶν ἀπολαβὼν Φούρνιον ἐς μείζονα φιλανθρωπίαν ἐπήλτισε τοὺς περὶ Λεύκιον καὶ τοὺς ἄλλους). Als im J. 39 M. Antonius nach seiner Aussöhnung mit Octavian gegen die Parther rüstete, schickte er den F. nach Afrika, damit er die vier unter Sextus Pompeius stehenden Legionen hole (Appian. a. a. O. V 75). Im J. 36/35 verwaltete er als Statthalter Asien. Hier geriet er in Kampf mit Sextus Pompeius. Zur Unterstützung hatte [377] Antonius den Titius geschickt. Sextus wollte sich dem F. ergeben, damit dieser seine Sache vor Antonius führe, doch die Angelegenheit zerschlug sich, F. hatte nicht genügende Vollmachten, Titius offenbar das Oberkommando, Dio XLIX 17. 18. Appian. a. a. O. V 137–144. Oros. VI 19, 2. Nachdem der Bürgerkrieg zwischen Octavian und Antonius beendet war, setzte der Sohn bei Octavian die Begnadigung seines Vaters durch, Sen. de ben. II 25. Im J. 29 wurde er durch Augustus in die Rangklasse der Consularen eingereiht (Mommsen St.-R. ΙΙ³ 939ff. Dio LII 42 καὶ ἔς γε τοὺς ὑπατευκότας δύο ἄνδρας ἐκ τῶν βουλευόντων Κλούουιόν τε τινα καὶ Φούρνιον Γαΐους ἐγκατέλεξεν, ὅτι προαποδεδειγμένοι οὐκ ἠδυνήθησαν .. ὑπατεῦσαι). Da er das Consulatsjahr seines Sohnes (vgl. Nr. 4) überlebte (Hieronym. ad ann. 1980/1), so starb er nach demJ. 17 v. Chr.

Rednerische Tätigkeit: Für diese zeugt vor allem, daß er wiederholt von Cicero, Caesar, Plancus, Sextus Pompeius usw. als Vermittler und Zwischenhändler benützt wurde; direkte Zeugnisse bieten Plut. Ant. 58, der eine Rede in einem Prozeß unter dem Vorsitz des Antonius erwähnt, er nennt den F. bei diesem Anlasse ὃς ἦν ἀξιώματος μεγάλου καὶ δεινότατος εἰπεῖν Ῥωμαίων, ferner Cic. ad fam. X 26, 2 qui alienas causas tam facile discas. Tac. dial. 21 und Hieronym. a. a. O. Furnii pater et filius clari oratores habentur. Wenn gerade zum J. 17 diese Notiz gegeben wird, so ist dies damit erklärt, daß der jüngere F. in diesem Jahre Consul ord. war. Vgl. über ihn Prosop. imp. Rom. II 102f. nr. 414.