167) M. Iunius Silanus, wurde 538 = 216 von den Neapolitanern aufgefordert, ihre Stadt zu besetzen, und rettete sie dadurch vor Hannibal (Liv.
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XXIII 15, 2). Als Praetor 542 = 212 erhielt er Etrurien und zwei Legionen (ebd. XXV 2, 5. 3, 2. 4), kaufte dort Getreide auf (ebd. 20, 3) und wurde für 543 = 211 in seiner Stellung bestätigt (ebd. XXVI 1, 5). Er wurde dann aber dem nach Spanien bestimmten, mit proconsularischem Imperium ausgerüsteten P. Scipio zur Seite gestellt (eodem iure, eodem imperio Liv. XXVIII 28, 14 in einer Rede), dem Namen nach als Propraetor und Nachfolger seines Ämtsgenossen C. Claudius Nero, und ging 544 = 210 mit Scipio nach dem neuen Kriegsschauplatz ab (Liv. XXVI 19, 10 [vgl. 20, 4]: adiutor ad res gerendas datus est, noch verstärkt bei Zonar. IX 7: [Σκιπίων] τὴν μὲν ἀρχὴν οὐκ ἀφῃρέθη, Μάρκος δὲ Ἰούνιος ἀνὴρ γεραιὸς προςεπέμφθη αὐτῷ). Während sich Scipio selbst gegen Carthago Nova wandte, ließ er Silanus mit 3000 Mann zu Fuß und 500 Reitern am Ebro zurück (Polyb. X 6, 7: Μάρκον τὸν συνάρχοντα. Liv. XXVI 42, 1, wodurch die abweichende Angabe ebd. 49, 4 sich von selbst erledigt). Das Kommando wurde in den folgenden Jahren beiden gleichmäßig verlängert (Liv. XXVII 7, 17. 22, 7), doch trat Silanus immer mehr in die Stellung eines Unterfeldherrn Scipios ein. Im J. 547 = 207 unternahm er einen erfolgreichen Zug nach Keltiberien, schlug ein karthagisches Heer unter Mago und Hanno und vereitelte dadurch die Hoffnung der Feinde, an den Keltiberern Bundesgenossen zu finden (Liv. XXVIII 1, 4 – 2, 14. Zonar. IX 8); dann nahm er an dem das Schicksal Spaniens entscheidenden Feldzug von 548 = 206 bedeutenden Anteil (Polyb. XI 20, 3ff. 23, 1. 26, 6. Liv. XXVIII 13, 3ff. 14, 15f. 16, 9ff. Appian. Ib. 26. 28). Während Scipios Reise zu Syphai führte er an seiner Stelle den Oberbefehl (Liv. XXVIII 17, 11; vgl. auch noch 26, 7. 34, 12. Appian. 32), und bei Scipios Abgang nach Italien übernahm er mit L. Marcius das Heer bis zum Eintreffen der neuen Feldherren (Polyb. XI 33, 8, übergangen bei Liv. XXVIII 38, 1). Über seine Nachkommen s. o. S. 1085.