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2) Ein Freigelassener des (L. Arruntius Furius) Camillus (Scribonianus), der auch über den Empörungsversuch seines Herrn im J. 42 n. Chr.
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von dem mächtigen Freigelassenen des Kaisers Claudius, Narcissus verhört wird und sich durch große Freimütigkeit auszeichnet, Dio LX 16, 4. 5 = Zonar. XI 9 p. 28 Dind. III (in den Exc. Vat. nr. 37 p. 740 Boissevain III wird er, ohne genannt zu sein, als Freigelassener eines Sabinus bezeichnet; er sei danach verurteilt und hingerichtet worden).