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91)[C. Iu]lius Ariobarzan[es], wahrscheinlich Sohn des Königs Ariobarzanes von Medien und Armenien (Suppl.-Heft I 130 Nr. 4 c), IG XIV 989 = IGR I 68 = Dittenberger Syll. or. I 381 (stadtrömisches Fragment). In einem anderen Inschriftfragment (IGR IV 149), das A. Wilhelm Klio V (1905) 293—302 als Teil einer Liste der eponymen Hipparchen von Kyzikos erkannt hat, steht in Z. 2f. nach der von Wilhelm gebilligten Lesung LollingsΓάιος Ἰούλιος Γά[ιου] Ἀριοβαρζάνου υἱός. Die von Wilhelm angenommene Zugehörigkeit dieses Mannes zum Königshaus von Medien und Armenien scheint mir doch zweifelhaft; der Name des Hipparchen, der übrigens noch ein zweitesmal diese Würde bekleidete (Z. 4 τὸ δεύτερον), lautet der Inschrift zufolge nicht (wie Wilhelm a. a. O. 302 schreibt) C. Iulius Ariobarzanes, sondern nur sein Vater heißt Ariobarzanes und hatte, wie es scheint, noch nicht das Bürgerrecht; denn in Z. 2 könnte man an ein Kognomen des Eponymen denken, etwa Γάιος Ἰούλιος Γά[λλος] (wir kennen z. B. einen Mann dieses Namens als Consul im J. 124), während das Fehlen des Beinamens bei einem Mann peregrinen Ursprungs und die Bezeichnung des Vaters durch Vornamen und Kognomen auffällig wären.