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6) Consularis Syriae, dann Comes Orientis im J. 354. Liban. epist. 254. 389. 402. Ammian. XIV 1, 3. 7, 2), dann Praefectos praetorio Galliarum (Liban. epist. 389. Hieron. chron. 2375). Da in diesem Amte seit 357 Florentius nachweisbar ist (o. Bd. VI S. 2757), muß H. es vorher niedergelegt haben, und nahm dann in Bithynien seinen Wohnsitz (Liban. epist. 389). Am 11. Dezember 359 wurde ihm die Stadtverwaltung von Constantinopel übertragen, wobei er als erster den Titel Praefectus urbi erhielt, während seine Vorgänger nur Proconsuln gewesen waren (Mommsen Chron. min. I 239. Hieron. chron. 2375. Socrat. II 41, 1. Sozom. IV 23, 3). In dieser Eigenschaft wurde er zum Richter über die Ketzerei des Aëtius eingesetzt, muß also Christ gewesen sein (Sozom. a. O.). Er bekleidete das Amt noch im J. 361 (Liban. epist. 267. 268). An ihn gerichtet Liban. epist. 254. 267. 268. 289.